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# taz.de -- Nach Teillegalisierung von Cannabis: Alkoholverbot für Kiffer am S…
> Die Expert:innenkommission plädiert für höheren THC-Grenzwert im
> Straßenverkehr. Gleichzeitiger Alkoholkonsum ist tabu.
Bild: Nüchtern betrachtet ist eine möglichst nüchterne Teilnahme am Straßen…
Berlin taz | Punkt null Uhr in der Nacht auf Ostermontag werden die Joints
angezündet auf der Warschauer Brücke im Berliner Stadtteil Friedrichshain.
Der Berliner Cannabis Club High Ground, der demnächst Cannabis an seine
Mitglieder ausgeben will, hat diesen Flashmob rund um das Berliner Hanf
Museum gemeinsam mit Aktivisten organisiert. Seit diesem Montag, dem 1.
April, ist die Teillegalisierung von Cannabis Gesetz. Zur gleichen Zeit
treffen sich am Brandenburger Tor etwa 1.500 Menschen zum „Ankiffen“.
Doch einige Fragen sind nach wie vor ungeklärt – etwa das Verkehrsrecht
betreffend. Als sich die Bundesregierung Ende Februar [1][auf die
Teillegalisierung von Cannabis einigte], warnten kritische Stimmen wie
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU): „Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir
Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr.“ Die Grüne Swantje
Michaelsen, Expertin für Verkehrssicherheit im Bundestag, hingegen freute
sich: „Wir entkriminalisieren nicht nur Cannabiskonsum, sondern schaffen
auch neue Regelungen für den Straßenverkehr.“ Natürlich dürfe aber auch
weiterhin „niemand im Rausch Auto fahren“.
Eine Expertenkommission, eingesetzt vom Bundesverkehrsministerium, soll
deshalb für den Straßenverkehr einen neuen Grenzwert für die Konzentration
von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut vorschlagen. Am vergangenen
Donnerstag [2][stellte die Kommission ihre Empfehlung vor]: Ab 3,5
Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei nicht mehr gewährleistet, dass
Menschen ihr Kraftfahrzeug sicher durch den Straßenverkehr manövrieren.
Dieser neue Grenzwert, bisher galt ein wesentlich schärferer Wert von einem
Nanogramm, muss jetzt im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgeschrieben
werden. Laut der Kommission können Alkohol und Cannabis zusammen besonders
gefährlich sein. Deshalb, so die Empfehlung, solle das StVG in Zukunft ein
absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsument:innen am Steuer
enthalten.
## Kiffen im Blut lange nachweisbar
Auch Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin der SPD im
Bundestag, begrüßt den Expertenvorschlag. Der bisher geltende strenge
Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei „nicht
verhältnismäßig“. Das Straßenverkehrsgesetz müsse jetzt geändert werden…
den erhöhten THC-Wert gesetzlich zu verankern.
Kiffen ist im Blut lange nachweisbar. Von einem erhöhten THC-Limit
verspricht sich das Verkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP), dass
Autofahrer:innen nur dann belangt werden, wenn sie „in einem gewissen
zeitlichen Bezug“ zum Fahren gekifft haben. 3,5 Nanogramm seien
vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
„Unseren Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als
abzuwarten, wie sich der empfohlene Grenzwert auf die Fahrsicherheit
auswirken wird“, sagt Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender
der Polizeigewerkschaft. Für vermehrte Kontrollen bräuchten
Polizist:innen aber moderne Instrumente. Das Bundesverkehrsministerium
empfiehlt „Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening“.
## Gesetzeskonform, aber auch ein wenig gaga
Wann ein Straßenverkehrsgesetz mit neuem THC-Grenzwert in Kraft tritt, ist
noch nicht klar. Außerdem brauche es Regelungen für
Fahrradfahrer:innen und den öffentlichen Personenverkehr, schreibt die
NRW-Landesgruppe des ökologischen Verkehrsclubs VCD [3][in einem Beitrag
auf der Onlineplattform Mastodon].
Auch auf der Warschauer Brücke in Berlin wollen die Organisatoren des
österlichen Flashmobs einige Punkte des neuen Gesetzes kritisieren: etwa
das Verbot der nichtkommerziellen Weitergabe von Cannabis, denn im
öffentlichen Raum ist selbst das Kreisen eines Joints in geselliger Runde
nicht erlaubt. Das sei sowieso nicht kontrollierbar, sagen die Aktivisten.
Also legen sie ihre Joints auf den Boden der Brücke, die dann von anderen
aufgenommen werden – gesetzeskonform, aber auch ein wenig gaga.
1 Apr 2024
## LINKS
[1] /Cannabis-Legalisierung/!5997434
[2] /Neue-Cannabis-Grenzwerte-im-Verkehr/!6001162
[3] https://nrw.social/@vcdnrw/112132426223759743
## AUTOREN
Andreas Hartmann
Nanja Boenisch
## TAGS
Cannabis
Kiffen
Volker Wissing
Legalisierung
Straßenverkehrsordnung
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Cannabis
Gesetzgebung
Cannabis
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