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# taz.de -- Plan gegen Menschenhandel: Mehr Aktion
> Gegen sexuelle Ausbeutung, Zwangsheirat, Arbeitsausbeutung: Am Mittwoch
> will das Kabinett einen Aktionsplan beschließen, der sofort in Kraft
> treten kann.
Bild: In Bonn protestierten Aktivist*innen im Oktober beim „Walk for Freedom�…
Berlin taz | 226 minderjährige Betroffene von Menschenhandel in Deutschland
zählte das Bundeskriminalamt 2023. Ein Großteil der Verfahren beschäftigte
sich mit sexueller Ausbeutung, auch Arbeitsausbeutung und Zwangsheiraten
spielten eine Rolle. Unter anderem dagegen will die Bundesregierung nun
intensiver vorgehen: Am Mittwoch berät das Kabinett den von
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachten Nationalen
Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel.
Anders als bei Gesetzen, die danach noch den Weg durchs Parlament nehmen
müssen, kann der Aktionsplan sofort nach Beschluss in Kraft treten. Dass
das Kabinett zustimmt, gilt als sicher.
In dem Aktionsplan, der der taz exklusiv vorliegt, geht es um alle Formen
des Menschenhandels – neben sexueller Ausbeutung, Arbeitsausbeutung und
Zwangsheirat also zum Beispiel um Menschenhandel zum Zweck der
Organentnahme oder Ausbeutung durch Leihmutterschaft.
Der Plan sei ein „strategischer Leitfaden“, heißt es aus dem zuständigen
Referat des Bundesfamilienministeriums. Ziel sei es, die Unterstützung für
Betroffene zu verbessern und deren Rechte zu stärken, indem Maßnahmen
gebündelt und überprüfbar gemacht werden.
## Bedarf an Hilfe „immens“
Es sei „ein Erfolg und wichtiger Schritt“, sagte Paus der taz, dass der
Aktionsplan erstmals verabschiedet werde. „Menschenhandel ist eine schwere
Menschenrechtsverletzung, der wir energisch entgegentreten müssen.“
Ein besonders hohes Risiko, betroffen zu sein, heißt es im Aktionsplan,
hätten Menschen, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
einen unklaren aufenthaltsrechtlichen Status haben und über geringe
deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Zugleich sei der Bedarf an Hilfe und
Unterstützung „immens“: Dabei geht es unter anderem um psychosoziale
Beratung sowie Hilfe bei der Opferentschädigung oder in
aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
Das Dokument ist in vier Handlungsfelder gegliedert: Prävention,
Strafverfolgung, Kooperation sowie Schutz, Unterstützung und Entschädigung.
Zudem befasst sich ein Kapitel mit Forschung und Monitoring. Für alle
Handlungsfelder werden detailliert aktuelle und geplante Maßnahmen und
Zuständigkeiten aufgelistet. Im Bereich der Prävention etwa geht es um
Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen, die zum Teil schon laufen,
Projekte zur Stärkung der Beratungsstruktur sowie den Ausbau von
Kooperationen zwischen AkteurInnen.
Im Handlungsfeld Schutz, Unterstützung und Entschädigung sind laufende
Modellprojekte inbegriffen, in denen es beispielsweise um besondere
Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten geht, zudem
Vernetzungstreffen von AkteurInnen.
## Wegen Ampelbruch schon jetzt
Im Bereich der Strafverfolgung geht es um europäische und internationale
Kooperationen sowie die Anpassung von Straftatbeständen an EU-Richtlinien.
Aufgelistet wird zudem die Überarbeitung von Praxisleitfäden, zum Beispiel
dem zur Anwendung kindgerechter Kriterien in Strafverfahren, sowie die
Etablierung von Bund-Länder-Projektgruppen, die sich mit der Umsetzung der
geplanten Maßnahmen beschäftigen sollen. Diese erstrecken sich zunächst auf
einen Zeitraum von vier Jahren. Danach sollen sie überprüft und
aktualisiert werden.
In die Umsetzung eingebunden sind Bundesministerien, Länder und
Zivilgesellschaft. Die Federführung soll beim Bundesfamilienministerium
liegen. Geplant war die Veröffentlichung des Aktionsplans ursprünglich für
Frühjahr 2025. Wegen des Bruchs der Koalition zog Paus dies nun vor.
11 Dec 2024
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Menschenhandel
Ampel-Koalition
Lisa Paus
Zwangsprostitution
Organhandel
Social-Auswahl
Prostitution
Menschenhandel
Vereinte Nationen
Schwerpunkt Femizide
Lesestück Recherche und Reportage
Menschenhandel
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