# taz.de -- „Syndikat“-Betreiber klagt: Linker Kneipier zieht vors Bundesve… | |
> Karlsruhe soll klären, ob der Verfassungsschutz Gastronomen verpetzen | |
> darf. Die Klage kommt vom Betreiber der legendären Kneipe „Syndikat“ in | |
> Berlin. | |
Bild: Polizisten vor der gewaltsamen Räumung der Kiezkneipe im August 2020 | |
Freiburg im Breisgau taz | Darf der Verfassungsschutz belastende Daten auch | |
an Behörden übermitteln, die die Zuverlässigkeit von Gastwirten prüfen? Das | |
will ein Mitbetreiber [1][der linken Kiezkneipe Syndikat] aus | |
Berlin-Neukölln vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Die | |
Verfassungsbeschwerde wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) | |
koordiniert und unterstützt. | |
Das Syndikat ist eine legendäre Kiezkneipe, die seit rund 40 Jahren zur | |
linken Szene Neuköllns gehört. 2020 wurde sie [2][mit einem großen | |
Polizeieinsatz geräumt], nachdem der Mietvertrag ausgelaufen war. 2023 | |
machte das Syndikat unter alter Losung („Kein Gott, kein Staat, nur das | |
Syndikat“) [3][an anderer Stelle wieder auf.] | |
Der Mitbetreiber weiß, dass sich auch der Verfassungsschutz für seine | |
gastronomischen Aktivitäten interessiert. Im Verfassungsschutzbericht wird | |
das Syndikat als „Freiraum“ der linksextremen autonomen Szene bezeichnet. | |
Bei den Auseinandersetzungen um die Räumung habe das Kneipenkollektiv mit | |
Linksextremisten kooperiert. | |
## Droht ein Entzug der Kneipenerlaubnis? | |
Das prädestiniert den Kneipier in den Augen der GFF-Bürgerrechtler als | |
Kläger gegen eine Neuregelung der Übermittlungsbefugnisse im | |
Bundesverfassungsschutzgesetz von Ende 2023. Eigentlich wurden dabei zwei | |
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nur an einem Punkt | |
greift die GFF die Änderungen an, weil sie zu unklar, zu unbestimmt und | |
unverhältnismäßig seien. | |
Konkret geht es um die Befugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz, Daten | |
ohne Anforderung an Behörden weiterzugeben, die „Eignungs- und | |
Zuverlässigkeitsprüfungen“ durchführen. Beispielhaft wird im Gesetz auf | |
Prüfungen nach dem Waffenrecht, dem Sprengstoffrecht und dem Atomrecht | |
verwiesen. | |
Vom Gaststättenrecht ist zwar nicht die Rede, aber da die Aufzählung nur | |
beispielhaft ist, sei das Gaststättenrecht wohl mitgemeint, mutmaßt die | |
GFF. Der linke Kneipier müsse nun befürchten, dass der Verfassungsschutz | |
gezielt Informationen weitergibt, die seine gaststättenrechtliche | |
„Zuverlässigkeit“ in Zweifel ziehen und zu einem Widerruf seiner | |
Kneipenerlaubnis führen könnten. | |
Misstrauisch machte ihn die Broschüre des Bundesinnenministeriums | |
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ von 2024. Darin heißt es: | |
„Extremistische Akteure und Agitationen müssen überall im Rahmen der | |
rechtlichen Möglichkeiten in die Schranken gewiesen werden.“ | |
Und weiter: „Jedwede Rechtsverstöße müssen wirksam verfolgt und geahndet | |
werden, um das klare Signal zu setzen, dass die wehrhafte Demokratie auch | |
einen starken Staat beinhaltet.“ Seither hat er Angst, dass der | |
Verfassungsschutz auch bei Linken irgendwelche Anlässe sucht, um ihre | |
berufliche Grundlage zu zerstören. | |
Die GFF hat nichts dagegen, dass der Verfassungsschutz Informationen | |
weitergibt, wenn es um gefährliche Tätigkeiten mit Waffen, Sprengstoff oder | |
an Atomkraftwerken geht. Das Bundesverfassungsgericht soll nun aber dafür | |
sorgen, dass nicht jede Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung vom | |
Verfassungsschutz für Maßnahmen der „wehrhaften Demokratie“ genutzt werden | |
kann. | |
26 Feb 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Raeumung-des-Syndikat-in-Berlin/!5701735 | |
[2] /Raeumung-der-Kneipe-Syndikat-in-Berlin/!5705833 | |
[3] /Wiedereroeffnung-der-Kneipe-Syndikat/!5909955 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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