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# taz.de -- BSW nach Bundestagswahl: BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung …
> Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist bei der Bundestagswahl sehr knapp an
> der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Die Partei will das nicht hinnehmen.
Bild: BSW klagt in Karlsruhe auf Neuauszählung der Wahl
Berlin dpa | [1][Das Bündnis Sahra Wagenknecht] zieht wegen des knapp
verpassten Einzugs in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um
eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin
bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Antrag sei am Dienstag in Karlsruhe
eingereicht worden, sagte sie.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte der dpa den Eingang einer
entsprechenden Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung. Das BSW plant nach eigenen Angaben weitere Klagen
im Laufe der Woche.
Die Wagenknecht-Partei hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der
Bundestagswahl am [2][23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der
Zweitstimmen] erhalten und war damit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde
gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten etwa 13.400 Stimmen. Seither
ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige
Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der
Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.
## „Respekt vor den Wählern“
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der FAZ von „einigen tausend
BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet
oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern
gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, sagte die
BSW-Chefin. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen
Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“.
Für die erst Anfang 2024 gegründete Partei ist der Einzug in den Bundestag
politisch von höchster Bedeutung. Doch auch die Mehrheitsverhältnisse im
Parlament könnten betroffen sein: Sollte das BSW Erfolg haben und doch noch
in den Bundestag kommen, hätte eine Zweier-Koalition von Union und SPD
womöglich keine Mehrheit mehr.
## Erkenntnisse bei Neuauszählung in Berlin
Wagenknecht sagte, eine Partei dürfe nur dann an der Fünf-Prozent-Hürde
scheitern, wenn ausgeschlossen werden könne, dass sie von fünf Prozent der
Wähler gewählt worden sei. Schon jetzt hätten „relativ viele Fehler“
aufgrund von Hinweisen der Partei korrigiert werden müssen, sagte
Wagenknecht.
Das BSW bezieht sich auf eine Neuauszählung in zwölf Berliner Wahllokalen,
bei der zwei zusätzliche BSW-Stimmen gefunden worden seien. „Hochgerechnet
auf alle Wahllokale wäre das BSW bei einer solchen Abweichung im
Bundestag“, sagte Wagenknecht. Ihre Sprecherin ergänzte, nach Berechnungen
der Partei gebe es „eine realistische Chance, dass wir bei einer
bundesweiten Neuauszählung die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten“.
## Endergebnis am Freitag
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom
Bundeswahlausschuss festgestellt werden. Danach könnte dagegen Einspruch
erhoben und nötigenfalls geklagt werden.
Der Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW,
erklärte jedoch: „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht
eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des
amtlichen Endergebnisses erforderlich. Andernfalls drohen Rechtsverluste,
eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des
Wählerwillens.“
Der Verfassungsrechtler Uwe Lipinski, ebenfalls für das BSW aktiv,
ergänzte: „Würde kein Eilrechtsschutz gewährt werden, wäre eine Korrektur
des Wahlergebnisses mitten in der neuen Wahlperiode höchst wahrscheinlich,
spätestens dann im Rahmen einer Wahlprüfungs-Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht.“
11 Mar 2025
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