# taz.de -- Haftstrafe für Julian M.: Neonazi will jetzt friedlich sein | |
> Für mehr als 3 Jahre muss der Kopf der „Deutschen Jugend Voran“ ins | |
> Gefängnis. Die Taten bereut er, seine Gesinnung aber bleibt. | |
Bild: Anwalt Mirko Röder mit seinem Mandanten Julian M | |
Berlin taz | Seit Anfang 2024 war [1][Julian M. die zentrale Figur der | |
damals neu gegründeten gewaltbereiten Neonazi-Gruppierung „Deutschen Jugend | |
Voran“ (DJV) Berlin-Brandenburg]. Nun muss er, der bereits sechs Monate in | |
Untersuchungshaft saß, für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das | |
Berliner Landgericht verurteilte M. am Mittwoch für vier einzelne Taten, | |
darunter drei gefährliche Körperverletzungen in Tateinheit mit räuberischer | |
Erpressung und versuchtem schweren Raub sowie einer Bedrohung. Antreten | |
muss er die Haftstrafe aber erst in einigen Wochen. | |
Die Vorsitzende Richterin benannte zwei der Taten als „rechtsextrem | |
motivierte Gewalttaten“. Im Herbst 2024 hatte M. zunächst aus einer | |
siebenköpfigen Gruppe heraus einen Mann überfallen und mit Gewaltanwendung | |
zur Herausgabe seines Antifa-T-Shirts gezwungen. Später posierten die | |
Neonazis mit der Beute in der Marzahner Kneipe „Zum Zapfhahn“. Der | |
Betroffene, die Richterin bezeichnete ihn als „auf den ersten Blick | |
vulnerables Opfer“, leidet bis heute unter Angstzuständen, seine Aussage | |
vor Gericht musste er unter Tränen unterbrechen. | |
Eine zweite Attacke traf einen Mann in der S-Bahn nach einem | |
[2][neonazistischen Aufmarsch in Marzahn], den M. angeführt hatte. Auch | |
dieser hatte ein Antifa-Emblem auf seiner Jacke und wurde von M. und | |
weiteren Neonazis mehrfach geschlagen und getreten, auch als er bereits am | |
Boden lag. Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von | |
„potenzieller Lebensgefahr“ und forderte allein für diese Tat knapp drei | |
Jahre Freiheitsstrafe. | |
Zwei weitere Straftaten kamen hinzu. Zum einen ein geplanter Übergriff auf | |
einen Bekannten, der mit M.s Ex-Freundin in Streit lag, bei der M. auch mit | |
einer ungeladenen Schreckschusspistole drohte. Bestraft wurde zum anderen | |
auch die Bedrohung einer Frau, die zuvor ebenfalls eine Beziehung mit M. | |
führte, nachdem diese angekündigt hatte, aus der DJV aufzusteigen. Bei | |
dieser Tat war M. erheblich alkoholisiert, aber auch bei den anderen | |
spielte Alkohol-, womöglich auch Kokain-Einfluss eine Rolle. | |
## Nazi ja, aber ohne Straftaten | |
Nach insgesamt vier Verhandlungstagen bestand kein Zweifel, dass M. die ihm | |
zur Last gelegten Taten begangen hatte. Schon zum Prozessauftakt hatte er | |
diese gestanden und sich im weiteren Verlauf dann auch bei seinen Opfern | |
entschuldigt. Am Mittwoch beteuerte er, solche Straftaten „auf keinen Fall“ | |
wieder zu begehen. Gleichzeitig wollte er sich nicht von seinen Kameraden | |
der DJV distanzieren – etwa ein Dutzend waren zur Unterstützung erschienen. | |
Diese seien schließlich sein soziales Umfeld. Auch sagte M.: „Meine | |
politische Einstellung ist relativ eindeutig klar“, seine „Meinung wird | |
weiter bestehen bleiben“. | |
Der Neonazi M. kommt aus einem „gutbürgerlichen Elternhaus“, wie sein | |
Anwalt Mirko Röder betonte, der Vater ist Polizist. M. hat einen mittleren | |
Schulabschluss und arbeite nach einer abgebrochenen Ausbildung in einem | |
Sportfachgeschäft. Insgesamt acht Eintragungen ins Bundeszentralregister | |
zeigen indes, dass M. bereits seit seiner Jugend immer wieder in Konflikt | |
mit dem Gesetz kam. Nun möchte er „wieder festen Boden unter den Füßen“ | |
haben, wie er sagte, einen Job und eine Wohnung. | |
Die Richterin gab ihm in ihrer Urteilsbegründung mit auf dem Weg, seine | |
„rechtsextreme Einstellung“ zu überdenken, andernfalls werde man sich wohl | |
„wiedersehen“. Dass zumindest die Kameraden nichts von einem künftigen | |
konfliktfreien rechtsextremen Dasein halten, zeigten sie im Anschluss. Ein | |
junger Neonazi griff vor dem Moabiter Gericht einem Kameramann von Spiegel | |
TV in die Kamera und musste von den Umstehenden von weiterer | |
Gewaltanwendung zurückgehalten werden. | |
9 Apr 2025 | |
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## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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