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# taz.de -- Antisemitismusdefinition der IHRA: Berliner Bekenntnispflicht
> Der Berliner Senat will Förderungen in Zukunft an ein Bekenntnis zur
> IHRA-Antisemitismusdefinition knüpfen. Das ist unbedingt notwendig.
Bild: Israelfahne, Berlin 01.06.2019
Ab sofort beabsichtigt die Berliner Senatskulturverwaltung, Fördermittel
aus dem Kulturhaushalt des Landes Berlin an die Bedingung zu knüpfen, dass
Antragstellerinnen eine Antisemitismus-Klausel unterschreiben. Grundlage
hierfür stellt die [1][Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA]
(International Holocaust Rememberance Alliance) dar.
Darauf folgte das Erwartbare: Der offene Brief von Berliner
Kulturschaffenden, die weiterhin [2][Israel kritisieren] wollen, ohne sich
Antisemit*innen schimpfen lassen zu müssen. Im Brief selbst: Ängste
vor dem Verlust von Meinungs- und Kunstfreiheit sowie vor dem Verlust von
Diversität und juristisches Klein-Klein über die Eignung der
IHRA-Definition als Förderklausel. Was fehlt: selbstkritische Positionen zu
den regressiven und judenfeindlichen Tendenzen der Berliner Kulturszene
oder ein klares Bekenntnis dazu, dass Israel ebenso existieren darf wie
jedes andere Land. Stattdessen verweist der Brief auf die „Jerusalem
Declaration on Antisemitism“. Der Grund: ihre vermeintlich größere
Offenheit für Israelkritik.
Es bleibt dennoch die Frage: Würden die Protestierenden überhaupt der
Implementierung irgendeiner Antisemitismus-Definition zustimmen? Dies
bleibt zu bezweifeln: „Wir sind gegen diese Hierarchisierung von
Diskriminierungsformen und (Auf-)Spaltung marginalisierter
gesellschaftlicher Gruppen und halten dies für gefährlich“, heißt es im
offenen Brief.
Doch genau hier liegt das Problem: Wer Antisemitismus lediglich als weitere
Form der Marginalisierung betrachtet, hat weder dessen Wirkungsweise noch
dessen Wirkmächtigkeit verstanden. [3][Antisemitismus umfasst oft] die
Anschuldigung, „die Juden“ betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete
Verschwörung. Dies schlägt sich nicht selten in der Dämonisierung und
Delegitimierung des Staates Israel nieder. Genau darauf baut die Definition
der IHRA auf.
Braucht es also eine Arbeitsgrundlage wie die der IHRA? Ja. Wird eine
solche Klausel antisemitische Tendenzen in der Berliner Kulturszene
vorbeugen? Wahrscheinlich nicht. Ist sie dennoch notwendig? Zweifellos.
8 Jan 2024
## LINKS
[1] https://www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bekaempfung-antisemit…
[2] /Hannah-Arendt-Preis-fuer-Masha-Gessen/!5977628
[3] /Geschichte-des-Antisemitismus/!5983572
## AUTOREN
Jessica Ramczik
## TAGS
Kulturförderung
Antisemitismus
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Berlin
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Antisemitismus
Masha Gessen
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Shoa
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