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# taz.de -- Mietpreisbremse soll verlängert werden: Mieterschutz gegen Quick-F…
> Nach langer Blockade einigt sich die Ampel bei Datenspeicherung und
> Mietpreisbremse. Andere Vorhaben lassen auf sich warten.
Bild: Marco Buschmann (FDP) äußert sich zur Einigung der Koalitionsfraktionen…
Berlin taz | Die Ampelregierung hat sich nach einer langen Hängepartie
darauf geeinigt, die Vorratsdatenspeicherung mit dem [1][sogenannten
Quick-Freeze-Verfahren] neu zu regeln und die Mietpreisbremse bis zum Jahr
2029 zu verlängern. Das bestätigte das Justizministerium am Mittwoch der
taz.
„Es war höchste Zeit. Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, sagte der
Bundesjustizminister [2][am Mittwoch der Welt]. Das sei „ein guter Tag für
Freiheit und Sicherheit in Deutschland“. Weniger euphorisch klang er beim
Thema Mieterschutz: Man habe sich darauf verständigt, „die notwendigen
gesetzlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse“ zu
schaffen. Die Landesregierungen sollten „selbst entscheiden, ob sie von
diesem Instrument auch weiterhin Gebrauch machen wollen“.
Inhaltlich haben diese beiden Themen rein gar nichts miteinander zu tun.
Aber sie waren Teil eines lang andauernden Streits zwischen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundesjustizminister Marco
Buschmann (FDP). Letzterer legte bereits im [3][Oktober 2022 einen
alternativen Gesetzentwurf] zur Vorratsdatenspeicherung vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser wollte dem in dieser Form aber nicht
zustimmen, weil sie sich mehr Befugnisse wünschte und alle IP-Adressen
speichern wollte.
An dieser Stelle kommt die geplante Mietrechtsnovelle ins Spiel – als
[4][politisches Druckmittel des Justizministers]. Buschmann weigerte sich,
mietrechtliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Diese sind
der SPD besonders wichtig. Ganz nach dem Motto: Mieterschutz nur gegen mehr
Datenschutz. Lange Zeit war nicht klar, ob es überhaupt noch zu einer
Einigung kommt.
## Kappungsgrenze ist relevant für alle Mieten
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und gilt bislang bis Ende 2025.
Sie regelt in angespannten Wohnlagen die maximal zulässige Miethöhe bei
Neu- oder Wiedervermietungen. Das heißt: Bei Vertragsabschluss darf die
vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent
übersteigen. Für Neubauten gilt das allerdings nicht. Wo ein angespannter
Wohnungsmarkt vorliegt, können Landesregierungen für fünf Jahre festlegen.
Mit der Verlängerung bis 2029 wird nun eins von mehreren mietrechtlichen
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die anderen lassen weiter auf
sich warten. Das betrifft vor allem die Senkung der sogenannten
Kappungsgrenze und eine Verbesserung von Mietspiegeln. Für Gemeinden über
100.000 Einwohner*innen sollten qualifizierte Mietspiegel verpflichtend
werden.
Die Kappungsgrenze ist relevant für alle Mieten, die noch unter der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Derzeit gilt in angespannten
Wohnlagen, dass Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent
steigen dürfen. Die Ampel hatte sich vorgenommen, diese Grenze auf 11
Prozent zu senken, um den Mietenanstieg zu verlangsamen. Passiert ist
bislang nichts. Buschmann verriet der Welt, es gebe „zwischen den
Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf“.
## FDP hält mehr Mieterschutz für „toxisch“
Dieser kleine Teilerfolg hält die SPD aber nicht davon ab, die Einigung zu
feiern. „Nach langen und intensiven Verhandlungen“ mache die Ampel „den W…
frei für eines ihrer wichtigsten Mieterschutzvorhaben“, erklärten Dirk
Wiese und Verena Hubertz, die Vizevorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion.
Sie forderten Buschmann aber auch auf, zeitnah „Entwürfe zur Umsetzung der
weiteren im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben“ vorzulegen.
Ähnlich sieht es Hanna Steinmüller von der Grünen-Fraktion. Sie sehe aber
auch „die Kanzlerpartei in der Verantwortung“ dafür, dass alle
Mieterschutz-Vereinbarungen umgesetzt werden. „Darauf werden wir im
parlamentarischen Verfahren achten. Sonst wäre die Mietrechtsreform nur
Stückwerk“, sagte sie der taz.
Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, sagte der taz, die Mietpreisbremse sei eingeführt
worden, „um Ländern und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten Zeit zu
geben, ausreichend Wohnraum zu schaffen“. Bund, Länder und Kommunen müssten
deshalb „ihre Anstrengungen erhöhen, damit der dringend benötigte Wohnraum
entsteht“. Weitere Verschärfungen im Mietrecht seien seiner Ansicht nach
„bei den aktuellen Rahmenbedingungen toxisch für dringend benötigte
Investitionen in Wohnraum“.
Für die Linken-Gruppe ist die Einigung völlig unzureichend. Es sei eine
„Bankrotterklärung“ gegenüber den Mieter*innen, sagte die
[5][Wohnungspolitikerin Caren Lay.] Es gebe „keinerlei Verbesserung,
sondern im besten Fall die Beibehaltung des Status quo“.
10 Apr 2024
## LINKS
[1] /Einigung-bei-Vorratsdatenspeicherung/!6003876
[2] https://www.welt.de/politik/deutschland/article250958244/Quick-Freeze-Verfa…
[3] /Vorratsdatenspeicherung-in-Deutschland/!5890806
[4] /FDP-verschleppt-besseren-Mieterschutz/!5922641
[5] /Linkenpolitikerin-uebers-Wohnen/!5880216
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
## TAGS
Mieterschutz
Marco Buschmann
Mietpreisbremse
Ampel-Koalition
Kündigung
Wohnungspolitik
Wohnheim
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