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# taz.de -- Tierschutzgesetz der Ampelregierung: Mehr Rinderschutz in 10 Jahren
> Die schmerzhafte Anbindehaltung von Rindern soll verboten werden, aber
> nicht sehr bald. Ein Gesetzentwurf sieht weitreichende Ausnahmen vor.
Bild: Anbindehaltung in einem Stall im Schwarzwald
Berlin taz | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der
in 10 Jahren verbieten soll, Rinder ganzjährig zu fixieren. Höfe mit
höchstens 50 über sechs Monate alten [1][Tieren] ist diese „Anbindehaltung�…
demnach nur noch erlaubt, wenn die Rinder während der Weidesaison auf die
Weide und außerhalb dieser Zeit zwei Mal pro Woche Zugang zu einem
Freigelände haben. Zudem sollen Kälbern die Hornanlagen nur noch unter
Betäubung ausgebrannt werden dürfen.
Schlachthöfe müssen nach der von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne)
vorgeschlagenen Reform des Tierschutzgesetzes zum Beispiel die Betäubung
des Viehs auf Video aufzeichnen, damit Behörden Verstöße leichter verfolgen
können. Das Kabinett der Ampelkoalition nahm die Vorlage am Freitag im
Umlaufverfahren an.
2020 wurden nach einer Auswertung des bundeseigenen
Thünen-Agrarforschungsinstituts [2][10 Prozent aller Rinder] im Stall etwa
durch einen Metallrahmen oder eine Kette am Hals fixiert – und zwar meist
das ganze Jahr über. „Dies führt bei den betroffenen Tieren zu erheblichen
Schmerzen, Leiden und/oder Schäden“, so das Agrarministerium. Die rund
28.300 Höfe mit dieser Haltungsform waren im Schnitt deutlich kleiner als
Betriebe mit Laufställen.
„Anbindehaltung ist Tierqual. Es ist unerklärlich, dass
Bundestierschutzminister Özdemir aus eigener Motivation – entgegen
wissenschaftlicher Erkenntnisse und trotz einschlägiger Gerichtsurteile –
das Leid der Rinder für ewig festschreiben will“, kritisierte der Präsident
des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Özdemir rechtfertigte
seinen Vorschlag damit, dass bei einem völligen Verbot der Praxis viele
Betriebe die Rinderhaltung aufgeben müssten, die „die wertvollen und
[3][artenreichen Kulturlandschaften] in Süddeutschland mit den Bergbauern
und Almen, Wiesen und Weiden“ erhalten würden.
## Bauernverband setzt auf das Parlament
Auch die Tierschutzorganisation ProVieh forderte ein konsequenteres Verbot
der Anbindehaltung. Sie lobte aber auch die verpflichtende Videoüberwachung
in Schlachthöfen und dass die Regierung das schmerzhafte Kupieren der
Ringelschwänze bei Ferkeln und das Enthornen von Kälbern strenger regeln
will.
Dem Bauernverband geht all das schon zu weit. „Ausgerechnet jetzt sollen
den Landwirten mit dieser Novelle weitere nationale Sonderwege und
bürokratische Lasten ohne Zusatznutzen für den Tierschutz aufgebürdet
werden“, teilte die Organisation mit. „Wir setzen jetzt auf das
parlamentarische Verfahren“.
Diese Hoffnung der Agrarlobby könnte tatsächlich aufgehen. Denn die
Erfahrung mit der Ampelkoalition zeigt, dass zum Beispiel die FDP im
Bundestag regelmäßig Vorlagen der eigenen Regierung verwässert.
24 May 2024
## LINKS
[1] /Tiere/!t5014145
[2] https://www.thuenen.de/de/themenfelder/nutztierhaltung-und-aquakultur/nutzt…
[3] https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/047-tierschutzges…
## AUTOREN
Jost Maurin
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Landwirtschaft
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