| # taz.de -- Bundesrat stimmt über Finanzpaket ab: Aiwanger wäre ohne Zustimmu… | |
| > Der Bundesrat muss am Freitag das Finanzpaket mit Zweidrittelmehrheit | |
| > absegnen. Der Freie-Wähler-Chef will zustimmen, weil er sonst kein | |
| > Minister mehr wäre. | |
| Bild: Ja, mei: Aiwanger will im Amt bleiben | |
| Berlin dpa/afp/taz | Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat seine | |
| Entscheidung verteidigt, sich trotz Bedenken letztlich nicht gegen die | |
| Grundgesetzänderung für das geplante milliardenschwere Finanzpaket von | |
| Union und SPD zu stemmen. „Wenn ich es wollte, stünde ich jetzt nicht als | |
| stellvertretender Ministerpräsident und Minister hier, sondern wäre schon | |
| heute entlassen und am Freitag würde ohne mich die Hand gehoben“, sagte | |
| Aiwanger bei RTL Direkt. „Was, wenn ich dann ein toter Held bin?“, fügte er | |
| fragend hinzu. | |
| Aus der Sicht Aiwangers hätte Bayern im Bundesrat dennoch zugestimmt und | |
| auf den Kabinettsstühlen säßen SPD- statt Freie Wähler-Politiker. Aiwanger | |
| will nun Reformdruck einfordern: „Das sinnvolle Einsetzen dieser Gelder zu | |
| fordern ist doch allemal besser, als zu sagen, ich bin daran gescheitert.“ | |
| Ministerpräsident:innen können bis unmittelbar vor Sitzunsgbeginn | |
| Regierungsmitglieder entlassen, um ein Abstimmungsverhalten durchzusetzen. | |
| Das ist zwar unüblich, aber nicht unmöglich. So hatte Brandenburgs | |
| Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) im November [1][seine damalige grüne | |
| Gesundheitsministerin] unmittelbar vor der [2][Abstimmung im Bundesrat über | |
| die umstrittene Krankenhausreform] von allen Aufgaben entbunden. | |
| Der [3][Bundestag hatte das Finanzpaket nach heftiger Debatte bereits am | |
| Dienstag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen]. Am heutigen Freitag ist auch | |
| im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig, um das Grundgesetz zu ändern. | |
| Das wären 46 der 69 Stimmen. Mit den sechs Stimmen aus Bayern dürfte die | |
| Mehrheit gesichert sein. | |
| ## Uneinige Länder werden als ungültig gewertet | |
| Wie sich die Stimmen zusammensetzen, ist unerheblich. Das Grundgesetz sieht | |
| aber vor, dass die einzelnen Landesregierungen einheitlich abstimmen. Wenn | |
| sie sich nicht vorab einigen, werden ihre Stimmen als ungültig gewertet und | |
| kommen im Ergebnis ebenfalls einer Ablehnung gleich. Die Landesregierungen | |
| müssten sich also vorher einigen, wie die Stimmen abgegeben werden. Da | |
| außer dem Saarland alle Länder von Koalitionen regiert werden, lauert hier | |
| Konfliktpotenzial. | |
| Die Addition der Stimmen aus den nur von SPD, Union beziehungsweise Grünen | |
| mitregierten Ländern ergibt 41 Stimmen. Das wären noch fünf zu wenig. Mit | |
| den sechs Stimmen aus Bayern wäre die Zweidrittelmehrheit knapp erreicht – | |
| wenn keines der anderen Länder abspringt. | |
| Unklar ist eine Zustimmung der Länder, in denen FDP, BSW oder Linkspartei | |
| mitregieren. Die FDP sitzt in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt mit am | |
| Kabinettstisch, das BSW in Brandenburg und Thüringen und die Linke in | |
| Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Zusammen haben diese Länder 22 Stimmen. | |
| 21 Mar 2025 | |
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