Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Strafvollzug in den USA: Von Tag eins an in Guantánamo
> Nach 23 Jahren Haft ohne Anklage konnte ein Tunesier am Montag das
> US-Gefangenenlager endlich verlassen. Dort sitzen aktuell 26 Menschen
> ein.
Bild: Camp X-Ray in Guantanamo
Berlin taz | Fast exakt 23 Jahre hat Ridah Bin Saleh al Yazidi im
US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba verbracht. Der heute 59 Jahre alte
Tunesier war am Tag der Eröffnung, dem 11. Januar 2002, nach Guantánamo
gebracht worden. Er ist einer jener Gefangenen, die auf den ikonischen
Bildern jenes Tages zu sehen sind, in Käfigen auf Schotterboden kniend, im
orangefarbenen Overall.
Guantánamo war zum Symbol des vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush
ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ geworden – [1][eine Haftanstalt
außerhalb der USA, ohne Transparenz, mit eigener Militärjustiz, irgendwo
zwischen Hochsicherheitsgefängnis und Kriegsgefangenenlager, das den
Häftlingen weder den einen noch den anderen Status mit den damit
verbundenen Rechten zubilligte].
An diesem Montag ist der Mann, der als mutmaßlicher Terrorverdächtiger im
Dezember 2001 in Pakistan nahe der afghanischen Grenze gefangengenommen
worden war, endlich freigelassen und nach Tunesien überstellt worden. Ein
Verfahren hat er nie durchlaufen, keine Anklage wurde jemals gegen ihn
erhoben.
Seit zehn Jahren war er von Seiten der US-Ermittler zur Freilassung
vorgesehen, vor elf Monaten meldete das Pentagon eine Einigung mit den
tunesischen Behörden, aber erst jetzt konnte er gehen. Von den jetzt noch
26 in Guantánamo verbleibenden Gefangenen sind weitere 14 längst zur
Freilassung freigegeben – auch sie harren einer Einigung mit ihren
Herkunfts- oder dritten Aufnahmestaaten.
## Schließung nicht absehbar
Damit ist die Insassenzahl des Lagers zwar auf dem Tiefststand seiner
Geschichte – aber die Schließung Guantánamos, die der damals frisch ins Amt
eingeführte Präsident Barack Obama vor ziemlich genau 16 Jahren versprochen
hatte, ist dennoch nicht absehbar. Nur 14 Gefangene konnten in der Amtszeit
von Präsident Joe Biden das Lager verlassen.
Von den verbleibenden, die nicht zur Freilassung vorgesehen sind, verbüßen
manche eine Haftstrafe. Andere, wie der vor seiner Verlegung nach
Guantánamo Hunderte Male in CIA-Geheimgefängnissen gefolterte Khalid Sheikh
Muhammed, den die USA für den Drahtzieher der Anschläge des 11. September
2001 halten, befinden sich noch im Verfahren.
Das allerdings stockt gerade wieder, weil ein Schuldbekenntnisdeal zwischen
seinen Anwälten, der Anklage und dem Gericht, der ihn vor der Todesstrafe
bewahren sollte, [2][zunächst von Verteidigungsminister Lloyd Austin
gestoppt wurde]. Ein Militärgericht entschied nun in der vergangenen Woche,
dass Austin dazu keine Befugnis habe.
Es ist gut möglich, dass der Verteidigungsminister dagegen wiederum in
Berufung geht. Er ist allerdings nur noch wenige Wochen im Amt. Dass die
Angeklagten Guantánamo jemals verlassen werden, ist unwahrscheinlich.
2 Jan 2025
## LINKS
[1] /Gefangenenlager-in-Guantanamo/!5940293
[2] /Mutmassliche-9/11-Terroristen/!6027699
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
Guantanamo
USA
Schwerpunkt Islamistischer Terror
Guantanamo
9/11
Schwerpunkt 9/11
Schwerpunkt 9/11
## ARTIKEL ZUM THEMA
Trumps neue Pläne zu Guantánamo: Macht in Abwesenheit von Recht
US-Präsident Donald Trump will „kriminelle“ Migrant:innen in Guantánamo
unterbringen. In dem Gefangenenlager hat das Militär das Sagen.
Drahtzieher der 9/11-Anschläge: Verfahren ohne absehbares Ende
Das US-Verteidigungsministerium annulliert einen Deal mit den wegen 9/11
angeklagten Inhaftierten. Seit 2006 sind sie im Gefangenenlager Guantánamo.
Mutmaßliche 9/11-Terroristen: Lloyd Austin kassiert Abkommen ein
Ein Schuldeingeständnis hätte ihnen die Todesstrafe erspart. Doch der
US-Verteidigungsminister widerrief den Deal mit drei Guantánamo-Häftlingen.
Guantanamo-Häftlinge: 9/11-Attentäter stimmen Deal zu
Noch immer sind die 9/11-Drahtzieher in den USA nicht verurteilt. Durch
einen vorgerichtlichen Deal könnten sie jetzt der Todesstrafe entgehen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.