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# taz.de -- Medienanstalt rügt AfD-Video: Partei bringt Klage auf Weg
> Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah in einem AfD-Wahlkampfvideo eine
> Gefahr für Kinder und Jugendliche, weshalb es für sie unzugänglich
> gemacht wurde. Jetzt klagt die AfD.
Bild: Wahlwerbung der AfD wird sonst in mühsamer Handarbeit bearbeitet, nun ab…
Berlin/Potsdam dpa/bb | Die AfD in Brandenburg hat im Streit um ein
Wahlkampfvideo eine Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf
den Weg gebracht. Nach einer Entscheidung der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) muss die [1][AfD das Video in sozialen Medien für
Kinder und Jugendliche unzugänglich] machen oder löschen.
Die Partei reicht eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam
ein, wie aus dem anwaltlichen Schriftsatz mit Datum vom 23. Januar
hervorgeht. Nach Angaben der AfD Brandenburg sollte sie noch am Freitag
eingehen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittag zunächst, bislang sei
keine entsprechende Klage anhängig.
Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale
Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor.
[2][AfD-Landeschef René Springer] sprach dagegen vor einigen Tagen von
„Zensur“.
## Entwicklung von Kindern beeinträchtigt?
Eine Überprüfung der AfD-Wahlwerbung auf Online-Plattformen habe ergeben,
dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, hieß es
aufseiten der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche [3][unter 16 Jahren
könnten diese noch nicht einordnen] und sollten sie daher nicht sehen.
In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen
Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der Medienanstalt
Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur
gesagt. Es war auch von einer Stigmatisierung die Rede.
Die Partei sieht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer
eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot keineswegs
beeinträchtigt, wie es in der Klageschrift heißt. „Kein Kind oder
Jugendlicher wird nach Betrachtung des Videos schlaflose Nächte oder gar
Traumata haben.“ Themen wie Gewalt und Mobbing würden in harmloser Form
aufgegriffen.
## AfD: Kein Kind wird durch Video schlaflose Nächte haben
Die Wahlwerbung ist unter anderem mit den Worten „Wochenmarkt oder
Drogenmarkt“ betitelt. „Da es sich bei dem Video der Klägerin um ein
Wahlwerbevideo handelt, besteht die Zielgruppe ganz eindeutig aus Personen,
welche das Mindestwahlalter von 16 Jahren vollendet haben und in
Brandenburg wahlberechtigt sind“, hieß es seitens der AfD.
Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September
veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle
Verstöße gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überprüft. Nach
Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für
Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung
feststellte. Das Video wurde nicht verboten, aber nicht für jede
Altersgruppe als geeignet eingestuft.
24 Jan 2025
## LINKS
[1] /Ruege-fuer-rassistisches-AfD-Video/!6059905
[2] /Neuer-Vorsitzender-der-AfD-Brandenburg/!5996089
[3] /Anschlag-auf-Weihnachtsmarkt/!6062706
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