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# taz.de -- G36-Nachfolger bei der Bundeswehr: Heckler & Koch setzt sich gegen …
> Ende eines juristischen Kleinkriegs: Die Rüstungsschmiede Haenel verliert
> endgültig den Streit mit Heckler & Koch um Patentrechte auf ein
> Sturmgewehr.
Bild: Das halbautomatische Sturmgewehr Modell CR223 in der Firmenzentrale von C…
Karlsruhe dpa | In einem jahrelangen Rechtsstreit um ein Sturmgewehr hat
sich der Hersteller Heckler & Koch gegen seinen Konkurrenten C.G. Haenel
endgültig durchgesetzt. Die Berufung gegen ein Urteil vom
Bundespatentgericht aus dem Jahr 2022 sei zurückgewiesen worden, teilte der
Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit (Aktenzeichen X ZR 30/23).
In dem Rechtsstreit, der ab 2020 in mehreren Strängen vor unterschiedlichen
Gerichten geführt wurde, ging es um die Frage, ob die kleine Thüringer
Waffenschmiede Haenel ein Sturmgewehr mit einem bestimmten Verschluss
verkaufen durfte und damit der große Konkurrent H&K Marktanteile verlor.
Das Verschlusssystem half dabei, dass Soldaten, die aus dem Wasser ans Ufer
oder an den Strand kommen, umgehend einsatzbereit sind – das Wasser kann
schnell abfließen und die Soldaten können schnell schießen.
Mit einem Gewehr mit so einer Funktion hatte Haenel im Jahr 2020
überraschend eine prestigeträchtige Ausschreibung des Bundes zur
Neubewaffnung der Bundeswehr gewonnen. Das in die Jahre gekommene Gewehr 36
(G36) von Heckler & Koch sollte schrittweise ausgemustert werden.
## H&K bleibt Sturmgewehr-Lieferant der Bundeswehr
Doch die Freude in der Firmenzentrale von Haenel in Suhl währte nur kurz:
Nach Intervention von Heckler & Koch verlor die Thüringer Waffenschmiede
den Auftrag über 120.000 Sturmgewehre doch noch und Platzhirsch Heckler &
Koch bekam den Zuschlag. Damit blieb alles beim Alten: Der Fabrikant des
alten Standardgewehrs der Bundeswehr stellt auch das neue Standardgewehr.
In dem Rechtsstreit bestritt Haenel die angebliche Patentverletzung, aus
Sicht der Firma war besagtes Patent nichtig. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf entschied 2022 dennoch, dass das Gewehr „Haenel CR 223“ weder
hergestellt noch vertrieben werden dürfe. In der eigentlichen Patentfrage
wiederum entschied das Bundespatentgericht ebenfalls 2022, dass besagtes
Patent nur teilweise nichtig sei. Im reduzierten Umfang bleibe das Patent
auf das Verschlusssystem bestehen.
Mit der jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird
klar, dass Haenel das Ruder in dem Rechtsstreit nicht mehr herumreißen
konnte.
20 Mar 2025
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