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# taz.de -- Debatte um AfD-Verbot: Die Demokratiefeinde aufhalten
> Ein neues Bündnis aus Organisationen der Zivilgesellschaft fordert ein
> AfD-Verbot. Dafür sollen Mitstreiter im Bundestag gefunden werden.
Bild: Berlin, 17. Juni: PK für die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – …
Berlin taz | Kurz nach den hohen Wahlergebnissen der AfD bei den Europa-
und Kommunalwahlen fordert ein neues Bündnis aus Verbänden, Vereinen und
der Zivilgesellschaft ein bundesweites AfD-Verbot. Auslöser für die
Kampagne waren die Enthüllungen [1][der Correctiv-Recherche] über rechte
Remigrationspläne Anfang des Jahres. Julia Dück vom Bündnis
[2][„Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“] sagte am Mittwoch in
Berlin: „Die AfD ist eine konkrete Gefahr für unzählige Menschen in diesem
Land. Es ist unsere moralische und verfassungsrechtliche Pflicht,
einzuschreiten.“
Der Jurist Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen-
und Anwältevereins, spricht sich zum Kampagnenauftakt ebenfalls für ein
Verbot aus: „Die Erfolgsaussichten sind sehr gut.“ Laut Theune greift der
Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es, dass „Parteien, welche
darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen (…) verfassungswidrig sind“. Der Jurist betont, dass bei
einem Verbotsverfahren nicht die Gesinnung entscheidend sei. Vielmehr gehe
es darum, ob eine Partei die Macht und Mittel habe, ihre Haltung in
Handlung umzusetzen. Das sieht er bei der AfD als gegeben an.
Die Demokratiefeindlichkeit der AfD kann auch Ulrich Schneider bestätigen.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands sagte am Montag,
dass sich der Verband gegen die menschenverachtende Partei wehren müsse.
Denn: Einrichtungen würden vermehrt angegriffen, Geflüchtete angefeindet,
Queere und Menschen mit Behinderung fühlten sich immer mehr ausgegrenzt.
Das Verbotsverfahren können der Bundestag, der Bundesrat oder die
Bundesregierung beantragen. In dem Antrag muss genau aufgeführt sein, warum
die AfD gegen die freiheitliche Grundordnung verstößt. Der Jurist Lukas
Theune sagt, dass ein entsprechender Entwurf in etwa einem Jahr bereit
seien könnte. Bis dahin müssten Mitstreitende im Bundestag gewonnen werden,
die den Antrag unterstützen, fügt Julia Dück hinzu. Das sei auch eine der
zentralen Aufgaben für die nächsten Monate. Ein möglicher Unterstützer wäre
der [3][CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz.] Er hatte angekündigt, noch vor
der Sommerpause einen AfD-Verbotsantrag einzubringen.
Ein Verbot hätte weitreichende Folgen: Sollte das Bundesverfassungsgericht
feststellen, dass die AfD gegen die Verfassung verstößt, müsste sich die
Partei auflösen. Vermögen könnten beschlagnahmt werden, staatliche Gelder
würden gestrichen.
17 Jun 2024
## LINKS
[1] https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigrati…
[2] https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Fachinfos/doc/240605…
[3] /Forderung-nach-Taskforce-fuer-AfD-Verbot/!6017351
## AUTOREN
Sean-Elias Ansa
## TAGS
Schwerpunkt AfD
AfD-Verbot
Zivilgesellschaft
GNS
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Wahlen in Ostdeutschland 2024
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