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# taz.de -- „Syndikat“-Betreiber klagt: Linker Kneipier zieht vors Bundesve…
> Karlsruhe soll klären, ob der Verfassungsschutz Gastronomen verpetzen
> darf. Die Klage kommt vom Betreiber der legendären Kneipe „Syndikat“ in
> Berlin.
Bild: Polizisten vor der gewaltsamen Räumung der Kiezkneipe im August 2020
Freiburg im Breisgau taz | Darf der Verfassungsschutz belastende Daten auch
an Behörden übermitteln, die die Zuverlässigkeit von Gastwirten prüfen? Das
will ein Mitbetreiber [1][der linken Kiezkneipe Syndikat] aus
Berlin-Neukölln vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Die
Verfassungsbeschwerde wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
koordiniert und unterstützt.
Das Syndikat ist eine legendäre Kiezkneipe, die seit rund 40 Jahren zur
linken Szene Neuköllns gehört. 2020 wurde sie [2][mit einem großen
Polizeieinsatz geräumt], nachdem der Mietvertrag ausgelaufen war. 2023
machte das Syndikat unter alter Losung („Kein Gott, kein Staat, nur das
Syndikat“) [3][an anderer Stelle wieder auf.]
Der Mitbetreiber weiß, dass sich auch der Verfassungsschutz für seine
gastronomischen Aktivitäten interessiert. Im Verfassungsschutzbericht wird
das Syndikat als „Freiraum“ der linksextremen autonomen Szene bezeichnet.
Bei den Auseinandersetzungen um die Räumung habe das Kneipenkollektiv mit
Linksextremisten kooperiert.
## Droht ein Entzug der Kneipenerlaubnis?
Das prädestiniert den Kneipier in den Augen der GFF-Bürgerrechtler als
Kläger gegen eine Neuregelung der Übermittlungsbefugnisse im
Bundesverfassungsschutzgesetz von Ende 2023. Eigentlich wurden dabei zwei
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nur an einem Punkt
greift die GFF die Änderungen an, weil sie zu unklar, zu unbestimmt und
unverhältnismäßig seien.
Konkret geht es um die Befugnis des Bundesamts für Verfassungsschutz, Daten
ohne Anforderung an Behörden weiterzugeben, die „Eignungs- und
Zuverlässigkeitsprüfungen“ durchführen. Beispielhaft wird im Gesetz auf
Prüfungen nach dem Waffenrecht, dem Sprengstoffrecht und dem Atomrecht
verwiesen.
Vom Gaststättenrecht ist zwar nicht die Rede, aber da die Aufzählung nur
beispielhaft ist, sei das Gaststättenrecht wohl mitgemeint, mutmaßt die
GFF. Der linke Kneipier müsse nun befürchten, dass der Verfassungsschutz
gezielt Informationen weitergibt, die seine gaststättenrechtliche
„Zuverlässigkeit“ in Zweifel ziehen und zu einem Widerruf seiner
Kneipenerlaubnis führen könnten.
Misstrauisch machte ihn die Broschüre des Bundesinnenministeriums
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ von 2024. Darin heißt es:
„Extremistische Akteure und Agitationen müssen überall im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten in die Schranken gewiesen werden.“
Und weiter: „Jedwede Rechtsverstöße müssen wirksam verfolgt und geahndet
werden, um das klare Signal zu setzen, dass die wehrhafte Demokratie auch
einen starken Staat beinhaltet.“ Seither hat er Angst, dass der
Verfassungsschutz auch bei Linken irgendwelche Anlässe sucht, um ihre
berufliche Grundlage zu zerstören.
Die GFF hat nichts dagegen, dass der Verfassungsschutz Informationen
weitergibt, wenn es um gefährliche Tätigkeiten mit Waffen, Sprengstoff oder
an Atomkraftwerken geht. Das Bundesverfassungsgericht soll nun aber dafür
sorgen, dass nicht jede Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung vom
Verfassungsschutz für Maßnahmen der „wehrhaften Demokratie“ genutzt werden
kann.
26 Feb 2025
## LINKS
[1] /Raeumung-des-Syndikat-in-Berlin/!5701735
[2] /Raeumung-der-Kneipe-Syndikat-in-Berlin/!5705833
[3] /Wiedereroeffnung-der-Kneipe-Syndikat/!5909955
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Syndikat
Verfassungsschutz
Linksextremismus
Bundesverfassungsgericht
BKA
Bundeskriminalamt
Flüchtlinge
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