| # taz.de -- Umwelthilfe wollte Schutz vor Düngern: Wasserklage gescheitert | |
| > Die Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Maßnahmen zum Schutz von | |
| > Gewässern in der Landwirtschaft. Doch vor Gericht kam es nicht zu dem | |
| > Thema. | |
| Bild: Düngen kann das Grundwasser verschmutzen: Ein Landwirt bringt Gülle auf… | |
| Münster dpa | Die Deutsche Umwelthilfe ([1][DUH]) ist mit einer Klage vor | |
| dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. | |
| Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass die Bundesrepublik ihr | |
| Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen | |
| durch Dünger aus der [2][Landwirtschaft] fortschreibt. Aus formalen Gründen | |
| aber beschäftigte sich das Gericht am Donnerstag in der mündlichen | |
| Verhandlung nicht mit dieser Frage und lehnte es ab zu bewerten, ob der | |
| Bund mehr tun muss. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung | |
| Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az: 20 D 8/19.AK) | |
| Die Klage sei zwar zulässig, sagte der 20. Senat in seiner | |
| Urteilsbegründung. Auch sei es legitim, dass die Umweltorganisation die | |
| Fortschreibung des Aktionsplans per Klage einfordern will. Das Problem sei | |
| aber eine Vorschrift aus dem Umweltrecht und die juristische Stellung der | |
| DUH. Die Umweltorganisation wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen angehört | |
| und hat im Gegensatz zu Privatpersonen Klagerechte. | |
| Im Fall der Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm hatte sich | |
| die Klägerin DUH auch 2016 und 2019 bei Anhörungen geäußert. Aber nur | |
| unzureichend, wie das OVG befand. Eine ausreichende Auseinandersetzung mit | |
| dem Thema habe dabei nicht stattgefunden, betonte der 20. Senat. Sich dann | |
| in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung | |
| nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich | |
| ausgeschlossen. | |
| Vom Vorsitzenden Richter gab es in der mündlichen Urteilsbegründung auch | |
| mahnende Worte. Mit den besonderen Rechten der Umweltorganisationen seien | |
| auch Pflichten verbunden, sagte Dirk Lechtermann. An die | |
| Umweltorganisationen würden höhere Anforderungen gestellt als an die | |
| Bürger. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung handele es sich um ein Verfahren | |
| mit strengen Regeln. „Das ist sehr formal“, sagte der Vorsitzende des 20. | |
| Senats. Und es sei wichtig, die Regeln einzuhalten. Die Umweltverbände | |
| würde das im Gegenzug ja auch einfordern. Ein späteres Klageverfahren helfe | |
| als Ersatz nicht weiter. | |
| „Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, aber davon gehe ich aus“, sagte | |
| Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner der Deutschen Presse-Agentur | |
| auf die Frage, ob die DUH Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig | |
| einlegen wird. | |
| 26 Jan 2024 | |
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