# taz.de -- Medienanstalt rügt AfD-Video: Partei bringt Klage auf Weg | |
> Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sah in einem AfD-Wahlkampfvideo eine | |
> Gefahr für Kinder und Jugendliche, weshalb es für sie unzugänglich | |
> gemacht wurde. Jetzt klagt die AfD. | |
Bild: Wahlwerbung der AfD wird sonst in mühsamer Handarbeit bearbeitet, nun ab… | |
Berlin/Potsdam dpa/bb | Die AfD in Brandenburg hat im Streit um ein | |
Wahlkampfvideo eine Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf | |
den Weg gebracht. Nach einer Entscheidung der Kommission für | |
Jugendmedienschutz (KJM) muss die [1][AfD das Video in sozialen Medien für | |
Kinder und Jugendliche unzugänglich] machen oder löschen. | |
Die Partei reicht eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam | |
ein, wie aus dem anwaltlichen Schriftsatz mit Datum vom 23. Januar | |
hervorgeht. Nach Angaben der AfD Brandenburg sollte sie noch am Freitag | |
eingehen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittag zunächst, bislang sei | |
keine entsprechende Klage anhängig. | |
Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale | |
Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor. | |
[2][AfD-Landeschef René Springer] sprach dagegen vor einigen Tagen von | |
„Zensur“. | |
## Entwicklung von Kindern beeinträchtigt? | |
Eine Überprüfung der AfD-Wahlwerbung auf Online-Plattformen habe ergeben, | |
dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, hieß es | |
aufseiten der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche [3][unter 16 Jahren | |
könnten diese noch nicht einordnen] und sollten sie daher nicht sehen. | |
In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen | |
Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der Medienanstalt | |
Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur | |
gesagt. Es war auch von einer Stigmatisierung die Rede. | |
Die Partei sieht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer | |
eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot keineswegs | |
beeinträchtigt, wie es in der Klageschrift heißt. „Kein Kind oder | |
Jugendlicher wird nach Betrachtung des Videos schlaflose Nächte oder gar | |
Traumata haben.“ Themen wie Gewalt und Mobbing würden in harmloser Form | |
aufgegriffen. | |
## AfD: Kein Kind wird durch Video schlaflose Nächte haben | |
Die Wahlwerbung ist unter anderem mit den Worten „Wochenmarkt oder | |
Drogenmarkt“ betitelt. „Da es sich bei dem Video der Klägerin um ein | |
Wahlwerbevideo handelt, besteht die Zielgruppe ganz eindeutig aus Personen, | |
welche das Mindestwahlalter von 16 Jahren vollendet haben und in | |
Brandenburg wahlberechtigt sind“, hieß es seitens der AfD. | |
Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September | |
veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle | |
Verstöße gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überprüft. Nach | |
Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für | |
Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung | |
feststellte. Das Video wurde nicht verboten, aber nicht für jede | |
Altersgruppe als geeignet eingestuft. | |
24 Jan 2025 | |
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