| # taz.de -- Medienanstalt rügt AfD-Video: Partei bringt Klage auf Weg | |
| > Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah in einem AfD-Wahlkampfvideo eine | |
| > Gefahr für Kinder und Jugendliche, weshalb es für sie unzugänglich | |
| > gemacht wurde. Jetzt klagt die AfD. | |
| Bild: Wahlwerbung der AfD wird sonst in mühsamer Handarbeit bearbeitet, nun ab… | |
| Berlin/Potsdam dpa/bb | Die AfD in Brandenburg hat im Streit um ein | |
| Wahlkampfvideo eine Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf | |
| den Weg gebracht. Nach einer Entscheidung der Kommission für | |
| Jugendmedienschutz (KJM) muss die [1][AfD das Video in sozialen Medien für | |
| Kinder und Jugendliche unzugänglich] machen oder löschen. | |
| Die Partei reicht eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam | |
| ein, wie aus dem anwaltlichen Schriftsatz mit Datum vom 23. Januar | |
| hervorgeht. Nach Angaben der AfD Brandenburg sollte sie noch am Freitag | |
| eingehen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittag zunächst, bislang sei | |
| keine entsprechende Klage anhängig. | |
| Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale | |
| Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor. | |
| [2][AfD-Landeschef René Springer] sprach dagegen vor einigen Tagen von | |
| „Zensur“. | |
| ## Entwicklung von Kindern beeinträchtigt? | |
| Eine Überprüfung der AfD-Wahlwerbung auf Online-Plattformen habe ergeben, | |
| dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, hieß es | |
| aufseiten der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche [3][unter 16 Jahren | |
| könnten diese noch nicht einordnen] und sollten sie daher nicht sehen. | |
| In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen | |
| Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der Medienanstalt | |
| Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur | |
| gesagt. Es war auch von einer Stigmatisierung die Rede. | |
| Die Partei sieht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer | |
| eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot keineswegs | |
| beeinträchtigt, wie es in der Klageschrift heißt. „Kein Kind oder | |
| Jugendlicher wird nach Betrachtung des Videos schlaflose Nächte oder gar | |
| Traumata haben.“ Themen wie Gewalt und Mobbing würden in harmloser Form | |
| aufgegriffen. | |
| ## AfD: Kein Kind wird durch Video schlaflose Nächte haben | |
| Die Wahlwerbung ist unter anderem mit den Worten „Wochenmarkt oder | |
| Drogenmarkt“ betitelt. „Da es sich bei dem Video der Klägerin um ein | |
| Wahlwerbevideo handelt, besteht die Zielgruppe ganz eindeutig aus Personen, | |
| welche das Mindestwahlalter von 16 Jahren vollendet haben und in | |
| Brandenburg wahlberechtigt sind“, hieß es seitens der AfD. | |
| Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September | |
| veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle | |
| Verstöße gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überprüft. Nach | |
| Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für | |
| Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung | |
| feststellte. Das Video wurde nicht verboten, aber nicht für jede | |
| Altersgruppe als geeignet eingestuft. | |
| 24 Jan 2025 | |
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