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# taz.de -- Rechtsextreme Knockout51-Gruppe: Polizist soll Nazis gewarnt haben
> Die rechtsextreme Schlägergruppe „Knockout51“ verübte in Thüringen
> schwere Gewalttaten. Ein Polizist soll der Gruppe Infos durchgestochen
> haben.
Bild: In Handschellen im Verhandlungssaal: Angeklagter der Neonazi-Kampfsportgr…
Berlin taz | Sie verprügelten im Thüringer Eisenach Linke oder
vermeintliche Drogenkonsumierende, suchten Auseinandersetzungen mit der
Polizei. Am Ende soll ihr Ziel auch gewesen sein,
[1][Antifaschist*innen zu töten]. Seit August 2023 steht ein
Führungsquartett der rechtsextremen Schlägergruppe „Knockout51“ deshalb
[2][vor dem Oberlandesgericht Jena]. Nun gibt es aber auch Ermittlungen
gegen einen Polizisten, der Dienstinterna an die Gruppe durchgestochen
haben soll.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera bestätigte der taz, dass wegen des
Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt werde. Details
wollte er nicht nennen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Ein
Sprecher des Thüringer Innenministeriums bestätigte den Fall ebenso: Neben
den strafrechtlichen Ermittlungen sei auch ein Disziplinarverfahren
eingeleitet worden. Der Beamte sei vom Dienst freigestellt.
Laut MDR soll der Polizist Informationen über bevorstehende
Hausdurchsuchungen oder Festnahmen weitergegeben haben. Zudem habe er
ermöglicht, dass Fotos von Ermittlungsakten gemacht wurden, die nun in der
rechtsextremen Szene kursierten.
Derweil droht den vor dem Oberlandesgericht Angeklagten doch eine
Verurteilung als Terrorgruppe. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte der
taz, dass die Bundesanwaltschaft, welche die Anklage erhob, im Prozess
zuletzt die Erteilung eines rechtlichen Hinweises beantragte, dass die
Beschuldigten auch als Terrorgruppe verurteilt werden könnten. Die
Bundesanwaltschaft hatte dies schon in ihrer Anklage so gesehen – das
Gericht aber nur den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung
zugelassen.
## BGH sieht Terrorvorwürfe bestätigt
„Knockout51“ soll von 2019 bis 2022 Kampfsport in Eisenach trainiert haben,
[3][in der örtlichen Zentrale der „Heimat“-Partei“, einst NPD]. Anführer
war dabei der rechtsextreme Kampfsportler und Kneipenwirt Leon R. Ziel der
Gruppe laut Anklage: die Errichtung eines „Nazi-Kiezes“. Immer wieder sei
die Gruppe losgezogen und habe Menschen bis zur Bewusstlosigkeit
verprügelt.
Nachdem Autonome 2019 zweimal versucht hatten, Leon R. zu überfallen, habe
die Gruppe dann laut Anklage beschlossen, im Fall einer weiteren Attacke
die Angreifer auch zu töten. Im September 2021 sei dafür versucht worden,
in Erfurt einen Angriff zu provozieren – was misslang.
Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb schon in ihrer Anklage erklärt, dass
die Gruppe zwar als kriminelle Vereinigung gestartet sei, am Ende aber
terroristische Ziele verfolgt habe. Das Oberlandesgericht aber folgte dem
nicht.
In einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs zu einem zuletzt
festgenommenen weiteren Beschuldigten der Gruppe, Marvin W., erklären nun
aber auch die dortigen Richter*innen: In der Gesamtschau aller Indizien
hätten sich die Gruppe und der Beschuldigte „mit hoher Wahrscheinlichkeit
wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung zunächst an einer kriminellen und
sodann an einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht“.
## Schießtrainings in Tschechien
Der BGH begründet das auch damit, dass die Gruppe ab 2021 beschloss, sich
Waffen zu beschaffen, eine interne Schulung über Bewaffnung abhielt und
auch Schießtrainings in Tschechien absolvierte. Auf einer Zielscheibe sei
ein Antifa-Logo platziert gewesen. Im Juli 2021 habe ein Gruppenmitglied
dann tatsächlich drei Macheten bestellt. Der festgenommene Marvin W. soll
Anführer Leon R. auch bei der Herstellung einer halbautomatischen
Schusswaffe geholfen haben. Leon R. besorgte sich später auch 300 Schuss
Munition.
Zudem verweist auch der BGH darauf, dass die Gruppe über eine
Notwehrsituation sinniert habe, in der man Linke töten könnte. In
Gesprächen sei die Rede davon gewesen, „Antifas umzulegen“ oder „10, 15
Zecken“ mit dem Auto zu überfahren. Die „Notwehr“ sei dabei nur
vorgeschoben gewesen, erklärt der BGH. Eine Tötung von Linken sei
mindestens „hingenommen“ worden.
Im April 2022 waren Leon R. und drei Kumpane im Auftrag der
Bundesanwaltschaft festgenommen worden. Gegen sie läuft seit dem Sommer
2023 der Prozess vor dem Oberlandesgericht. Im November und Dezember
erfolgten weitere Durchsuchungen und Festnahmen gegen beschuldigte
Gruppenmitglieder, darunter von Marvin W. oder dem Thüringer „Heimat“-Chef
Patrick Wieschke. Marvin W. hatte später Beschwerde gegen seinen Haftbefehl
eingelegt – auf die der BGH mit seinem aktuellen Beschluss reagierte. Der
Prozess gegen das angeklagte Führungsquartett von „Knockout51“ ist noch bis
Ende Mai terminiert.
5 Mar 2024
## LINKS
[1] /Thueringer-Neonazis-verhaftet/!5980365
[2] /Prozess-gegen-Gruppe-Knockout51/!5953157
[3] /Prozess-gegen-Knockout51/!5950710
## AUTOREN
Konrad Litschko
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Eisenach
Thüringen
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Polizei
Rechtsextremismus
IG
Hausdurchsuchung
Schwerpunkt Landtagswahl Thüringen
Rechtsextremismus
Eisenach
Justiz
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