| # taz.de -- Regeln für Cannabis im Straßenverkehr: Ampel für höheren THC-Gr… | |
| > Der Bundestag beschließt einen Cannabis-Grenzwert fürs Autofahren. Bei | |
| > erstmaliger Überschreitung drohen eine Strafe von 500 Euro sowie ein | |
| > einmonatiges Fahrverbot. | |
| Bild: Legal oder nicht? Dafür gibt es einen Grenzwert | |
| Berlin dpa | Nach der [1][teilweisen Legalisierung von Cannabis] kommen | |
| auch neue Vorgaben für Autofahrerinnen und Autofahrer. Der Bundestag | |
| beschloss am späten Donnerstagabend ein Gesetz der Ampel-Koalition, das | |
| einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen | |
| festlegt – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Für Fahranfänger | |
| und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. | |
| Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau | |
| in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können. | |
| Seit 1. April ist Kiffen für Volljährige legal – [2][mit vielen Vorgaben], | |
| unter denen auch privater Cannabis-Anbau erlaubt ist. Begleitend folgen | |
| jetzt Regelungen für den Straßenverkehr, über die Fachleute seit längerem | |
| diskutieren. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von | |
| Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. In der Rechtsprechung hat | |
| sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Beim | |
| Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten schon 2022 für eine | |
| „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele | |
| sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht | |
| begründen lasse. | |
| ## Der Grenzwert | |
| Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei | |
| Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder | |
| mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen | |
| Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission | |
| des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung | |
| „nicht fernliegend“ ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und | |
| liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung | |
| beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler. | |
| ## Mischkonsum | |
| Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch | |
| noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder | |
| mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer – also, dass man dann | |
| noch ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl | |
| man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht. Bei Verstößen droht ein | |
| höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger heißt es | |
| künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit | |
| und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 | |
| greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro. | |
| ## Weitere Vorgaben und Tests | |
| Bei THC am Steuer geht es um Cannabiskonsum aller Art, wie im Entwurf | |
| erläutert wird – also Joints, aber auch THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle | |
| und Extrakte. Ausdrücklich ausgenommen ist aber, wenn das THC „aus der | |
| bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall | |
| verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Bei Kontrollen sollten empfindliche | |
| Speicheltests „als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums“ | |
| eingesetzt werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn jemand | |
| Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeige, sei aber in jedem Fall auch bei | |
| negativem Speicheltest eine Blutprobe erforderlich. | |
| ## Cannabis-Wirkungen | |
| Dass Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, ist unbestritten. Bei | |
| Cannabis ist die Wirkungsweise aber nicht dieselbe wie bei Alkohol. So ist | |
| ein „Herantasten“ an den THC-Grenzwert nicht möglich, wie es im Entwurf | |
| heißt. Die Expertenkommission wies auf Studien zur Wirkung hin. | |
| Sicherheitsrelevante Effekte treten demnach am stärksten 20 bis 30 Minuten | |
| nach dem Konsum auf und klingen nach drei bis vier Stunden wieder ab. Dabei | |
| falle bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, die | |
| THC-Konzentration in einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich THC | |
| im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein. | |
| ## Reaktionen | |
| Der [3][CDU-Fachpolitiker] Florian Müller sprach von einem „schwarzen Tag | |
| für die Verkehrssicherheit“. Die Beratungen hätten gezeigt, dass es der | |
| Ampel-Koalition darum gehe, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu | |
| erleichtern. Absurd sei die Argumentation, dass es eine Gerechtigkeitsfrage | |
| sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen. Die | |
| Grünen-Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte dagegen: „Auch in Zukunft | |
| darf niemand im Rausch Auto fahren.“ Gleichzeitig gebe es jetzt eine faire | |
| Regelung für alle, die Konsum und Fahren trennen. Mit einer pauschalen | |
| Kriminalisierung über Regelungen im Straßenverkehr sei nun Schluss. | |
| ## Cannabis-Anbauvereinigungen | |
| Beschlossen hat der Bundestag auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz, die | |
| der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit mit den Anbauvereinen ab 1. Juli | |
| keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden | |
| können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem „baulichen Verbund�… | |
| oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Verboten | |
| werden soll auch, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen | |
| zu beauftragen, um den „nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter“ zu sichern. | |
| Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt | |
| „jährlich“ heißt es nun „regelmäßig“. | |
| 7 Jun 2024 | |
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