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# taz.de -- Bericht des Datenschutzbeauftragten: Warnung vor Stigmatisierung
> Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber mahnt, beim Thema KI auf
> Grundrechte zu achten. In seinem Bericht steckt auch Kritik an der
> Ampelkoalition.
Bild: Ulrich Kelber, Datenschutzbeauftragter stellt seinen Tätigkeitsbericht v…
Berlin taz | Ob Richtlinien für Künstliche Intelligenz, die elektronische
Patientenakte und die Ausspähung verschlüsselter Chatnachrichten – der
Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kritisiert Vorhaben der
Ampelregierung. Außerdem fordert er für den Einsatz künstlicher Intelligenz
(KI) verbindliche Regelungen, die von einer Behörde durchgesetzt werden
müssten. „Datenschutz und Privatsphäre sind Kernelemente, ohne die der
sichere Einsatz von KI nicht denkbar ist“, sagte Kelber bei der
Veröffentlichung des Berichtes am Mittwoch.
Bei der Umsetzung der [1][von der EU beschlossenen KI-Verordnung] müsse der
Datenschutz eine wichtige Rolle spielen, fordert Kelber. Diese sieht
strengere Auflagen für Gesichtserkennungssysteme und andere Anwendungen
vor. Je nachdem, wie KI eingesetzt werde, berge sie „das Potenzial für
Grundrechtseinschränkungen und Diskriminierungen“, mahnt er.
Auch bei der im Februar verabschiedeten [2][elektronischen Patientenakte]
hat Kelber datenschutzrechtliche Bedenken. Das Gesetz sieht vor, dass alle
gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer man
lehnt es aktiv ab. Diese Widerspruchslösung kritisiert Kelber und betont:
„Umso besser muss der Zugriff auf die Daten geschützt werden.“ Dies gelte
insbesondere für Daten wie beispielsweise HIV-Infektionen,
Schwangerschaftsabbrüche oder psychische Erkrankungen, die zu
Diskriminierung und Stigmatisierung führen könnten, wenn sie bekannt
werden.
Bei der geplanten [3][EU-Verordnung zur Chatkontrolle] drängt Kelber „auf
eine erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung.“ Der Entwurf beinhaltet
die Ausspähung privater Chatnachrichten. Wenn der Entwurf keine
„durchgehende Ende-zu-Ende Verschlüsselung“ gewährleiste und „anlasslos…
Auslesen privater Kommunikation“ verbiete, empfiehlt er der
Bundesregierung, diesen abzulehnen.
## Debatte um Nachfolge von Kelber
Kelber kritisierte auch einen Vorschlag des Bundesrat-Innenausschusses,
wonach Unternehmen nicht mehr verpflichtet sein sollen, einen
Datenschutzbeauftragten zu benennen. Kelber dazu: „Diesen Vorschlag darf
man nicht als Entbürokratisierung verstehen.“ Eine ersatzlose Abschaffung
würde den Unternehmen schaden, zu mehr Verstößen gegen den Datenschutz und
höheren Strafzahlungen führen. Die Vorschrift besagt, dass Unternehmen mit
einer Größe von mindesten 20 Personen, die sich ständig mit der
Verarbeitung personenbezogener Informationen beschäftigen, einen
Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
Kelber ist nach einer fünfjährigen Amtszeit seit Januar nur noch
kommissarisch im Amt. Der Bundestag hat sein Mandat nicht verlängert.
Kelber selbst zeigt sich offen für eine zweite Amtszeit. Dies ist jedoch
unwahrscheinlich.
Vertreter der Zivilgesellschaft kritisierten in einem offenen Brief die
Bundesregierung wegen des Umgangs mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten:
Diese schade dem Amt „in noch nie dagewesener Weise“, heißt es in dem
Schreiben. Auch Kelber machte klar, dass die Spekulationen um sein Amt den
Datenschutzbeauftragten bei internationalen Verhandlungen schwäche.
Noch bis zum 6. Juli kann Kelber sein Amt kommissarisch weiterführen. Die
Ampel-Koalition hatte beschlossen, dass Grüne und FDP einen
Personalvorschlag vorstellen.
20 Mar 2024
## LINKS
[1] /Neue-Regeln-fuer-KI/!5994919
[2] /Einigung-auf-europaweite-Akte/!5998521
[3] /Umstrittenes-EU-Ueberwachungsgesetz/!5971945
## AUTOREN
Moritz Huhn
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Datenschutz
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Bundesregierung.
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