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# taz.de -- Prozess gegen Tennis-Profi eingestellt: „Was passiert ist, wissen…
> Der Tennis-Profi Alexander Zverev stand wegen Körperverletzung vor
> Gericht. Der Prozess wurde wegen einer außergerichtlichen Einigung
> eingestellt.
Bild: Tennisspieler Alexander Zverev bei den French Open im Juni 2024
Berlin taz | Das Verfahren ist eingestellt. Dem Hamburger Tennis-Profi
Alexander Zverev wurde von seiner Ex-Partnerin Brenda Patea
[1][Körperverletzung vorgeworfen]. Bereits am dritten Prozesstag wurde das
Verfahren ohne Urteil beendet. Beide Seiten haben sich außergerichtlich
geeinigt. Zverev gilt somit als unschuldig. Derzeit spielt Zverev bei
[2][„Roland Garros“, dem Pariser Grand Slam], und musste deshalb nicht
persönlich vor Gericht erscheinen.
Genauer wurde dem 27-Jährigen vorgeworfen, die Mutter des gemeinsamen
Kindes im Mai 2020 im Flur einer Airbnb-Wohnung in Berlin-Charlottenburg
gewürgt zu haben. Daraufhin soll sie geflohen sein. Nachdem im Oktober 2023
Strafbefehl gegen den Hamburger erteilt wurde, sollte er eine Geldstrafe
von 450.000 Euro (90 Tagessätze à 5.000 Euro) zahlen, gegen die er jedoch
Einspruch erhob, weshalb es zum Prozess kam.
Am ersten Prozesstag kam ausschließlich Zverevs Seite zu Wort. In einer
etwa 45-minütigen Erklärung behauptete sein Verteidiger Alfred Dierlamm,
dass die ehemalige „Germany's Next Topmodel“-Kandidatin Patea die
Anschuldigungen frei erfunden habe. Dabei wurde Patea so beschrieben, als
sei sie lediglich auf Geld und Ruhm aus. Die Anschuldigung selbst soll
dabei ein Akt der Eifersucht gewesen sein. Neue medizinische und
psychologische Gutachten sollen beweisen, dass Pateas Behauptungen nicht
der Wahrheit entsprechen. Auch ein Sprachwissenschaftler habe ihre
Anschuldigung analysiert und geschlossen, dass sie mit „an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit von Olga Sharypova kopiert habe.“
## Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
In der Vergangenheit war Zverev bereits [3][von der Tennisspielerin und
Ex-Partnerin Olga Sharypova begeschuldigt worden], sie körperlich
misshandelt zu haben. Im Oktober 2021 startete daraufhin eine Untersuchung
der Tennisorganisation ATP gegen Zverev. Im Januar 2023 kam die ATP zu dem
Schluss, dass es „keine ausreichenden Beweise“ für die von Sharypova
erhobenen Vorwürfe gebe. Maßnahmen gegen Zverev gab es deshalb keine. Ein
gerichtlicher Prozess hat nie stattgefunden.
Nachdem Zverevs Verteidigung am ersten Prozesstag ihre Erklärung beendet
hatte, stellte sie Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, der vom
Gericht genehmigt wurde. Die Seite der Nebenklägerin kam deshalb nicht zu
Wort. Am zweiten Prozesstag, an dem Patea selbst befragt wurde, war keine
Presse im Saal erlaubt. Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit war,
dass in der Befragung private Lebensbereiche angesprochen und die
Privatsphäre Zverevs, aber auch die der gemeinsamen Tochter Mayla
beschnitten würde. Patea wurde etwa 2,5 Stunden vernommen und musste die
Befragung laut Richterin nach einer längeren Pause wegen Krankheit beenden.
Am Freitag, dem dritten Prozesstag, der nur etwa 10 Minuten dauerte, wurde
dann bekannt gegeben, dass sich Staatsanwaltschaft, Zverevs Verteidigung
und die Seite der Nebenklägerin Patea außergerichtlich geeinigt haben.
Grund dafür sei, dass die Nebenklägerin kein Interesse mehr an einer
Strafverfolgung habe und beide den Konflikt im Sinne des gemeinsamen Kindes
friedlich lösen wollen. Deshalb stimmte auch die Staatsanwaltschaft nach
Neubewertung zu, den Prozess einzustellen und nicht etwa gegen den Wunsch
der Nebenklägerin fortzuführen.
## Unschuldsvermutung bleibt bestehen
Auch Richterin Barbara Lüders begrüßt den Rechtsfrieden. Sie habe den
Eindruck gehabt, dass das Verfahren beide Seiten schädigen würde: Den
Angeklagten durch mediale Berichterstattung und weil das Echo der
Anschuldigung trotz Unschuldsvermutung bestehen bleibt. Und die
Nebenklägerin, da zum Prozessauftakt von Seiten der Verteidigung Vorwürfe
gegen Patea gemacht wurden, um sie herabzuwürdigen und so ein Bild
gezeichnet wurde, „das in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf steht.“ Lüders
fügt hinzu, dass es darum ginge, „den Streit auf allen Ebenen zu beenden,
keine öffentlichen Schuldzuweisungen mehr zu machen und nach vorne zu
schauen.“
Ganz ohne Konsequenzen bleibt der Prozess trotzdem nicht. Binnen eines
Monats muss Zverev 150.000 Euro an die Justizkasse und 50.000 an den
[4][Sammelfond für Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen] zu
zahlen. Die Summe erfolgte auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Tätigt
Zverev diese Zahlung, ist der Prozess eingestellt.
Die Verteidigung des [5][Tennisprofis] untermalte dabei, dass Zverev darauf
Wert lege, dass mit diesen Zahlungen kein Schuldgeständnis einhergehe und
„dass weiterhin die Unschuldsvermutung gälte“. Was genau in der
außergerichtlichen Einigung beschlossen wurde, war nicht Gegenstand des
Prozesses und soll privat bleiben. Eine Sprecherin der Berliner
Strafgerichte sagte im Anschluss, dass letztlich offen bleibe, was die
Wahrheit sei. „Was wirklich passiert ist, wissen nur zwei Personen.“
7 Jun 2024
## LINKS
[1] /Vorwuerfe-gegen-Tennisprofi-Zverev/!5984174
[2] /French-Open/!t5040517
[3] /Tennisprofi-Zverev-im-Zwielicht/!5812511
[4] https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/sammelfonds-fuer-g…
[5] /Wahl-zum-Sportler-des-Jahres/!5820845
## AUTOREN
Valérie Catil
## TAGS
Alexander Zverev
Körperverletzung
Gerichtsprozess
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Tennis
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