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# taz.de -- Neue Cannabis-Grenzwerte im Verkehr: Nicht zu bekifft ans Steuer
> Ein Expertengremium hat einen neuen, höheren THC-Grenzwert für Autofahrer
> vorgeschlagen. Die Polizeigewerkschaft fordert Kontrollinstrumente.
Bild: Der THC-Grenzwert im Verkehr soll erhöht werden – ohne die Verkehrstau…
Berlin epd | Nach der Verabschiedung des [1][Cannabis-Gesetzes] hat eine
unabhängige Expertengruppe im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine
Empfehlung für einen THC-Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Er soll bei
3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum liegen, teilte das
Bundesverkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mit.
Dem Wissenschaftler-Gremium zufolge entspricht der Wert einer
Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Ab diesem Wert sei die
Fahrsicherheit beeinträchtigt. Er liege aber unterhalb der Schwelle, ab der
das Unfallrisiko steige.
Bisher wird der niedrigere Grenzwert von 1 ng/ml THC im Straßenverkehr
toleriert. Als THC (Tetrahydrocannabinol) wird die psychoaktive Substanz
von Cannabis bezeichnet, die den Hauptanteil der berauschenden Wirkung
ausmacht. Die Substanz wirkt anders als Alkohol und ist bei regelmäßigem
Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Zug an einem Joint nachweisbar.
Mit der Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml werde erreicht, dass nur die
Verkehrsteilnehmer sanktioniert würden, die nicht allzu lange vor der
Autofahrt Cannabis konsumiert haben, erklärten die Experten aus der
Medizin, Pharmakologie und der Polizei. Sie empfehlen außerdem, für
Cannabiskonsumenten Alkohol am Steuer ganz zu verbieten. Der Mischkonsum
stelle im Straßenverkehr ein besonderes Risiko dar.
## „Wissenschaftlich fundiert“
Die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke,
bezeichnete den Vorschlag der Kommission als „wissenschaftlich fundiert“.
Der Grenzwert schütze die allgemeine Verkehrssicherheit, aber auch die
Freiheit der Konsumenten, sagte die FDP-Politikerin. Sie forderte den
Bundestag auf, ein zügiges Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert
einzuleiten.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Empfehlungen des
Expertengremiums. Damit ziehe bei dem „unausgegorenen [2][Cannabis-Gesetz]“
zumindest in einem wichtigen Punkt mehr Rechtssicherheit ein, sagte
Alexander Poitz, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft.
Allerdings vermisse die Gewerkschaft einen zusätzlichen, niedrigeren
Grenzwert für Fahranfänger oder Fahrer von Personentransporten.
„Unseren Kolleginnen und Kollegen wird nichts anderes übrig bleiben, als
abzuwarten, wie sich der empfohlene Grenzwert auf die Fahrsicherheit
auswirken wird“, sagte Poitz. Dazu seien vermehrte Kontrollen notwendig.
Für diese benötige die Polizei laut dem Gewerkschafter moderne
Kontrollinstrumente sowie Fortbildungen. Darüber hinaus müsse erfasst
werden, wie sich Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss entwickeln.
Der Vorschlag des Expertengremiums ist den Angaben zufolge dem
Gesundheitsministerium zugeleitet worden. Mit dem Cannabis-Gesetz, das am
1. April in Kraft tritt, wird der Besitz und Anbau von Cannabis für
Erwachsene in begrenzten Mengen legalisiert. Bis ein neuer THC-Grenzwert im
Straßenverkehr gesetzlich geregelt ist, gilt laut Verkehrsministerium der
gegenwärtige Wert von 1 ng/ml.
28 Mar 2024
## LINKS
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisges…
[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisges…
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