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# taz.de -- Verbot von Gehsteigbelästigung: Ampel will Frauen schützen
> Der Bundestag diskutiert das geplante Verbot von Gehsteigbelästigung.
> Immer wieder blitzt dabei die Debatte um Legalisierung von Abtreibungen
> auf.
Bild: Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen seien „unzumutbar�…
Berlin taz | Der Frauenanteil im Bundestag liegt bei gerade mal 31 Prozent.
Und doch redeten in der Debatte über das geplante Verbot [1][sogenannter
Gehsteigbelästigungen] am Mittwochnachmittag im Bundestag nur Frauen. Dass
Abtreibungsgegner:innen ungewollt Schwangeren den Gang zu einer
Beratung zum „Spießrutenlauf“ machten, sei „unzumutbar“, erklärte
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne). „Und deswegen müssen wir das
unterbinden.“
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten, unter bestimmten
Bedingungen aber straffrei. So ist etwa eine Beratung vor dem Abbruch
verpflichtend. Radikale Abtreibungsgegener:innen postieren sich aber
vielerorts vor eben diesen Beratungsstellen oder vor Arztpraxen, die
Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Oft halten sie Plakate oder Kreuze,
verteilen Plastik-Embryos und beten lautstark. Manchmal sprechen sie die
Beratungssuchenden direkt an.
Paus Gesetzesentwurf soll solche [2][Gehsteigbelästigungen mit einer
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbieten]. Er sieht zum
einen „Belästigungsverbote“ vor, die eine Beeinträchtigung der Schwangeren
im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstelle oder Einrichtung, die
Abbrüche vornimmt, untersagt. Zum anderen untertellt er diese Belästigungen
als Ordnungswidrigkeiten einem Bußgeldtatbestand von bis zu 5.000 Euro.
Die Union sieht keine Notwendigkeit für dieses neue Gesetz. So erklärte
Silvia Breher (CDU), es gäbe bereits rechtliche Mittel, um gegen solche
Belästigungen und Behinderungen vorzugehen. Dabei verwies sie auf den
Straftatbestand der Nötigung, unter den solche Gehsteigbelästigungen
bereits fallen würden. Breher bezweifelte, dass das Gesetz Betroffenen
einen weitergehenden Schutz biete. Vielmehr werde ein solches Gesetz
ohnehin vor Gericht einkassiert: „Diese Meinungsäußerungen können Sie nicht
verbieten.“
## Keine Schwangere treffe die Entscheidung leichtfertig
Der Nötigungs-Straftatbestand reiche keineswegs aus, erklärte die
SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede: Die Belästigungen seien psychische Gewalt.
Es gebe aber keinen psychischen Gewaltbegriff im Strafgesetzbuch. „Wir
haben die Frauen zur Beratung verpflichtet, dann müssen wir auch dafür
sorgen, dass sie ungescholten dazu kommen“, so Eichwede. Die
FDP-Abgeordnete Nicole Bauer stellte klar: „Die Beleidigung und
Einschüchterung von Frauen geht weit über Meinungsäußerung hinaus.“
Keine Frau treffe die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch
leichtfertig, sondern vielmehr wohlüberlegt, sagte die Grünen-Abgeordnete
Denise Loop. Den sogenannten Lebensschützer:innen hielt sie entgegen:
„Sie schützen mit Ihren Aktionen kein einziges Leben, im Gegenteil, Sie
erschweren das Leben von Frauen.“
Immer wieder ging es am Rande der Debatte um die am Montag bekannt
gewordenen Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission
zur reproduktiven Selbstbestimmung. Die Expertinnenkommission empfiehlt,
[3][Schwangerschaftsabbrüche mindestens in den ersten 12 Wochen zu
legalisieren].
Susanne Hierl (CSU) erklärte, auch beim geplanten Verbot der
Gehsteigbelästigung dränge sich „der Verdacht auf, dass die Weichen für
legalen Schwangerschaftsabbruch weiter gestellt werden sollen“. Beatrice
von Storch aus der AfD warf der FDP-Rednerin Bauer in einem Zwischenruf
vor: „Sie haben eine Agenda, Sie wollen die Abtreibung in toto
legalisieren. Ihr Ziel ist es, §218 in kleinen Schritten abzuschaffen.“
Über die geleakten Ergebnisse der Expertinnenkommission wollte sich in der
Debatte jedoch keine der Rednerinnen explizit äußern. Alle Seiten wiesen
auf die offizielle Vorstellung der Ergebnisse am Montag hin. Der Entwurf
geht nun in die jeweiligen Ausschüsse und wird dort weiter beraten.
10 Apr 2024
## LINKS
[1] /Belaestigung-vor-Schwangerschaftsberatung/!5984591
[2] /Juristin-zu-Abtreibungsgegner-Gesetz/!6002307
[3] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!6000620
## AUTOREN
Paula Schöber
## TAGS
Schwerpunkt Abtreibung
Abtreibungsgegner
Belästigung
Reproduktive Rechte
Schwangerschaftsabbruch
Kinderwunsch
Schwerpunkt Abtreibung
Paragraf 218
Feminismus
Belästigung
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