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# taz.de -- Neue Regeln für KI: „Big Brother“ nicht gebannt
> Die EU bekommt das weltweit erste Gesetz, das den Einsatz Künstlicher
> Intelligenz regeln soll. Sicherheitsbehörden bekommen einige Freiheiten.
Bild: KI kann menschliche Muster erkennen, zum Beispiel den individuellen Absta…
Die einen jubeln, die anderen warnen: Der Weg für das weltweit [1][erste
Gesetz zur Regulierung sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI)] ist frei.
Das Europaparlament stimmte dem „AI Act“ am Mittwoch in Straßburg zu.
Anfang Februar hatten auch die Vertreter der 27 EU-Staaten grünes Licht
gegeben. Damit kann das Regelwerk noch vor der Europawahl im Juni in Kraft
treten.
Allerdings gab es gegenüber dem im Dezember erzielten Kompromiss noch
einige umstrittene Änderungen. So wurden die strikten [2][Regeln zum Verbot
der biometrischen Überwachung aufgeweicht]. Deutschland und Frankreich
haben die EU-Kommission zudem aufgefordert, in einigen praktischen Fragen
noch nachzubessern. So wollen sie Start-ups wie Aleph Alpha in Heidelberg
und Mistral AI in Paris entgegenkommen.
Der [3][nun verabschiedete Text folgt einem risikobasierten Ansatz]. Er
reguliert nicht alle KI-Systeme, sondern nur solche, die mit hohen Risiken
verbunden sind, etwa in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und
Gesundheitswesen. Militärische Anwendungen, die in den Kriegen in der
Ukraine und im Gazastreifen eine wichtige Rolle spielen, werden weder
erfasst noch beschränkt.
Sogar die viel diskutierte Frage, ob KI-Systeme qualifizierte Jobs
übernehmen oder gar wegrationalisieren können, wurde ausgeklammert. Und
neue generische Systeme wie ChatGPT wurden erst in letzter Minute
aufgenommen. Sie sollen ihre Trainingsmethoden offenlegen. Das
Hauptaugenmerk liegt aber nach wie vor beim Schutz der Grundrechte. So wird
die in China verbreitete Bewertung von sozialem Verhalten in Europa
verboten. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen soll
es nicht geben. Kein „Big Brother“ – da waren sich die EU-Politiker einig.
## Polizei darf Gesichtserkennung nutzen
Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum – etwa durch Videoüberwachung
auf Straßen und Plätzen – soll grundsätzlich ebenfalls untersagt werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen
solche KI-Systeme nutzen dürfen, um Straftaten wie Menschenhandel oder
Terrorismus zu verfolgen.
Damit nehme die EU Flüchtlinge und Migranten ins Visier, warnt das digitale
Netzwerk EDRI. Alarm schlägt auch der „digitale Freiheitskämpfer“ und
EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten): „Statt uns vor einem
High-Tech-Überwachungsstaat zu schützen, regelt der AI Act penibel, wie man
ihn einführt.“ Breyer hat daher mit Nein gestimmt. Auch die Linke lehnte
das Gesetz mehrheitlich ab.
## „Quantensprung“ bei der digitalen Zukunft Europas
Verteidigt wird es dagegen von den Grünen. Man habe „deutliche
Verbesserungen“ bei der Gesichtserkennung erreicht, sagte der
Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky. Auch verpflichtende
Folgenabschätzungen auf die Grundrechte für bestimmte KI-Anwender sowie die
Einführung von Umweltstandards für KI seien „grüne Erfolge“. Insgesamt s…
das Gesetz ein „Quantensprung“.
Ähnlich sehen das die Sozialdemokraten. „Der weltweit erste umfassende
Rechtsrahmen spielt eine entscheidende Rolle in der Gestaltung der
digitalen Zukunft Europas“, sagte René Repasi, der neue Chef der SPD-Gruppe
im Europaparlament. Von „Licht und Schatten“ spricht dagegen Axel Voss
(CDU). Positiv sei, „dass wir ein flexibles und kooperatives digitales
Gesetz geschaffen haben“.
Andererseits sei es schwierig, eine sich ständig weiterentwickelnde
Technologie zu regulieren. Das sieht die Informatik-Branche ähnlich: „Beim
AI Act sind noch viele Fragen offen“, erklärte der Branchenverband Bitkom.
Die Politik dürfe nicht noch mehr regulieren, sondern müsse nun endlich
„die Chancen der KI“ herausstellen.
14 Mar 2024
## LINKS
[1] /FAQ-zum-neuen-AI-Act-der-EU/!5991054
[2] /Vor-finaler-Abstimmung/!5994727
[3] /Gesetz-zur-kuenstlichen-Intelligenz/!5994905
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
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