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# taz.de -- Bundesgerichtshof lehnt Revisionen ab: Keine Strafverschärfung fü…
> Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe für Peter Werner Sch., der
> 1991 ein Asylheim angezündet und so einen Bewohner qualvoll getötet
> hatte.
Bild: Bewohner und Rettungskräfte nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberh…
Karlsruhe taz | Der Rechtsextremist Peter Werner Sch. ist nun rechtskräftig
für einen tödlichen Brandanschlag 1991 in Saarlouis verurteilt. Der
Bundesgerichtshof (BGH) lehnte die Revisionen des Angeklagten, der
Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger ab.
Peter Werner Sch. war damals 20 Jahre alt und gehörte zur
Nazi-Skinhead-Szene in Saarlouis. Am Tatabend saß er mit dem Anführer der
Nazi-Skins, Peter St., und einem weiteren Nazi in einer Kneipe. Als das
Gespräch auf den Brandanschlag von Hoyerswerda kam, sagte der Anführer
Str.: „Hier müsste auch mal so etwas passieren“. Noch in derselben Nacht
ging sein Gefolgsmann Peter Werner Sch. mit einem Kanister Benzin zu einer
örtlichen Asylunterkunft und setzte die Treppe in Brand. Die 21 anwesenden
Bewohner konnten sich fast alle retten, nur der 27-jährige Ghanaer Samuel
Kofi Yeboah, der ein Dachzimmer bewohnte, starb qualvoll.
Die Polizei ermittelte nur oberflächlich und klärte den Anschlag nicht auf.
Erst 2019 wurde Sch. von einer Bekannten angezeigt. Er habe Jahre zuvor bei
einem Grillfest mit der Brandstiftung geprahlt.
Das Oberlandesgericht Koblenz [1][verurteilte Peter Werner Sch. daraufhin
im September 2023 zu einer Jugendstrafe] von sechs Jahren und 10 Monaten
wegen Mordes an dem ghanaischen Flüchtling und wegen Mordversuchs an 12
weiteren Asylsuchenden. Allerdings sprach das OLG ihn vom Vorwurf des
versuchten Mordes in acht weiteren Fällen frei. Acht Männer aus dem Kosovo
hatten im Erdgeschoss einen Geburtstag gefeiert. Sch. sei wohl davon
ausgegangen, dass sie das Feuer rechtzeitig bemerken und sich retten
würden.
In der Revision ging es vor allem um die Frage, ob Sch. auch wegen
versuchten Mordes an den acht weiteren Flüchtlingen hätte verurteilt werden
müssen. Die Nebenkläger und die Bundesanwaltschaft forderten dies. Dass
dieses Anliegen nicht erfolgreich sein würde, zeigte sich aber schon in der
mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen, als der Sitzungsvertreter der
Bundesanwaltschaft den Antrag faktisch zurücknahm.
Auch der Staatsschutz-Senat des BGH sah nun keine Rechtsfehler bei der
Beweiswürdigung. Es sei eine mögliche Schlussfolgerung, dass Sch. die
Fluchtmöglichkeit durch den Hauseingang in Rechnung stellte, sagte der
Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer.
## Körperverletzung längst verjährt
Schäfer betonte zugleich, dass natürlich auch die acht Personen aus dem
Erdgeschoss durch den Anschlag gefährdet und geschädigt wurden. Dies konnte
im OLG-Urteil nur deshalb nicht festgestellt werden, weil
Körperverletzungsdelikte bereits verjährt waren und nur noch Tötungsdelikte
angeklagt und verurteilt werden konnten. Schäfer erwähnte auch, dass eine
Aufhebung des Urteils an diesem Punkt eine neue Hauptverhandlung erfordert
hätte.
Nebenkläger-Anwalt Björn Elberling war durchaus froh, dass der Prozess zu
Ende ist, vor allem weil es nach Jahrzehnten endlich zu einer
rechtskräftigen Verurteilung kam. Auch die Revision des Angeklagten hat der
BGH abgelehnt. Der Täter hatte einen Beweisfehler darin gesehen, dass das
OLG die Herkunft des Benzins nicht geklärt hatte. Der BGH hielt dies jedoch
für irrelevant. Sch. sitzt seit April 2022 im Gefängnis, bisher in
Untersuchungshaft, ab nun in Strafhaft.
Doch wohl noch in diesem Jahr wird sich der BGH erneut mit dem
Brandanschlag von Saarlouis beschäftigen müssen. Denn der Skin-Anführer
Peter Str. [2][war 2024 am OLG Koblenz vom Vorwurf der Anstiftung
freigesprochen worden] und blieb gänzlich straflos. Dagegen hat die
Bundesanwaltschaft Revision eingelegt.
23 Jan 2025
## LINKS
[1] /Brandanschlag-in-Saarlouis/!5965743
[2] /Urteil-zu-Brandanschlag-in-Saarlouis/!6019551
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Rechtsextremismus
Brandanschlag
Anschlag
GNS
Rechte Gewalt
Schwerpunkt Rechter Terror
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Saarland
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