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# taz.de -- Umwelthilfe wollte Schutz vor Düngern: Wasserklage gescheitert
> Die Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Maßnahmen zum Schutz von
> Gewässern in der Landwirtschaft. Doch vor Gericht kam es nicht zu dem
> Thema.
Bild: Düngen kann das Grundwasser verschmutzen: Ein Landwirt bringt Gülle auf…
Münster dpa | Die Deutsche Umwelthilfe ([1][DUH]) ist mit einer Klage vor
dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert.
Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass die Bundesrepublik ihr
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen
durch Dünger aus der [2][Landwirtschaft] fortschreibt. Aus formalen Gründen
aber beschäftigte sich das Gericht am Donnerstag in der mündlichen
Verhandlung nicht mit dieser Frage und lehnte es ab zu bewerten, ob der
Bund mehr tun muss. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung
Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az: 20 D 8/19.AK)
Die Klage sei zwar zulässig, sagte der 20. Senat in seiner
Urteilsbegründung. Auch sei es legitim, dass die Umweltorganisation die
Fortschreibung des Aktionsplans per Klage einfordern will. Das Problem sei
aber eine Vorschrift aus dem Umweltrecht und die juristische Stellung der
DUH. Die Umweltorganisation wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen angehört
und hat im Gegensatz zu Privatpersonen Klagerechte.
Im Fall der Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm hatte sich
die Klägerin DUH auch 2016 und 2019 bei Anhörungen geäußert. Aber nur
unzureichend, wie das OVG befand. Eine ausreichende Auseinandersetzung mit
dem Thema habe dabei nicht stattgefunden, betonte der 20. Senat. Sich dann
in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich
ausgeschlossen.
Vom Vorsitzenden Richter gab es in der mündlichen Urteilsbegründung auch
mahnende Worte. Mit den besonderen Rechten der Umweltorganisationen seien
auch Pflichten verbunden, sagte Dirk Lechtermann. An die
Umweltorganisationen würden höhere Anforderungen gestellt als an die
Bürger. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung handele es sich um ein Verfahren
mit strengen Regeln. „Das ist sehr formal“, sagte der Vorsitzende des 20.
Senats. Und es sei wichtig, die Regeln einzuhalten. Die Umweltverbände
würde das im Gegenzug ja auch einfordern. Ein späteres Klageverfahren helfe
als Ersatz nicht weiter.
„Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, aber davon gehe ich aus“, sagte
Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner der Deutschen Presse-Agentur
auf die Frage, ob die DUH Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
einlegen wird.
26 Jan 2024
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