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# taz.de -- Chef der Nazi-Skins: Freispruch für den Hintermann bleibt
> Urteil zu Brandanschlag in Saarlouis: Peter Str. muss nicht wegen
> Beihilfe zum Brandanschlag von 1991 ins Gefängnis.
Bild: Vor einem Gedenkstein für den 1991 bei einem Brandanschlag getöteten As…
Karlsruhe taz | Rund 34 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein
Asylheim in Saarlouis bleibt der Freispruch für Peter Str., den örtlichen
Anführer der rechtsextremistischen Skinheads, bestehen. Der
Bundesgerichtshof lehnte an diesem Dienstag die Revision der
Bundesanwaltschaft ab.
Am 18. September 1991 saßen drei Nazi-Skins in einer Kneipe und sprachen
über die rassistischen [1][Ausschreitungen in Hoyerswerda]; an diesem Tag
begannen die Angriffe gegen ein Heim vietnamesischer Arbeiter. Das Gespräch
hatte Folgen. In der folgenden Nacht ging einer der drei, Peter Werner S.,
los und legte in einem Saarlouiser Asylheim Feuer. Der Ghanaer Samuel Kofi
Yeboah konnte sich nicht retten und starb. Inzwischen wurde der damals
20-jährige Peter Jürgen S. wegen Mordes und zwölffachen Mordversuchs zu
einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt. [2][Das Urteil
ist inzwischen rechtskräftig.]
Im aktuellen Verfahren ging es nur um Peter Str., den Anführer der
örtlichen Skinheadszene, der damals auch am Kneipentisch saß und
aufwiegelnde Äußerungen machte. Zuerst hieß es, er habe mit Blick auf
Hoyerswerda gesagt: „Hier müsste auch mal etwas brennen.“ Das ließ sich
allerdings nicht beweisen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ging davon
aus, er habe gesagt: „Hier müsste auch mal etwas passieren“, im Sinne von
„hier müsste es auch mal Randale vor einem Heim geben.“ Das sei aber weder
Anstiftung noch psychische Beihilfe zur tödlichen Brandstiftung, so [3][das
OLG im Juli 2024.] Das OLG sprach Peter Str. frei.
Die Bundesanwaltschaft legte gegen den OLG-Freispruch jedoch Revision ein.
Unter anderem habe sich das OLG in seiner Urteilsbegründung zu wenig mit
einem polizeilichen Vermerk auseinandergesetzt, wonach es schon in den
Wochen und Monaten zuvor rassistische Brandanschläge gab – weshalb die
Nazi-Skins beim Kneipengespräch an diesem Abend durchaus auch an Brandsätze
und nicht nur an „Randale“ gedacht haben könnten.
Doch der BGH lehnte die Revision nun ab. Der Vorsitzende Richter Jürgen
Schäfer betonte, dass der BGH die Beweiswürdigung des OLG grundsätzlich
akzeptieren müsse. Mit dem polizeilichen Vermerk habe sich das OLG
ausreichend auseinandergesetzt. An die Darstellung in der Urteilsbegründung
dürften keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Der Wunsch nach
Randale sei jedenfalls etwas anderes als der Wunsch nach einem
lebensgefährlichen Brandanschlag, so der BGH. Damit ist die strafrechtliche
Aufarbeitung des Brandanschlags von 1991 beendet.
7 Oct 2025
## LINKS
[1] /30-Jahre-Pogrome-in-Hoyerswerda/!5799570
[2] /Bundesgerichtshof-lehnt-Revisionen-ab/!6059693
[3] /Urteil-zu-Brandanschlag-in-Saarlouis/!6019551
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Saarland
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