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# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Kiezblock: Die Poller können stehen bleiben
> Punktsieg für die Verkehrswende: Das Oberverwaltungsgericht schätzt den
> Kiezblock-Modalfilter in der Tucholskystraße als „nicht rechtswidrig“
> ein.
Bild: Im Sommer '23 war sie noch pollerfrei, die Kreuzung Tucholsky-/Auguststra…
Berlin taz | Neue Wende in Sachen Verkehrswende: Nachdem das Berliner
Verwaltungsgericht Mitte Juli per Eilentscheidung die Errichtung einer
[1][Pollerreihe auf der Tucholskystraße in Mitte als rechtswidrig
einstufte], hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg diese
Entscheidung nun kassiert: Die Einrichtung eines sogenannten Modalfilters
sei [2][nach Ansicht der RichterInnen „voraussichtlich rechtmäßig“], teil…
das Gericht am Dienstag mit. Die neue Eilentscheidung ist letztinstanzlich
und nicht anfechtbar – allerdings steht das Hauptverfahren weiterhin aus.
Vor einem guten Jahr hatte das Bezirksamt Mitte im Zusammenhang mit einem
„Kiezblock“-Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung die Tucholskystraße
zwischen Oranienburger und Torstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt und
entsprechend markiert. Um den motorisierten Durchfahrtsverkehr aus der
Straße herauszuhalten, der von vielen AnwohnerInnen seit Langem beklagt
wurde, wurde zudem die Kreuzung Tucholksy-/Auguststraße mit einer
diagonalen Pollerreihe ausgestattet. Dadurch müssen von Norden kommende
Autofahrende auf die Auguststraße nach Westen, von Süden kommende nach
Osten abbiegen.
Entgegen anderslautender Schlagzeilen ist die Tucholskystraße damit
keineswegs „für den Autoverkehr gesperrt“. Nur die abkürzende Durchfahrt
zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen wird durch den Modalfilter unterbunden.
Aus Sicht von MobilitätsaktivistInnen sind Fahrradstraßen sogar ein viel zu
schwaches Instrument gegen zu viele motorisierte Fahrzeuge, denn die
weiterhin zugelassene Nutzung durch „Anliegerverkehr“ schließt eine Menge
legitimer Gründe ein und lässt sich darüber hinaus schwer kontrollieren.
Hatte das Bezirksamt bei der Anordnung der Maßnahmen argumentiert, dass die
Fahrradstraße mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und eine
höhere Lebensqualität bringe, äußerte das Verwaltungsgericht im Juli
„ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Modalfilter: Für die sei
eine „qualifizierte Gefahrenlage nicht dargelegt“ worden. Das OVG wiederum
kann diese Zweifel nicht nachvollziehen – weshalb die Poller bis auf
Weiteres stehen bleiben können.
## „Politischer Wille fehlt“
„Das OVG erkennt die dargelegte Gefahrenlage, und das ist gut“, kommentiert
Ragnhild Sørensen, Sprecherin des Vereins Changing Cities, die revidierte
Eilentscheidung. Sobald die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in
Kraft trete, erledige sich ein solcher Rechtsstreit vermutlich ohnehin:
„Die Anordnung einer Fahrradstraße könnte dann aus Gründen des Klima- und
Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung erfolgen.“ Für
Sørensen der Beleg, dass es „weniger die Gesetze sind als der fehlende
politische Wille, der die Verkehrswende in Berlin ausbremst“.
Die [3][StVO-Novelle passierte Anfang Juli den Bundesrat]. Um in Kraft zu
treten, muss sie allerdings noch im Amtsblatt verkündet werden.
3 Oct 2024
## LINKS
[1] /Tucholskystrasse-in-Berlin-Mitte/!6021138
[2] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilu…
[3] /Neue-Strassenverkehrsordnung/!6019131
## AUTOREN
Claudius Prößer
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Kiezblock
Changing Cities
Berlin-Mitte
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Schwerpunkt Radfahren in Berlin
Verkehrspolitik
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