# taz.de -- Nach Teillegalisierung von Cannabis: Alkoholverbot für Kiffer am S… | |
> Die Expert:innenkommission plädiert für höheren THC-Grenzwert im | |
> Straßenverkehr. Gleichzeitiger Alkoholkonsum ist tabu. | |
Bild: Nüchtern betrachtet ist eine möglichst nüchterne Teilnahme am Straßen… | |
BERLIN taz | Punkt null Uhr in der Nacht auf Ostermontag werden die Joints | |
angezündet auf der Warschauer Brücke im Berliner Stadtteil Friedrichshain. | |
Der Berliner Cannabis Club High Ground, der demnächst Cannabis an seine | |
Mitglieder ausgeben will, hat diesen Flashmob rund um das Berliner Hanf | |
Museum gemeinsam mit Aktivisten organisiert. Seit diesem Montag, dem 1. | |
April, ist die Teillegalisierung von Cannabis Gesetz. Zur gleichen Zeit | |
treffen sich am Brandenburger Tor etwa 1.500 Menschen zum „Ankiffen“. | |
Doch einige Fragen sind nach wie vor ungeklärt – etwa das Verkehrsrecht | |
betreffend. Als sich die Bundesregierung Ende Februar [1][auf die | |
Teillegalisierung von Cannabis einigte], warnten kritische Stimmen wie | |
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): „Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir | |
Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr.“ Die Grüne Swantje | |
Michaelsen, Expertin für Verkehrssicherheit im Bundestag, hingegen freute | |
sich: „Wir entkriminalisieren nicht nur Cannabiskonsum, sondern schaffen | |
auch neue Regelungen für den Straßenverkehr.“ Natürlich dürfe aber auch | |
weiterhin „niemand im Rausch Auto fahren“. | |
Eine Expertenkommission, eingesetzt vom Bundesverkehrsministerium, soll | |
deshalb für den Straßenverkehr einen neuen Grenzwert für die Konzentration | |
von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorschlagen. Am vergangenen | |
Donnerstag [2][stellte die Kommission ihre Empfehlung vor]: Ab 3,5 | |
Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei nicht mehr gewährleistet, dass | |
Menschen ihr Kraftfahrzeug sicher durch den Straßenverkehr manövrieren. | |
Dieser neue Grenzwert, bisher galt ein wesentlich schärferer Wert von einem | |
Nanogramm, muss jetzt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgeschrieben | |
werden. Laut der Kommission können Alkohol und Cannabis zusammen besonders | |
gefährlich sein. Deshalb, so die Empfehlung, solle das StVG in Zukunft ein | |
absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsument:innen am Steuer | |
enthalten. | |
## Kiffen im Blut lange nachweisbar | |
Auch Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD im | |
Bundestag, begrüßt den Expertenvorschlag. Der bisher geltende strenge | |
Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei „nicht | |
verhältnismäßig“. Das Straßenverkehrsgesetz müsse jetzt geändert werden… | |
den erhöhten THC-Wert gesetzlich zu verankern. | |
Kiffen ist im Blut lange nachweisbar. Von einem erhöhten THC-Limit | |
verspricht sich das Verkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP), dass | |
Autofahrer:innen nur dann belangt werden, wenn sie „in einem gewissen | |
zeitlichen Bezug“ zum Fahren gekifft haben. 3,5 Nanogramm seien | |
vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. | |
„Unseren Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als | |
abzuwarten, wie sich der empfohlene Grenzwert auf die Fahrsicherheit | |
auswirken wird“, sagt Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender | |
der Polizeigewerkschaft. Für vermehrte Kontrollen bräuchten | |
Polizist:innen aber moderne Instrumente. Das Bundesverkehrsministerium | |
empfiehlt „Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening“. | |
## Gesetzeskonform, aber auch ein wenig gaga | |
Wann ein Straßenverkehrsgesetz mit neuem THC-Grenzwert in Kraft tritt, ist | |
noch nicht klar. Außerdem brauche es Regelungen für | |
Fahrradfahrer:innen und den öffentlichen Personenverkehr, schreibt die | |
NRW-Landesgruppe des ökologischen Verkehrsclubs VCD [3][in einem Beitrag | |
auf der Onlineplattform Mastodon]. | |
Auch auf der Warschauer Brücke in Berlin wollen die Organisatoren des | |
österlichen Flashmobs einige Punkte des neuen Gesetzes kritisieren: etwa | |
das Verbot der nichtkommerziellen Weitergabe von Cannabis, denn im | |
öffentlichen Raum ist selbst das Kreisen eines Joints in geselliger Runde | |
nicht erlaubt. Das sei sowieso nicht kontrollierbar, sagen die Aktivisten. | |
Also legen sie ihre Joints auf den Boden der Brücke, die dann von anderen | |
aufgenommen werden – gesetzeskonform, aber auch ein wenig gaga. | |
1 Apr 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Cannabis-Legalisierung/!5997434 | |
[2] /Neue-Cannabis-Grenzwerte-im-Verkehr/!6001162 | |
[3] https://nrw.social/@vcdnrw/112132426223759743 | |
## AUTOREN | |
Andreas Hartmann | |
Nanja Boenisch | |
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