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# taz.de -- Schwarzer Block vor Gericht: Das Ziel sei Militanz gewesen
> Im Rondenbarg-Prozess gegen Gegner*innen des G20-Gipfels von 2017 hat
> ein Beamter des Hamburger Verfassungsschutzes ausgesagt.
Bild: Gilt das noch als Schwarzer Block, oder sind diese Menschen zu bunt besch…
Hamburg taz | Was weiß der Hamburger Verfassungsschutz über die
Organisierung der G20-Proteste 2017? Einblicke gab am Donnerstag ein
Abteilungsleiter vor dem Hamburger Landgericht. Es war der 15. Prozesstag
in dem groß angelegten Verfahren, bei dem sich ursprünglich sechs
Angeklagte für die Geschehnisse [1][am 7. Juli 2017 in der Hamburger Straße
Rondenbarg] verantworten sollten.
Mittlerweile sind nur noch zwei Angeklagte übrig – die Verfahren der
anderen wurden abgetrennt oder nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft
eingestellt. Die Angeklagten wurden nach einer polizeilichen Gewaltorgie
mit 14 Schwerverletzten im Rondenbarg, nahe des G20-Protestcamps,
festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Landfriedensbruch vor.
„Protestcamps sind das zentrale Element der linksextremistischen Szene bei
solchen Veranstaltungen“, sagte der Verfassungsschützer. Vor allem
antiimperialistische Gruppen um den „Roten Aufbau“ hätten das Camp und das
Protestgeschehen geprägt. Der Sprecher des Roten Aufbaus, Halil S., der
schon im Vorfeld des Gipfels vom Verfassungsschutz als einer von drei
vermeintlichen Protest-Drahtziehern geoutet worden war, habe federführend
mitgewirkt. „Wenn G20 nach Hamburg kommt, brennt die Stadt“, habe S. in
sozialen Netzwerken gepostet, so der Beamte. „Nur, damit Sie wissen, wie
die Grundstimmung dieser Gruppe war.“
Aber was hat das mit den Angeklagten zu tun? Deren Beteiligung kam im
Prozess noch kaum zur Sprache. Unstrittig ist, dass sie am Rondenbarg
waren, ebenso unstrittig ist aber auch, [2][dass sie selbst keine Steine
warfen oder Schaden anrichteten].
## Der Verfassungsschützer hat keine Zweifel
Das Verfahren kreist um die Fragen, ob der überwiegend schwarz gekleidete
Aufzug am Rondenbarg einer von mehreren Demofingern und somit vom
Versammlungsrecht geschützt war. Oder ob er als klassischer schwarzer Block
zu verstehen und auf Zerstörung ausgerichtet gewesen sei. Und wenn
letzteres stimmt: War das allen Teilnehmer*innen bewusst? Ab wann hätte
es allen klar sein müssen, und hätten die Angeklagten sich da noch
entfernen können?
Der Verfassungsschützer hat einfache Antworten: „Der schwarze Block
[3][steht für Militanz] und ich habe keine Zweifel daran, dass das der
schwarze Block war.“ Warum? „Weil auch Halil S. unter den Festgenommenen
war.“ Auf die Frage, ob alle Anwesenden wissen konnten, dass es zu Militanz
kommen würde, sagt er: „Ja. Man kennt sich.“
Nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme kam es im fraglichen Zeitraum
aber kaum zu Militanz. Bevor die Demo von der Polizei zerlegt wurde,
zerrten einzelne lediglich Baumaterialien auf die Straße und entglasten den
Fahrplanhalter einer Bushaltestelle. Über mögliche Steinwürfe in Richtung
der Polizei machten die bisher vorgeladenen Polizeizeugen widersprüchliche
Angaben. Das Verfahren soll bis Mitte August dauern.
30 May 2024
## LINKS
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## AUTOREN
Katharina Schipkowski
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