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# taz.de -- Urteil gegen Verdi in Berlin: Kita-Streik bleibt verboten
> In der Hauptstadt wollten Erzieher*innen unbefristet streiken. Am
> Freitag wurde das der Gewerkschaft Verdi auch in zweiter Instanz
> untersagt.
Bild: Banner für einen unbefristeten Kitastreik vor dem Gebäude des Landesarb…
Berlin taz | Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin demonstrierten am
Freitagvormittag einige Dutzend Verdi-Anhänger*innen. Sie forderten, von
ihrem Streikrecht Gebrauch machen zu können. Zunächst waren die
Demonstrant*innen noch optimistisch. „Es ist die letzte Instanz. Wir
haben die Argumente auf unserer Seite und sind zuversichtlich“, sagte
Verdi-Sprecher Kalle Klunkel (Verdi) zur taz.
Das Landesarbeitsgericht hatte zu entschieden, ob Verdi doch noch einen
unbefristeten Streik der Erzieher*innen starten darf – nachdem es vor
der niedrigeren Instanz [1][schon letzten Freitag eine Niederlage gegeben
hatt]e. In der vergangenen Woche verbot das Arbeitsgericht der
Gewerkschaft, den „Erzwingungsstreik“ zu beginnen. Einen entsprechenden
Antrag hatte die Senatsverwaltung für Finanzen am Vorabend gestellt.
Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hält das Streikrecht zwar für ein
„hohes Gut“, er wollte es Erzieher*innen städtischer
Erziehungseinrichtungen allerdings nicht anwenden lassen. Die
Gewerkschaften „lassen die Situation unnötig und auf dem Rücken tausender
leidtragender Familien eskalieren“, so Evers.
Ausschlaggebend war für Richter Peter Hansen in der vergangenen Woche die
Friedenspflicht. Demnach seien Verhandlungspartner dazu verpflichtet,
Kampfmaßnahmen wie Streiks zu unterlassen, wenn Verhandlungen noch nicht
gänzlich abgeschlossen sind. „Diese Entscheidung ist ein erster Schritt,
wohl wissend, dass es nicht der letzte ist“, sagte Hansen. Damit sollte er
Recht behalten.
Verdi ging unmittelbar in Berufung, am Freitag verhandelte das
Landesarbeitsgericht darüber. Es entschied ebenfalls gegen die Gewerkschaft
und berief sich wie schon die Vorinstanz auf die Friedenspflicht. Nicht
ausschlaggebend für das Urteil sei aber die Berliner Mitgliedschaft in der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), die es einzelnen Ländern
verbietet, Tarifverträge auf eigene Faust abzuschließen. Der Senat hatte
dies stets als Argument gegen Verhandlungen genutzt.
## Streit dauert schon Monate
Dennoch kommt es jetzt nicht zum „Erzwingungsstreik“. Es wäre der erste
unbefristete Kita-Streik seit 1990 gewesen. [2][Damals dauerte er 10 Wochen
an].
Grund für die Streikpläne war bei Verdi die fehlende
Verhandlungsbereitschaft des Senats. Verdis Landesbezirksleiter Benjamin
Roscher betonte bereits Ende September, dass Verhandlungsgespräche
unvermeidlich seien. Es sei Zeit, „dass die leeren Worthülsen und
Versprechungen aufhören und Verhandlungen aufgenommen werden“, so Roscher.
Verdi möchte seit April mit dem Senat einen „Entlastungstarifvertrag“
aushandeln, um [3][der Überlastung der Erzieher*innen und der folglich
sinkenden Betreuungsqualität] entgegenzuwirken.
Zwischenzeitlich bot die Gewerkschaft auch an, statt über einen
Tarifvertrag über eine rechtlich verbindliche „Entlastungsvereinbarung“
inklusive individuell einklagbarer Belastungsgrenzen zu sprechen. Zu
Verhandlungen darüber kam es aber ebenfalls nicht.
Ende September folgte eine Urabstimmung der Gewerkschaft. Die Mitglieder
zeigten sich streikbereit: 91,7 Prozent der Stimmberechtigten votierten für
den Streik, der nun erst mal vom Tisch ist.
Laut Verdi-Sprecher Klunkel bleibt zumindest noch die Möglichkeit, das
Verfahren in einem Hauptsacheverfahren erneut vorzubringen. Ein
langwieriger Prozess, der sich mit den Grundsätzen des Streikrechts
befassen würde.
11 Oct 2024
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## AUTOREN
Tim Kemmerling
## TAGS
Verdi
Gewerkschaft
Kita
Arbeitsrecht
GNS
Schwerpunkt Stadtland
Tarif
Arbeitskampf
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