# taz.de -- Rassistischer Brandanschlag in Saarlouis: Anklage wegen Beihilfe zu… | |
> Durch einen Brandanschlag in Saarlouis vor 30 Jahren starb der | |
> Geflüchtete Samuel Yeboah. Nach einem ersten Urteil ist nun ein zweiter | |
> Mann angeklagt. | |
Bild: Peter S. in Handschellen – seinem Komplizen wird Beihilfe zum Mord vorg… | |
BERLIN afp/dpa | 32 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine | |
Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die | |
Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Mann erhoben. [1][Peter St. | |
wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen], wie eine Sprecherin der Behörde in | |
Karlsruhe am Montag sagte. St., damals eine Größe in der örtlichen | |
Skinheadszene, soll den mutmaßlichen Haupttäter Peter S. beeinflusst haben. | |
Peter S. wurde im Oktober vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Mordes und | |
mehrfachen versuchten Mordes [2][zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und | |
zehn Monaten verurteilt]. Das Gericht sah als erwiesen an, dass er – durch | |
Hass auf Ausländer motiviert – im September 1991 einen Brand in der | |
Flüchtlingsunterkunft gelegt hatte. | |
Dabei starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Zwei | |
weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster und brachen sich dabei Knochen. | |
18 Bewohner konnten sich unverletzt retten. Das Urteil gegen S. ist aber | |
noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof soll es überprüfen. | |
Der nun angeklagte Peter St. wurde [3][im Juni festgenommen und sitzt | |
seitdem in Untersuchungshaft]. Der Anklageschrift zufolge soll er nach wie | |
vor eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen | |
geprägte Ideologie vertreten. | |
## „Hier müsste auch mal sowas brennen“ | |
In der Nacht vor dem Brandanschlag am 19. September 1991 soll er mit | |
Gesinnungsgenossen eine Gaststätte in Saarlouis besucht haben. Darunter sei | |
auch der spätere mutmaßliche Haupttäter S. gewesen. Die Gruppe habe sich in | |
der Kneipe über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf | |
Flüchtlingsunterkünfte vor allem in Ostdeutschland unterhalten. St. habe im | |
Gespräch deutlich gemacht, dass er einen solchen Anschlag auch in Saarlouis | |
gutheiße. Im Beisein des ihm untergebenen S. soll er gesagt haben: „Hier | |
müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“ Davon beeinflusst und | |
bestärkt, soll S. später im Treppenhaus der Unterkunft Benzin vergossen und | |
angezündet haben. | |
Neben Beihilfe zu Mord wirft die Bundesanwaltschaft St. auch Beihilfe zu | |
versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen vor. Über die Zulassung der | |
Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Koblenz. | |
Nach dem Anschlag blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden | |
eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer | |
Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen | |
wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft | |
übernahm den Fall. | |
13 Nov 2023 | |
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