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# taz.de -- Störungen im Wahllokal: Die AfD verwechselt Wahlbeobachtung mit Ko…
> Bei der Bundestagswahl muss damit gerechnet werden: Diskussionen mit
> extrem Rechten. Eine Verwaltungschefin aus Schleswig-Holstein kennt das
> schon.
Bild: Hier darf jede:r zugucken: Stimmzettelauszählung nach der Hamburger Bür…
Bremen taz | Die extrem rechte Partei AfD sowie ihr nahe stehende
Organisationen haben [1][zu einer verstärkten Beobachtung der
Bundestagswahl] aufgerufen, auch in Norddeutschland. Hier sind es neben der
AfD etwa die „Kieler Gelbwesten“ oder „Wendezeit Hannover“. Sie wollen …
den Stimmauszählungen dabei sein. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen
sprechen dort laut aus, was auf den Wahlzetteln angekreuzt wurde. Sie
bilden mit fünf bis neun Personen den Wahlvorstand und kontrollieren sich
gegenseitig.
[2][Die extrem Rechten] suggerieren nun fälschlich, das Wahlgesetz erlaube
mit der Wahlbeobachtung eine weitere Prüfinstanz. „Vertrauen ohne
Kontrolle ist naiv“, schreibt der neu gegründete Verein Wabeo auf seiner
Homepage. Er stellt gegen eine Gebühr Formulare zur Verfügung, mit denen
die Stimmauszählung dokumentiert werden soll. Auch auf der AfD-Homepage
kann man seine privaten Auszählungsergebnisse eingeben.
Jede:r dürfe unangemeldet die Arbeit der Urnen- und Briefwahlvorstände
beobachten, schreibt Niedersachsens Landeswahlleiter Markus Steinmetz der
taz. „Die Öffentlichkeit ist ein wichtiger Grundsatz demokratischer
Wahlen.“ Er wende sich aber gegen das in sozialen Medien verbreitete
Narrativ, eine organisierte Wahlbeobachtung sei notwendig, um drohenden
Wahlbetrug zu verhindern. „Das ist geeignet, das Vertrauen in die
Demokratie zu untergraben.“
Als besonders problematisch bezeichnet er zudem Versuche von
Wahlbeobachter:innen, „Druck auf die Mitglieder der Wahlvorstände auszuüben
oder diese sogar einzuschüchtern“. Damit sich die Wahlhelfer:innen
dagegen wehren können, sei [3][eine von der Bundeswahlleitung erarbeitete
Handreichung] weitergeleitet worden.
## Polizei auf Störungen vorbereitet
Diese listet zulässige und unzulässige Verhaltensweisen von
Wahlbeobachter:innen auf und erklärt Sanktionswege. „Bei nicht
abstellbaren Störungen ist die zuständige Stelle bei der Gemeinde zu
informieren – und im Bedarfsfall die Polizei hinzuzuziehen.“
Im Land Bremen seien die Polizeibehörden auf mögliche Störungen in
Wahllokalen vorbereitet, heißt es in einem [4][Schreiben des Innensenators]
an die parlamentarische Innendeputation, die am Donnerstag getagt hat.
Störungen durch Wahlbeobachter:innen seien in den vergangenen Jahren
keine gemeldet worden, teilte ein Sprecher des Innensenators mit.
In Niedersachsen habe es in der Vergangenheit „vereinzelt Diskussionen mit
Wahlbeobachtern über deren Befugnisse gegeben“, so Landeswahlleiter Markus
Steinmetz. Aus Schleswig-Holstein heißt es, es sei in den vergangenen
Jahren vereinzelt zu Störungen gekommen.
Was damit gemeint ist, kann Juliane Bohrer erzählen. Sie leitet die
Verwaltung des Amts Schrevenborn. Dazu gehören die drei Gemeinden
Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen am Ostufer der Kieler Förde mit
zusammen knapp 20.000 Einwohner:innen.
Sie wollte Stimmzettel fotografieren
Am Telefon berichtet sie, wie Karin Kaiser, eine AfD-Gemeinderätin, bei den
vergangenen vier Wahlen in Schleswig-Holstein des Raumes verwiesen werden
musste, weil sie die zulässigen Grundsätze der Wahlbeobachtung
überschritten habe.
„Sie hat teilweise den jeweiligen Wahlvorstand bedrängt, wollte Stimmzettel
fotografieren oder lief hinter den Wahlhelfer:innen herum, sodass diese
nicht sehen konnten, was sie dort machte.“ Das sei auch deshalb nicht
akzeptabel, weil niemand außer dem Wahlvorstand Zugriff auf die Unterlagen
haben darf.
Die AfD-Politikerin habe zudem in die Wahlurne schauen und über
Entscheidungen diskutieren wollen – wozu sie laut Bundeswahlgesetz nicht
berechtigt ist. „Sie wurde teilweise sehr laut“, erzählt die
Amtsdirektorin, „einige Wahlhelfer:innen haben sich bedroht gefühlt.“
In einem Fall sei Kaiser mit zwei weiteren Personen erschienen. Sie selbst
sei jedes Mal hinzugezogen worden und habe mit der AfD-Politikerin
gesprochen, die uneinsichtig geblieben sei. Bei den vergangenen drei Wahlen
habe Kaiser die Polizei gerufen, die aber die Entscheidungen des
Wahlvorstands durchsetzte.
Stuhlbarrieren gegen AfD-Frau
Nach den ersten Erfahrungen mit ihr hätten die Wahlvorstände vorsorglich
mit Stuhlbarrieren dafür gesorgt, dass die AfD-Politikerin nicht hinter
ihnen herumlaufen kann. Diese behauptet dazu auf ihrer Homepage, Bohrer
habe ihr keine „uneingeschränkte Wahlbeobachtung“ gewährt und sich nicht …
die Vorgaben der Bundeswahlleitung gehalten. Das stimmt so nicht. „Ein
Anspruch auf Sichtbarkeit jeder Einzelheit besteht nicht“, heißt es etwa in
der Handreichung.
Auch ihre Klageversuche sind bisher gescheitert. So wies das
[5][Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein] ihre Klage gegen die
Gültigkeit der Landtagswahl 2022 ab. In erster Instanz entschied das
Verwaltungsgericht Schleswig gegen ihre Klage gegen die Kommunalwahl 2023.
Und ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl 2021 wurde vom Bundestag
zurückgewiesen, der sich noch mit ihrem Einspruch zur Europawahl 2024
befassen muss.
21 Feb 2025
## LINKS
[1] /Rechte-Aufrufe-zur-Wahlbeobachtung/!6065419
[2] /AfD-Wahlkampfauftakt-in-Halle/!6064728
[3] https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/1bbf56b4-546f-441c-a46a-c93a6d691…
[4] https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYa-2ntB…
[5] /Demokratie-Abbau-in-Schleswig-Holstein/!5989897
## AUTOREN
Eiken Bruhn
## TAGS
AfD-Verbot
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