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# taz.de -- Nach Schlesinger-Affäre: Entwurf für RBB-Staatsvertrag
> Nach der Schlesinger-Affäre steht der Entwurf für den neuen
> RBB-Staatsvertrag. Er kann nur noch angenommen oder abgelehnt werden.
> Doch es gibt Kritik.
Bild: Stolz wie Bolle: zwei schwach Behaarte (Kai Wegner und Dietmar Woidke) na…
Die Regierungschefs von Brandenburg und Berlin, Dietmar Woidke (SPD) und
Kai Wegner (CDU), haben am Freitag den novellierten [1][RBB-Staatsvertrag]
unterzeichnet. Damit wollen sie die Auseinandersetzung um den Sender, der
durch [2][die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger] ausgelöst wurde,
beenden.
Ihr wurden undurchsichtiges Finanzgebaren und Verschwendung von Geldern
vorgeworfen. Sogar der Bestand des Senders habe infrage gestanden, wie die
medienpolitische Sprecherin der Grünen im Brandenburger Landtag, Petra
Budke, bei einer Podiumsdiskussion des RBB Ende Oktober erklärte.
Nach dem neuen Vertrag sollen die außertariflichen Vergütungen gedeckelt
werden. Die Bezüge der Intendant*innen sollen 200.000 Euro nicht
wesentlich übersteigen. Diese stattliche Summe nimmt sich bescheiden aus,
wenn man die Gehälter der Vorgänger*innen zum Maßstab nimmt.
## Sonnenkönigin der Intendanz
[3][So soll Patricia Schlesinger ein Grundgehalt von rund 30.000 Euro plus
Bonuszahlungen erhalten haben]. Übergangs-Intendantin Katrin Vernau hatte
eine Summe von 295.000 Euro ausgehandelt. Solche Gehälter gehörten nach den
Worten von Brandenburgs Staatskanzleichef Benjamin Grimm künftig der
Vergangenheit an: „Eine [4][Sonnenkönigin] in der Intendanz wird es beim
RBB nicht mehr geben.“
Auch die Kontrolle des Senders, unter anderem durch den Landesrechnungshof,
soll mit dem Vertrag geregelt werden. Doch ob sich die Hoffnungen der
Politik erfüllen, dass mit der Vertragsunterzeichnung wieder Ruhe beim
Sender einkehrt, ist fraglich.
Denn beim RBB gibt es Kritik an einigen Passagen des neuen Vertrags. Sowohl
[5][die aktuelle Intendantin Ulrike Demmer] als auch die
Belegschaftsvertretung monieren, dass ihre schon vor Wochen geäußerte
Kritik nicht berücksichtigt worden sei. Die Eröffnung eines neuen
RBB-Regionalbüros in Brandenburg an der Havel sorgt ebenso für Kritik wie
die verstärkte Trennung der Landesprogramme von Berlin und von Brandenburg:
statt 30 sollen es nun 60 Minuten werden. Demmer befürchtet dadurch
unnötige Mehrkosten.
## Vertrauen der Öffentlichkeit in Frage
Der RBB-Beschäftigtenrat moniert zudem, dass eine vom Rundfunkrat gewählte
Person künftig für das Programm des Landes Berlin und Brandenburg zuständig
sein soll. Schon Mitte Oktober hatte [6][die Beschäftigtenvertretung in
einem offenen Brief] an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und
des Brandenburger Landtags darauf hingewiesen, „dass insbesondere die
direkten Eingriffe des Staatsvertrags in die Organisationsstruktur und die
Programmautonomie des RBB in der Belegschaft mit großer Sorge diskutiert
werden“.
Sogar von „staatlichen Aufpassern“ ist in dem Brief die Rede. Und von
„verheerende Auswirkungen“ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den
Sender und seine unabhängige Arbeit.
Eigentlich wären die mit dem Schreiben adressierten
Parlamentarier*innen die richtige Stelle für die Kritik. Schließlich
muss der Vertrag von beiden Parlamenten ratifiziert werden. Doch nach der
Unterzeichnung durch Woidke und Wegner ist keinerlei Änderung an dem
Rundfunkvertrag mehr möglich. Die Abgeordneten haben nur die Wahl, den
Vertrag in der jetzt vorliegenden Fassung anzunehmen oder abzulehnen.
## „Wucherähnliches Rechtsgeschäft“
Durch diese Aushebelung der parlamentarischen Arbeit kann zumindest auf
diesem Weg der Vertrag nicht mehr im Sinne der Kritiker*innen im RBB
geändert werden. Der RBB selbst hatte bereits im Oktober angegeben, eine
Klage gegen den Vertrag nicht auszuschließen.
Zudem berichtete der [7][Business Insider ] Anfang November, dass ein
Justitiar des Senders bereits 2016 vor den strafrechtlichen Risiken der
immensen Ruhegelder der RBB-Intendant*innen gewarnt habe. Mittlerweile
erklärte das Berliner Arbeitsgericht die Verträge von zwei
RBB-Direktor*innen wegen Sittenwidrigkeit für nichtig, den Vertrag mit dem
ehemaligen Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und den mit der
ehemaligen Juristischen Direktorin des RBB, Susann Lange.
Bei dieser stellte das Arbeitsgericht ein „grobes Missverhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung“ fest, [8][wie der RBB selbst aus dem noch nicht
rechtskräftigen Urteil zitier]t. Lange hätte bis zum Renteneintritt mehr
als 1,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen. Das Gericht sah in ihrem
Vertrag ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“.
5 Nov 2023
## LINKS
[1] /RBB-Staatsvertrag/!5957405
[2] /Vorteilsnahme-und-Verschwendung/!5871761
[3] /Neue-Intendanz-beim-RBB/!5937327
[4] /RBB-Staatsvertrag/!5956326
[5] /Ulrike-Demmer-neue-Intendantin-des-RBB/!5941338
[6] https://www.rbbpro.de/blog/2023/10/13/offener-brief-der-belegschaftsvertret…
[7] https://www.businessinsider.de/wirtschaft/gefahr-von-untreue-rbb-justiziar-…
[8] https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/schlesinger-affaere-rbb-kuend…
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
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