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# taz.de -- Brandanschlag in Saarlouis: Nach 32 Jahren verurteilt
> Bei einem rassistischen Brandanschlag 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah
> ermordet. Nun wurde ein früherer Neonazi-Skinhead dafür verurteilt.
Bild: Der Angeklagte (vorne links) wird zur Verkündung des Urteils geführt
Koblenz taz | Als Samuel Kofi Yeboah am 18. September 1991 über den
Marktplatz von Saarlouis ging, beschlich ihn ein dunkles Gefühl. Wie so oft
saßen auch an diesem Abend die örtlichen Neonazis am Brunnen, soffen und
pöbelten. „Eines Tages“, sagte der 27-Jährige zu seinem Begleiter, „wer…
sie mich umbringen“. Wenige Stunden später war der aus Ghana geflüchtete
Mann tot, qualvoll gestorben bei einem Brandanschlag auf die
Asylunterkunft, in deren Dachgeschoss er wohnte.
Die düstere Prophezeiung zitierte Richter Konrad Leitges, als er am Montag
das Urteil gegen den Mann verkündete, der nach Überzeugung des Koblenzer
Oberlandesgerichts für den Mord vor mehr als 32 Jahren verantwortlich war:
[1][Sechs Jahre und zehn Monate Jugendstrafe] verhängte der
Staatsschutzsenat gegen Peter Werner S., damaliger Neonazi-Skinhead und
auch lange danach ein Aktivposten der rechtsextremen Szene im Saarland.
Eine Verurteilung zu lebenslanger Haft blieb dem 52-Jährigen nur erspart,
weil er bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war und nach dem
Jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Der Angeklagte, sagte Leitges, habe das nächtliche Feuer aus rassistischem
Hass gelegt – und um sich gegenüber seinen braunen Kameraden zu beweisen.
„Er wollte allen Ausländern das Gefühl geben, in Deutschland nicht sicher
zu sein.“ Nicht allein wegen des Mordes an Samuel Kofi Yeboah verurteilte
ihn das Gericht, sondern auch wegen versuchten Mordes an zwölf weiteren
Bewohner*innen der Unterkunft. Aber: Bei acht Menschen, die im
Erdgeschoss einen Geburtstag feierten, habe der Angeklagte von einer
Rettung ausgehen können, ihren Tod also nicht billigend in Kauf genommen.
Nebenklageanwalt Björn Elberling, der mehrere dieser Betroffenen vertritt,
hält das für nicht nachvollziehbar. „Das ist kein ‚Kollateralschaden‘, …
hier Menschen sterben. [2][Das ist das Ziel“], sagte der Anwalt. „Ich werde
meinen Mandanten dringend empfehlen, gegen das Urteil Revision einzulegen.“
Die Verteidigung dagegen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des
elfmonatigen Prozesses. „Der Strafsenat hat ausgewogen geurteilt“, sagte
Rechtsanwalt Guido Britz. Die Vertreter*innen der Bundesanwaltschaft
gaben keine Stellungnahme ab.
## Freundlich wurden die Neonazis auf der Wache geduzt
Mit dem Urteil blieb das Gericht zwischen den Forderungen der
Anklagebehörde, die neun Jahre Jugendstrafe verlangt hatte, und der
Verteidigung, die auf viereinhalb Jahre plädiert hatte – wegen bloßer
Beihilfe. Denn nach anfänglich hartnäckigem Leugnen hatte Peter Werner S.
ein halbes Jahr nach Prozessbeginn schließlich doch noch eine Art
Geständnis abgelegt: Er sei bei dem Anschlag dabei gewesen, aber nur als
Mitläufer eines anderen damaligen Neonazis. Das nahm ihm das Gericht jedoch
nicht ab.
Mehr als 1.500 rassistische Brandanschläge gab es in der ersten Hälfte der
neunziger Jahre, als Neonazis sich angesichts der flüchtlingsfeindlichen
gesellschaftlichen Stimmung als Vollstrecker eines „Volkswillens“ fühlten.
Nur ein kleiner Teil davon wurde jemals aufgeklärt. Dass das mit mehr als
drei Jahrzehnten Verspätung nun beim Mord an Samuel Kofi Yeboah gelang, ist
[3][einer einzigen Frau zu verdanken].
Die Zeugin meldete sich 2019 bei der Polizei, weil sie sich nach dem Lesen
eines Artikels über ungelöste Mordfälle im Saarland an ein Grillfest
erinnert hatte, bei dem sich Peter Werner S. ihr gegenüber mit der Tat
gebrüstet habe: „Das war ich. Und sie haben mich nie erwischt.“
Allein das brachte den Stein ins Rollen. Zudem sitzt [4][seit Juni Peter
St.], der langjährig unangefochtene Anführer der Neonazis von Saarlouis,
ebenfalls in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft glaubt, dass der
54-Jährige seinen Freund und treuen Gefolgsmann Peter Werner S. zu dem
Anschlag aufgestachelt hat. Die Anklageerhebung dürfte kurz bevor stehen.
So gründlich diesmal ermittelt wurde, so halbherzig geschah das 1991. Das
hat der Prozess ein ums andere Mal gezeigt.
Keine zwei Wochen lang war damals in der rechtsextremen Szene nach
möglichen Täter*innen gesucht worden. Die Polizei glaubte oberflächliche
Unschuldsbeteuerungen. Freundlich wurden die jungen Neonazis auf der Wache
geduzt, einem soll sogar ein Bier angeboten worden sein.
## Ein Entschädigungsfonds ist angekündigt
Bewohner*innen der Unterkunft, die erst wenig Deutsch sprachen,
befragte man hingegen ohne Dolmetscher. Und mit größter
Selbstverständlichkeit zieht sich das rassistische N-Wort durch die Akten.
Obwohl es auch vor 30 Jahren schon diskriminierend war.
Jahrzehntelang hatten nur antifaschistische Initiativen die [5][Erinnerung
an den Brandanschlag] von Saarlouis wachgehalten. Sie zweifelten nie daran,
dass Samuel Kofi Yeboah einem neonazistischen Mord zum Opfer gefallen ist.
Doch außer ihnen wollte das lange Zeit kaum jemand wahrhaben im Saarland.
Erst mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen und dem Prozess in Koblenz
setzte ein Umdenken ein.
Bereits im vergangenen Jahr hat sich Saarlands Polizeipräsident für die
„Versäumnisse“ und „Defizite“ bei den Ermittlungen entschuldigt. Ein
Untersuchungsausschuss des Landtags in Saarbrücken, der Anfang Oktober
seine Arbeit aufnahm, soll sich um Aufarbeitung bemühen. Ein
Entschädigungsfonds des Landes für Opfer rassistischer Gewalt ist
angekündigt. Und als sich der Anschlag am 19. September zum 32. Mal jährte,
richtete auch die Stadt Saarlouis zum allersten Mal eine
Gedenkveranstaltung aus.
Die Überlebenden der rassistischen Tat hatte man dabei allerdings offenbar
wieder einmal vergessen: Sie wurden nach Angaben ihrer Anwält*innen
nicht eingeladen.
9 Oct 2023
## LINKS
[1] /Anschlag-auf-Fluechtlingsheim-1991/!5965670
[2] https://www.der-rechte-rand.de/archive/8467/samuel-yeboah-saarlouis/
[3] /Rechter-Mordanschlag-in-Saarlouis-1991/!5936113
[4] /Brandanschlag-in-Saarlouis-1991/!5939164
[5] /Brandanschlag-im-Jahr-1991-in-Saarlouis/!5845925
## AUTOREN
Joachim F. Tornau
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