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# taz.de -- Windkraft in Schleswig-Holstein: Höher und breiter
> In Schleswig-Holstein sollen sich in Zukunft viel mehr Windräder drehen
> als bisher. Landschaftsschutzgebiete werden nicht mehr pauschal
> verschont.
Bild: Können in Schleswig-Holstein jetzt höher gebaut werden: Windkrafträder…
Hamburg taz | Die schwarz-grüne Landesregierung hat am Dienstag die
Eckpunkte zum [1][Windkraftausbau in Schleswig Holstein] bis 2032
vorgestellt. Die Abstandsregeln zu Wohnsiedlungen sollen demnach bestehen
bleiben, dafür muss das Land aber insgesamt mehr Fläche für
Windkraftanlagen zur Verfügung stellen als bisher. Zudem entfällt künftig
die Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen. Die verfügbaren Flächen sollen
dadurch effizienter und leistungsstärker genutzt werden können.
„Mit den Grundsatzbeschlüssen setzen wir die Erfolgsgeschichte der
Windenergie in Schleswig-Holstein nahtlos fort“, sagte Umweltminister
Tobias Goldschmidt (Grüne). „Windenergie an Land wird auch weiterhin den
größten Beitrag zur Energiewende leisten.“ Bis 2030 soll die Leistung durch
Windenergie an Land auf 15 statt wie bisher geplant auf 10 Gigawatt erhöht
werden – derzeit liegt sie bei rund 8 Gigawatt.
Nötig sind die Änderungen wegen des sogenannten Windflächenbedarfsgesetzes
von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), das im Februar 2023 in
Kraft getreten war. Das Gesetz sieht für jedes Bundesland einen
Mindestanteil der Flächen vor, die für Windkraftanlagen zur Verfügung
stehen.
In Schleswig Holstein sind aktuell [2][zwei Prozent der Landesfläche für
Windenergie vorgesehen] – damit würde man die Vorgaben des Bundes
eigentlich erfüllen. Allerdings gibt es in Schleswig-Holstein eine
Sonderregelung, durch die sich die tatsächlich nutzbare Fläche auf 1,1
Prozent verringert.
## Drei Prozent der Landesfläche für die Windkraft
Die sogenannte Rotor-In-Regelung legt fest, dass die Rotorblätter der
Windräder nicht über die Grenze der ausgewiesenen Flächen hinausragen
dürfen. Der Bund rechnet aber nach dem Rotor-Out-Prinzip, weil damit mehr
Windräder auf der gleichen Fläche stehen können. Um also die gleiche
Leistung zu erzielen, muss Schleswig Holstein seine Windkraftfläche
insgesamt von zwei auf drei Prozent vergrößern.
„Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir deutlich stärker als bisher in
Schutzbelange eingreifen, um zusätzliche Vorranggebiete auszuweisen“, sagte
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Die Kriterien zur Ermittlung
von geeigneten Gebieten für Windräder werde deshalb in Teilen geändert.
Landschaftsschutzgebiete würden demnach nicht mehr pauschal von
Windkraftanlagen freigehalten. Auch die Abstände zu Wäldern sollen in
Zukunft abhängig von deren ökologischer Wertigkeit beurteilt werden und
nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Auch bei Naturschutzgebieten
soll der Abstand künftig vom jeweiligen Schutzziel des Gebietes abhängig
sein. Und auch an Brutplätze von Großvögeln könnten Windkraftanlagen
künftig näher heranrücken.
Zudem würden Höhenbegrenzungen für Windparks in Zukunft ausgeschlossen.
Bislang wurde der Windkraftausbau in Schleswig Holstein wesentlich von der
sogenannten 3H-/5H-Regelung bestimmt: Neue Windkraftanlagen durften nur
dann gebaut werden, wenn sie einen Abstand von ihrer dreifachen Höhe zu
einzelnen Wohnhäusern und ihrer fünffachen Höhe zu Wohnsiedlungen stehen.
## BUND mahnt zu mehr Artenschutz
Die Regel war ohnehin unsinnig, findet Carl-Heinz Christiansen vom
Umweltverband BUND. Auch er unterstützt weite Teile des schwarz-grünen
Klimaschutzprogramms. Gleichzeitig müssten aber etwa auch
Artenschutzprojekte weiterhin ernsthaft verfolgt werden. Man habe
Kompromisse zugunsten des Klimaschutzes gemacht, räumte Energieminister
Goldschmidt ein. Dennoch: „Klima- und Naturschutz sind zwei Seiten
derselben Medaille.“
Das Festhalten an den Mindestabständen zu Wohngegenden sei ein wichtiger
Schlüssel, um [3][die Akzeptanz für Windkraftanlagen in der Bevölkerung]
weiter aufrechtzuerhalten, so Sütterlin-Waack. Nach wie vor müssten
Vorranggebiete mindestens 400 Meter Abstand zu alleine stehenden
Wohnhäusern halten, zu größeren Wohnsiedlungen sowie Dörfern und Städten
800 respektive 1.000 Meter.
Das sei alles richtig, so Marc Timmer, energiepolitischer Sprecher der
SPD-Fraktion im Landtag. Dennoch würden künftig mehr Schleswig-Holsteiner
in der Nähe von Windparks wohnen. Es brauche daher einen
Interessensausgleich für die Betroffenen, die von kommunikativen Maßnahmen
bis hin zu finanziellen Ausgleichszahlungen reichen könnten.
Die Windenergie-Branche begrüßt die Pläne, sagte der Geschäftsführer des
Landesverbandes Erneuerbare Energien, Marcus Hrach.
19 Dec 2023
## LINKS
[1] /Ausbauplaene-der-EU/!5965373
[2] /Windbranche-verfehlt-Ausbauziele/!5948422
[3] /Energiewende-im-Norden/!5936319
## AUTOREN
Jonas Graeber
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