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# taz.de -- Privatjet auf Sylt besprüht: Haftstrafen für Letzte Generation �…
> Klimaaktivist:innen hatten 2023 auf Sylt mit Protest gegen
> Klima-Fußabdruck Superreicher für Aufsehen gesorgt. Nun sind die Urteile
> gefallen.
Bild: Besprühter Privatjet auf Sylt: Auf diese Aktion folgen Haftstrafen
Rendsburg taz | Zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe Letzte Generation
sind wegen der Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt
[1][vor dem Amtsgericht Niebüll] zu Haftstrafen verurteilt worden. Eine
24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und
Hausfriedensbruchs sieben Monate ins Gefängnis, eine 22-Jährige sechs
Monate, beide ohne Bewährung. Zwei weitere Aktivisten müssen Geldstrafen in
Höhe von 2.100 Euro beziehungsweise 1.400 Euro zahlen.
Richterin Larissa Herzog folgte damit den Forderungen der
Staatsanwaltschaft. Diese hatte für die zwei Mitglieder der Gruppe acht
beziehungsweise fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert.
„Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen
worden“, begründete Richterin Herzog die vergleichsweise harten Strafen.
Die Aktivist:innen hatten von dem zufällig ausgewählten Flugzeug eine
Abdeckung entfernt und darum lief die Farbe in die Triebwerke.
Für die übrigen Aktivist:innen, die an der [2][Aktion] beteiligt waren,
forderte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen. In die Bemessung flossen teils
Strafen aus früheren Verfahren ein, da fast alle Beteiligten für ähnliche
Taten bereits vor Gericht gestanden hatten.
Im Sylter Fall wurde ein fünfter Angeklagter freigesprochen, weil er als
Fotojournalist vor Ort gewesen und nicht an der Tat beteiligt war. Einem
sechsten Angeklagten konnte nichts nachgewiesen werden.
## Protest gegen Klima-Fußabdruck Superreicher
Den sechs Angeklagten wurde vorgeworfen, im Juni 2023 auf dem Sylter
Inselflughafen ein Privatflugzeug mit orangener Farbe besprüht und einige
Tage später auf einem Golfplatz einen Baum gepflanzt zu haben. Mit den
Aktionen wollte die Gruppe auf den großen Klima-Fußabdruck der Superreichen
hinweisen.
Die Anklage lautete zum einen auf Sachbeschädigung. Der Besitzer des
Flugzeugs bezifferte den Schaden auf rund eine Million Euro und will auch
zivilrechtlich gegen die Aktivist:innen vorgehen.
Der zweite Vorwurf: Hausfriedensbruch. Ursprünglich hatte die
Staatsanwaltschaft auch die „Störung öffentlicher Betriebe“ als weitere T…
gesehen. Diesen Punkt hatte das Gericht aber frühzeitig verworfen, da die
Aktion „allenfalls geringfügige Auswirkungen auf den Betrieb des Flughafens
gehabt“ habe, hieß es in einer Pressemitteilung.
Das Urteil erging nun wegen der Aktion auf dem Flugplatz. Das Verfahren um
die Protestpflanzung auf dem Golfplatz wurde eingestellt, weil die dort zu
erwartenden Sanktionen im Vergleich zur Besprühung des Flugzeuges nicht
erheblich ins Gewicht gefallen wären.
Der Prozess fand nicht im nordfriesischen Ort Niebüll, sondern in einer
Gewerbe-Immobilie in Itzehoe statt. Vor dem Eintritt mussten sich
Beteiligte und Zuschauer:innen strengen Sicherheitskontrollen
unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche
kann Berufung eingelegt werden. (mit dpa)
6 Dec 2024
## LINKS
[1] /Prozess-gegen-Letzte-Generation/!6045630
[2] /Mitglied-einer-kriminellen-Vereinigung/!6014820
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Neue Generation
Schwerpunkt Klimaproteste
Sylt
Klima
Prozess
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Klima
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