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# taz.de -- Streit um Senegals Wahlen: Annullierung annulliert
> Das Verfassungsgericht erklärt die Absage des Wahltermins 25. Februar für
> rechtswidrig. Oppositionelle feiern das als Sieg über Präsident Sall.
Bild: Der senegalesische Oppositionskandidat Khalifa Sall bei einer Pressekonfe…
Berlin taz | Die Absage der für den 25. Februar geplanten
Präsidentschaftswahlen in Senegal ist verfassungswidrig. Dies hat Senegals
Verfassungsgericht am Donnerstagabend entschieden und damit einer Klage
senegalesischer Oppositioneller stattgegeben. Das Präsidialdekret vom 3.
Februar, mit dem Präsident Macky Sall den Wahltermin annulliert hatte, ist
aufgehoben. Der darauf basierende Parlamentsbeschluss vom 5. Februar, der
den 15. Dezember als neuen Wahltermin festlegte, ist ebenfalls
verfassungswidrig und damit ungültig.
Damit entschärfen Senegals oberste Richter die Verfassungskrise, die
Senegal in den vergangenen zwei Wochen ergriffen hat, seit Sall die Wahlen
verschob und damit seine eigene Zeit im Amt ausdehnte. Salls Gegner sahen
sich um freie Wahlen betrogen und [1][nannten sein Vorgehen einen
„Putsch“].
Mindestens drei Menschen wurden bei der gewaltsamen Niederschlagung von
Protesten gegen die Wahlverschiebung getötet. Für Samstag hatte der
Dachverband zivilgesellschaftlicher und oppositioneller Gruppen, der die
Proteste koordiniert, zu neuen Kundgebungen aufgerufen.
Stattdessen versammelten sich am Donnerstagabend spontan in mehreren
Städten Senegals jubelnde Oppositionsanhänger und feierten den
Gerichtsbeschluss. Kurz zuvor hatte außerdem die Regierung einige
prominente Oppositionelle freigelassen, die im Rahmen der Proteste
festgenommen worden waren. Zu ihnen gehört Alioune Sané, Koordinator der
wichtigsten zivilgesellschaftlichen Bewegung „Y en a marre“ (Es reicht).
[2][Senegals populärster Oppositionspolitiker Ousmane Sonko] gehört aber
nicht dazu; er sitzt rechtmäßig verurteilt in Haft.
## Gesucht: Neuer Wahltermin in Senegal
Wie es nun weitergeht, ist völlig offen. Die Zeit bis zum 25. Februar ist
zu kurz für die für eine Wahl nötige Vorbereitung, von einem seriösen
Wahlkampf ganz zu schweigen. Das Verfassungsgericht spricht in seinem
Urteil von der „Unmöglichkeit, die Wahl zum ursprünglich vorgesehenen
Termin zu organisieren“ und „lädt die zuständigen Behörden ein, sie
baldmöglichst abzuhalten“.
[3][Macky Salls laufende Amtszeit] endet regulär am 2. April. Laut Gesetz
muss die Wahl seines Nachfolgers – er kann nach zwei gewählten Amtszeiten
nicht mehr antreten – spätestens 30 Tage vorher stattfinden. Es müsste also
spätestens am 3. März, also eine Woche nach dem ursprünglichen Termin, eine
Wahl stattfinden, und am besten müsste sie jemand mit absoluter Mehrheit
gewinnen, damit keine Stichwahl nötig wird.
Senegalesische Kommentatoren hielten es am Freitag für denkbar, dass es
genügt, wenigstens den ersten Wahlgang fristgemäß abzuhalten – Hauptsache,
zum 2. April kann ein neuer gewählter Präsident das Amt antreten. Die
Verfassungsrichter legten sich in ihrem Beschluss da nicht fest. Es wird
nun eine Stellungnahme von Präsident Sall selbst erwartet.
16 Feb 2024
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## AUTOREN
Dominic Johnson
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