# taz.de -- Urteil gegen Verdi in Berlin: Kita-Streik bleibt verboten | |
> In der Hauptstadt wollten Erzieher*innen unbefristet streiken. Am | |
> Freitag wurde das der Gewerkschaft Verdi auch in zweiter Instanz | |
> untersagt. | |
Bild: Banner für einen unbefristeten Kitastreik vor dem Gebäude des Landesarb… | |
Berlin taz | Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin demonstrierten am | |
Freitagvormittag einige Dutzend Verdi-Anhänger*innen. Sie forderten, von | |
ihrem Streikrecht Gebrauch machen zu können. Zunächst waren die | |
Demonstrant*innen noch optimistisch. „Es ist die letzte Instanz. Wir | |
haben die Argumente auf unserer Seite und sind zuversichtlich“, sagte | |
Verdi-Sprecher Kalle Klunkel (Verdi) zur taz. | |
Das Landesarbeitsgericht hatte zu entschieden, ob Verdi doch noch einen | |
unbefristeten Streik der Erzieher*innen starten darf – nachdem es vor | |
der niedrigeren Instanz [1][schon letzten Freitag eine Niederlage gegeben | |
hatt]e. In der vergangenen Woche verbot das Arbeitsgericht der | |
Gewerkschaft, den „Erzwingungsstreik“ zu beginnen. Einen entsprechenden | |
Antrag hatte die Senatsverwaltung für Finanzen am Vorabend gestellt. | |
Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hält das Streikrecht zwar für ein | |
„hohes Gut“, er wollte es Erzieher*innen städtischer | |
Erziehungseinrichtungen allerdings nicht anwenden lassen. Die | |
Gewerkschaften „lassen die Situation unnötig und auf dem Rücken tausender | |
leidtragender Familien eskalieren“, so Evers. | |
Ausschlaggebend war für Richter Peter Hansen in der vergangenen Woche die | |
Friedenspflicht. Demnach seien Verhandlungspartner dazu verpflichtet, | |
Kampfmaßnahmen wie Streiks zu unterlassen, wenn Verhandlungen noch nicht | |
gänzlich abgeschlossen sind. „Diese Entscheidung ist ein erster Schritt, | |
wohl wissend, dass es nicht der letzte ist“, sagte Hansen. Damit sollte er | |
Recht behalten. | |
Verdi ging unmittelbar in Berufung, am Freitag verhandelte das | |
Landesarbeitsgericht darüber. Es entschied ebenfalls gegen die Gewerkschaft | |
und berief sich wie schon die Vorinstanz auf die Friedenspflicht. Nicht | |
ausschlaggebend für das Urteil sei aber die Berliner Mitgliedschaft in der | |
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die es einzelnen Ländern | |
verbietet, Tarifverträge auf eigene Faust abzuschließen. Der Senat hatte | |
dies stets als Argument gegen Verhandlungen genutzt. | |
## Streit dauert schon Monate | |
Dennoch kommt es jetzt nicht zum „Erzwingungsstreik“. Es wäre der erste | |
unbefristete Kita-Streik seit 1990 gewesen. [2][Damals dauerte er 10 Wochen | |
an]. | |
Grund für die Streikpläne war bei Verdi die fehlende | |
Verhandlungsbereitschaft des Senats. Verdis Landesbezirksleiter Benjamin | |
Roscher betonte bereits Ende September, dass Verhandlungsgespräche | |
unvermeidlich seien. Es sei Zeit, „dass die leeren Worthülsen und | |
Versprechungen aufhören und Verhandlungen aufgenommen werden“, so Roscher. | |
Verdi möchte seit April mit dem Senat einen „Entlastungstarifvertrag“ | |
aushandeln, um [3][der Überlastung der Erzieher*innen und der folglich | |
sinkenden Betreuungsqualität] entgegenzuwirken. | |
Zwischenzeitlich bot die Gewerkschaft auch an, statt über einen | |
Tarifvertrag über eine rechtlich verbindliche „Entlastungsvereinbarung“ | |
inklusive individuell einklagbarer Belastungsgrenzen zu sprechen. Zu | |
Verhandlungen darüber kam es aber ebenfalls nicht. | |
Ende September folgte eine Urabstimmung der Gewerkschaft. Die Mitglieder | |
zeigten sich streikbereit: 91,7 Prozent der Stimmberechtigten votierten für | |
den Streik, der nun erst mal vom Tisch ist. | |
Laut Verdi-Sprecher Klunkel bleibt zumindest noch die Möglichkeit, das | |
Verfahren in einem Hauptsacheverfahren erneut vorzubringen. Ein | |
langwieriger Prozess, der sich mit den Grundsätzen des Streikrechts | |
befassen würde. | |
11 Oct 2024 | |
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## AUTOREN | |
Tim Kemmerling | |
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