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# taz.de -- Regeln für Cannabis im Straßenverkehr: Ampel für höheren THC-Gr…
> Der Bundestag beschließt einen Cannabis-Grenzwert fürs Autofahren. Bei
> erstmaliger Überschreitung drohen eine Strafe von 500 Euro sowie ein
> einmonatiges Fahrverbot.
Bild: Legal oder nicht? Dafür gibt es einen Grenzwert
Berlin dpa | Nach der [1][teilweisen Legalisierung von Cannabis] kommen
auch neue Vorgaben für Autofahrerinnen und Autofahrer. Der Bundestag
beschloss am späten Donnerstagabend ein Gesetz der Ampel-Koalition, das
einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen
festlegt – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Für Fahranfänger
und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln.
Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau
in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.
Seit 1. April ist Kiffen für Volljährige legal – [2][mit vielen Vorgaben],
unter denen auch privater Cannabis-Anbau erlaubt ist. Begleitend folgen
jetzt Regelungen für den Straßenverkehr, über die Fachleute seit längerem
diskutieren. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von
Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. In der Rechtsprechung hat
sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Beim
Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten schon 2022 für eine
„angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele
sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht
begründen lasse.
## Der Grenzwert
Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei
Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder
mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen
Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission
des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung
„nicht fernliegend“ ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und
liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung
beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.
## Mischkonsum
Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch
noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder
mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer – also, dass man dann
noch ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl
man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht. Bei Verstößen droht ein
höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger heißt es
künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit
und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5
greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.
## Weitere Vorgaben und Tests
Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf
erläutert wird – also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle
und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC „aus der
bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall
verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Bei Kontrollen sollten empfindliche
Speicheltests „als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums“
eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn jemand
Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei
negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich.
## Cannabis-Wirkungen
Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei
Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist
ein „Herantasten“ an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf
heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin.
Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten
nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei
falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die
THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC
im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein.
## Reaktionen
Der [3][CDU-Fachpolitiker] Florian Müller sprach von einem „schwarzen Tag
für die Verkehrssicherheit“. Die Beratungen hätten gezeigt, dass es der
Ampel-Koalition darum gehe, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu
erleichtern. Absurd sei die Argumentation, dass es eine Gerechtigkeitsfrage
sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen. Die
Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte dagegen: „Auch in Zukunft
darf niemand im Rausch Auto fahren.“ Gleichzeitig gebe es jetzt eine faire
Regelung für alle, die Konsum und Fahren trennen. Mit einer pauschalen
Kriminalisierung über Regelungen im Straßenverkehr sei nun Schluss.
## Cannabis-Anbauvereinigungen
Beschlossen hat der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz, die
der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit mit den Anbauvereinen ab 1. Juli
keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden
können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem „baulichen Verbund�…
oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Verboten
werden soll auch, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen
zu beauftragen, um den „nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter“ zu sichern.
Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt
„jährlich“ heißt es nun „regelmäßig“.
7 Jun 2024
## LINKS
[1] /Teil-Legalisierung-von-Cannabis/!6002665
[2] /Umsetzung-des-Cannabisgesetzes/!6009360
[3] /Freistaat-auf-Verbotsdroge/!6001931
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Cannabis
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