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# taz.de -- Entscheidung des Bundesgerichtshofs: K.-o.-Tropfen sind kein „gef…
> Der Bundesgerichtshof sieht K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches
> Werkzeug. Hohe Strafen drohen dennoch: Da der Einsatz eine Todesgefahr
> verursache.
Bild: K.O.-Tropfen sind laut Bundesgerichtshof kein „gefährliches Werkszeug�…
Berlin taz | Wer das Opfer bei einem sexuellen Übergriff mit
[1][K.o.-Tropfen] gefügig macht, nutzt kein „gefährliches Werkzeug“. Dies
hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluss
entschieden. Allerdings hält der BGH beim Einsatz von K.-o.-Tropfen andere
Strafschärfungen für möglich.
Im konkreten Fall hatten der Angeklagte und seine Verlobte zwei Freundinnen
zum Abendessen eingeladen. Der Mann tropfte [2][mit einer Pipette
K.-o.-Tropfen] in das Glas einer der eingeladenen Frauen und seiner
ahnungslosen Verlobten. Er wollte die Frauen „dadurch sexuell enthemmen, um
dann mit und an ihnen sexuelle Handlungen zu vollziehen und sich durch
gegenseitige sexuelle Handlungen der Frauen sexuell zu erregen“, wie der
BGH schrieb.
Tatsächlich begannen die beiden Frauen ausgelassen zu tanzen, sich
auszuziehen und sich zu küssen. Der Täter fasste der eingeladenen Frau über
der Unterwäsche an Brust und Vulva. Danach verschwand die Frau und wurde
erst später im Garten gefunden, sie schlief unterkühlt und durchnässt im
Garten. Das Landgericht Dresden verurteilte den Mann wegen eines sexuellen
Übergriffs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Der BGH hob die Verurteilung nun aber auf, weil das Landgericht zu Unrecht
strafschärfend den Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“ angenommen habe.
K.-o.-Tropfen seien nämlich kein gefährliches Werkzeug, stellte das oberste
deutsche Strafgericht fest. Ein Werkzeug sei ein „Gegenstand“ und ein
Gegenstand habe einen „festen Körper“. Eine Flüssigkeit oder ein Gas sei
also kein Gegenstand und könne daher kein gefährliches Werkzeug sein, so
der 5. BGH-Strafsenat unter der Vorsitzenden Richterin Gabriele Cirener.
## Ein Freispruch ist ausgeschlossen
Zwar könne der Einsatz von K.-o.-Tropfen die gleiche Wirkung haben wie der
Schlag mit einem Holzknüppel. Solche Gerechtigkeitserwägungen dürften aber
nicht dazu führen, dass der Wortlaut der Strafnorm ignoriert wird, so der
BGH. Im Strafrecht sei der Wortlaut vielmehr besonders streng zu beachten.
Die BGH-Entscheidung wäre freilich überzeugender, wenn nicht in der
gleichen Entscheidung der Einsatz von Säure als gefährliches Werkzeug
akzeptiert würde.
Der BGH verwies den Fall zu neuer Entscheidung an das Landgericht Dresden
zurück. Dabei wird es in keinem Fall zu einem Freispruch kommen. Auf jeden
Fall wird der Mann wegen sexuellen Übergriffs verurteilt. Strafschärfend
ist laut BGH zu berücksichtigen, dass der Täter ein „Mittel“ nutzte, um d…
Widerstand des Opfers zu verhindern. Laut Strafgesetzbuch besteht hier eine
Mindeststrafe von drei Jahren (Paragraf 177 Absatz 7 Nr. 2).
Beim Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“ läge die Mindeststrafe zwar b…
fünf Jahren (§ 177 Abs. 8 Nr. 1). Allerdings kommt beim Einsatz von
K.-o.-Tropfen die fünfjährige Mindeststrafe auch in Betracht, wenn eine
konkrete Lebensgefahr verursacht wurde (§ 177 Abs. 8 Nr. 2b). Im konkreten
Fall hätte das Opfer wegen der „starken Bewusstseinstrübung“ an Erbrochen…
oder an der eigenen Zunge ersticken können.
14 Nov 2024
## LINKS
[1] /Kneipe-Wein-K-o-Tropfen/!5642733
[2] /Folgen-von-Ko-Tropfen/!5846419
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesgerichtshof
Justiz
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