# taz.de -- Urteil zur gehypten Schokolade: Wo Dubai draufsteht, muss Dubai dri… | |
> Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaaren aus der Türkei darf nicht | |
> als „Dubai-Schokolade“ verkauft werden, entscheidet ein Gericht. | |
Bild: Nur echt vom zertifizierten Importeur: Dubai-Schokolade | |
Köln epd/dpa | Schokolade, die nicht in Dubai hergestellt wurde und auch | |
keinen anderen geografischen Bezug zu dem Emirat hat, darf laut dem | |
Landgericht Köln in Deutschland nicht als „Dubai-Schokolade“ verkauft | |
werden. Die Richter bestätigten am Dienstag eine zuvor bereits | |
[1][erlassene einstweilige Verfügung], die Aldi-Süd betraf. Das [2][Urteil | |
ist noch nicht rechtskräftig]. | |
Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer in Deutschland ansässigen | |
Antragstellerin Recht, die wegen irreführender geografischer | |
Herkunftsangaben eine Unterlassung gegen die Konkurrenz beantragt hatte. | |
Die Klägerin vertreibt unter anderem Genussmittel wie Süßwaren, zu denen | |
auch ein [3][Schokoriegel] gehört, der in Dubai hergestellt wird. | |
Die Antragsgegnerin betreibt einen Online-Shop, in dem sie unter anderem | |
Schokolade vertreibt, die sie unter anderem mit dem Begriff „Miskets Dubai | |
Chocolate“ bewirbt. Das Produkt wird in der Türkei hergestellt, was auch | |
auf der Rückseite der Verpackung angegeben ist. | |
In dem Verfahren hatte die beklagte Partei darauf verwiesen, dass bei ihrer | |
Schokolade die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ lediglich als Gattungs- und | |
nicht als Herkunftsbezeichnung zu verstehen sei. So handele es sich bei den | |
Zutaten dieser Schokolade auch nicht um lokale Spezialitäten. | |
## Irreführende Werbung | |
Diesen Ausführungen folgte die Zivilkammer nicht. Die Kammer berief sich in | |
seiner Entscheidung auf Paragraf 127 des Markengesetzes. Demnach dürfen | |
geografische Herkunftsangaben nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt | |
werden, die nicht aus dem betreffenden Gebiet oder Land stammen, wenn bei | |
der Bezeichnung die Gefahr der [4][Irreführung über die Herkunft] besteht. | |
Die mit Pistaziencreme und Engelshaar (Kadayif) gefüllte Schokolade war vor | |
allem über die Sozialen Medien gehyped worden. Daraufhin hatten die | |
Lebensmittelhändler Rewe und Edeka zahlreiche Produkte eingekauft und auch | |
Lidl und Aldi starteten mit großen Werbekampagnen den Verkauf ihrer | |
„Dubai-Schokolade“. [5][Diese stammt allerdings nicht aus dem | |
Wüsten-Emirat, sondern aus der Türkei.] | |
26 Feb 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Streit-um-Bezeichnung/!6062402 | |
[2] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20K%F6ln&am… | |
[3] /Werbeverbot-fuer-Suessigkeiten/!6014596 | |
[4] /!5752328&s=parmaschinken&SuchRahmen=Print/ | |
[5] /Streit-um-Bezeichnung/!6062402 | |
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