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# taz.de -- App-Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny
> Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten bei der
> Nutzung ihrer Apps zu ködern. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht.
Bild: Rabatten per App fehlt wichtige Information für die Konsument*innen
Stuttgart dpa | Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch
gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps
vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny
eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle
Recht, der Lebensmittel Zeitung. Die Verbraucherschützer sehen einen
möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher
Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. „Das verstößt
unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz.“ Bernhardt sagte, wenn
in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen
geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis
angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung
einer App.
Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der
Preis anzugeben, der für alle gültig sei. „Wir erhalten aktuell viele
Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz
in der Werbung mit App-Preisen beklagen.“
## Juristische Schritte gegen Rewe und Netto werden geprüft
Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: „Uns liegt noch keine
Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten
Inhalten nicht äußern.“ Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzl…
nicht zu laufenden Verfahren.
Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den
Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den
Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer ebenfalls vor. Auch gegen
die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.
Hintergrund in dem Verfahren gegen Lidl ist eine Werbung in einem
Verkaufsprospekt, wonach Lebensmittel (Fleischwaren) mit unterschiedlichen
Preisen, je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kundengruppe (Nutzer
Lidl Plus App), beworben werden, wie eine Sprecherin des Landgerichts
Heilbronn mitteilte. Problematisch soll dabei die drucktechnische
Darstellung der unterschiedlich geltenden Preise gewesen sein wie auch die
fehlende Angabe eines Grundpreises für Kunden ohne App-Nutzung. Wann eine
Entscheidung in dem Rechtsstreit ansteht, war zunächst unklar.
In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden
winken Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche
Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte
Produkte. Die Händler erhalten dafür mutmaßlich treuere Kunden – und deren
[1][Daten]. Damit können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte
Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.
24 Jan 2025
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