# taz.de -- Nach Schlesinger-Affäre: Entwurf für RBB-Staatsvertrag | |
> Nach der Schlesinger-Affäre steht der Entwurf für den neuen | |
> RBB-Staatsvertrag. Er kann nur noch angenommen oder abgelehnt werden. | |
> Doch es gibt Kritik. | |
Bild: Stolz wie Bolle: zwei schwach Behaarte (Kai Wegner und Dietmar Woidke) na… | |
Die Regierungschefs von Brandenburg und Berlin, Dietmar Woidke (SPD) und | |
Kai Wegner (CDU), haben am Freitag den novellierten [1][RBB-Staatsvertrag] | |
unterzeichnet. Damit wollen sie die Auseinandersetzung um den Sender, der | |
durch [2][die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger] ausgelöst wurde, | |
beenden. | |
Ihr wurden undurchsichtiges Finanzgebaren und Verschwendung von Geldern | |
vorgeworfen. Sogar der Bestand des Senders habe infrage gestanden, wie die | |
medienpolitische Sprecherin der Grünen im Brandenburger Landtag, Petra | |
Budke, bei einer Podiumsdiskussion des RBB Ende Oktober erklärte. | |
Nach dem neuen Vertrag sollen die außertariflichen Vergütungen gedeckelt | |
werden. Die Bezüge der Intendant*innen sollen 200.000 Euro nicht | |
wesentlich übersteigen. Diese stattliche Summe nimmt sich bescheiden aus, | |
wenn man die Gehälter der Vorgänger*innen zum Maßstab nimmt. | |
## Sonnenkönigin der Intendanz | |
[3][So soll Patricia Schlesinger ein Grundgehalt von rund 30.000 Euro plus | |
Bonuszahlungen erhalten haben]. Übergangs-Intendantin Katrin Vernau hatte | |
eine Summe von 295.000 Euro ausgehandelt. Solche Gehälter gehörten nach den | |
Worten von Brandenburgs Staatskanzleichef Benjamin Grimm künftig der | |
Vergangenheit an: „Eine [4][Sonnenkönigin] in der Intendanz wird es beim | |
RBB nicht mehr geben.“ | |
Auch die Kontrolle des Senders, unter anderem durch den Landesrechnungshof, | |
soll mit dem Vertrag geregelt werden. Doch ob sich die Hoffnungen der | |
Politik erfüllen, dass mit der Vertragsunterzeichnung wieder Ruhe beim | |
Sender einkehrt, ist fraglich. | |
Denn beim RBB gibt es Kritik an einigen Passagen des neuen Vertrags. Sowohl | |
[5][die aktuelle Intendantin Ulrike Demmer] als auch die | |
Belegschaftsvertretung monieren, dass ihre schon vor Wochen geäußerte | |
Kritik nicht berücksichtigt worden sei. Die Eröffnung eines neuen | |
RBB-Regionalbüros in Brandenburg an der Havel sorgt ebenso für Kritik wie | |
die verstärkte Trennung der Landesprogramme von Berlin und von Brandenburg: | |
statt 30 sollen es nun 60 Minuten werden. Demmer befürchtet dadurch | |
unnötige Mehrkosten. | |
## Vertrauen der Öffentlichkeit in Frage | |
Der RBB-Beschäftigtenrat moniert zudem, dass eine vom Rundfunkrat gewählte | |
Person künftig für das Programm des Landes Berlin und Brandenburg zuständig | |
sein soll. Schon Mitte Oktober hatte [6][die Beschäftigtenvertretung in | |
einem offenen Brief] an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und | |
des Brandenburger Landtags darauf hingewiesen, „dass insbesondere die | |
direkten Eingriffe des Staatsvertrags in die Organisationsstruktur und die | |
Programmautonomie des RBB in der Belegschaft mit großer Sorge diskutiert | |
werden“. | |
Sogar von „staatlichen Aufpassern“ ist in dem Brief die Rede. Und von | |
„verheerende Auswirkungen“ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den | |
Sender und seine unabhängige Arbeit. | |
Eigentlich wären die mit dem Schreiben adressierten | |
Parlamentarier*innen die richtige Stelle für die Kritik. Schließlich | |
muss der Vertrag von beiden Parlamenten ratifiziert werden. Doch nach der | |
Unterzeichnung durch Woidke und Wegner ist keinerlei Änderung an dem | |
Rundfunkvertrag mehr möglich. Die Abgeordneten haben nur die Wahl, den | |
Vertrag in der jetzt vorliegenden Fassung anzunehmen oder abzulehnen. | |
## „Wucherähnliches Rechtsgeschäft“ | |
Durch diese Aushebelung der parlamentarischen Arbeit kann zumindest auf | |
diesem Weg der Vertrag nicht mehr im Sinne der Kritiker*innen im RBB | |
geändert werden. Der RBB selbst hatte bereits im Oktober angegeben, eine | |
Klage gegen den Vertrag nicht auszuschließen. | |
Zudem berichtete der [7][Business Insider ] Anfang November, dass ein | |
Justitiar des Senders bereits 2016 vor den strafrechtlichen Risiken der | |
immensen Ruhegelder der RBB-Intendant*innen gewarnt habe. Mittlerweile | |
erklärte das Berliner Arbeitsgericht die Verträge von zwei | |
RBB-Direktor*innen wegen Sittenwidrigkeit für nichtig, den Vertrag mit dem | |
ehemaligen Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter und den mit der | |
ehemaligen Juristischen Direktorin des RBB, Susann Lange. | |
Bei dieser stellte das Arbeitsgericht ein „grobes Missverhältnis zwischen | |
Leistung und Gegenleistung“ fest, [8][wie der RBB selbst aus dem noch nicht | |
rechtskräftigen Urteil zitier]t. Lange hätte bis zum Renteneintritt mehr | |
als 1,8 Millionen Euro ausgezahlt bekommen. Das Gericht sah in ihrem | |
Vertrag ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“. | |
5 Nov 2023 | |
## LINKS | |
[1] /RBB-Staatsvertrag/!5957405 | |
[2] /Vorteilsnahme-und-Verschwendung/!5871761 | |
[3] /Neue-Intendanz-beim-RBB/!5937327 | |
[4] /RBB-Staatsvertrag/!5956326 | |
[5] /Ulrike-Demmer-neue-Intendantin-des-RBB/!5941338 | |
[6] https://www.rbbpro.de/blog/2023/10/13/offener-brief-der-belegschaftsvertret… | |
[7] https://www.businessinsider.de/wirtschaft/gefahr-von-untreue-rbb-justiziar-… | |
[8] https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/schlesinger-affaere-rbb-kuend… | |
## AUTOREN | |
Peter Nowak | |
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