| # taz.de -- Abriegelung während Coronaquarantäne: Kaum Chance auf Schmerzensg… | |
| > Bewohner eines Wohnblocks in Göttingen klagen gegen die Abriegelung | |
| > während der Pandemie. Das Landgericht wies dies nun zurück. | |
| Bild: Das abgesperrte Hochhaus in Göttingen im Juni 2020 | |
| Göttingen taz | Das juristische Tauziehen um die Abriegelung eines | |
| Göttinger Hochhauskomplexes während der Coronapandemie geht weiter. Im | |
| November hatte das örtliche Verwaltungsgericht die Maßnahme für | |
| rechtswidrig erklärt. Mehr als 200 Bewohner:innen der Anlage | |
| [1][verklagten die Stadt] daraufhin wegen Freiheitsentziehung und | |
| Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Göttinger Landgericht auf | |
| Schmerzensgeld. | |
| Die Zivilkammer des Gerichts räumt dem Begehren allerdings wenig | |
| Erfolgschancen ein, wie sich aus mehreren jetzt veröffentlichten | |
| Beschlüssen ergibt. Die Richter lehnen darin insgesamt 40 Anträge von | |
| Betroffenen auf Prozesskostenhilfe ab. | |
| Das Hochhaus gilt als sozialer Brennpunkt. Rund 700 Menschen, darunter 200 | |
| Kinder und Jugendliche, leben dort unter prekären Bedingungen. Für die | |
| meisten der nur 19 bis 39 Quadratmeter kleinen Appartements zahlt die Stadt | |
| Göttingen die Miete, weil die Bewohner auf Transferleistungen angewiesen | |
| sind. | |
| Nachdem sich im Juni 2020 zwei Frauen mit dem Coronavirus infiziert hatten, | |
| ordnete die Stadt Tests für alle Bewohner an, 120 Menschen wurden positiv | |
| getestet. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, [2][stellte die Stadt | |
| den Komplex unter Quarantäne]. Die Eingänge zum Grundstück wurden | |
| abgesperrt und mit Toren verschlossen. Lieferwagen brachten Lebensmittel | |
| und Hygieneartikel. | |
| Auch wenn die Absperrung und polizeiliche Bewachung rechtswidrig waren, | |
| ergebe sich daraus nicht automatisch ein zivilrechtlicher Anspruch auf | |
| Schmerzensgeld, findet nun das Landgericht. Denn Schmerzensgeld sei keine | |
| Strafe für rechtswidriges Verwaltungshandeln. Zudem, so die Richter, hätte | |
| es die von den Klägern geltend gemachten Beeinträchtigungen ohnehin | |
| gegeben. Die Menschen hätten den Wohnblock schon wegen der | |
| Quarantäneanordnung nicht verlassen dürfen. Die Entscheidung des | |
| Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. | |
| 13 Feb 2024 | |
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| Reimar Paul | |
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