| # taz.de -- Bundesgerichtshof lehnt Revisionen ab: Keine Strafverschärfung fü… | |
| > Der Bundesgerichtshof bestätigte die Strafe für Peter Werner Sch., der | |
| > 1991 ein Asylheim angezündet und so einen Bewohner qualvoll getötet | |
| > hatte. | |
| Bild: Bewohner und Rettungskräfte nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberh… | |
| Karlsruhe taz | Der Rechtsextremist Peter Werner Sch. ist nun rechtskräftig | |
| für einen tödlichen Brandanschlag 1991 in Saarlouis verurteilt. Der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) lehnte die Revisionen des Angeklagten, der | |
| Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger ab. | |
| Peter Werner Sch. war damals 20 Jahre alt und gehörte zur | |
| Nazi-Skinhead-Szene in Saarlouis. Am Tatabend saß er mit dem Anführer der | |
| Nazi-Skins, Peter St., und einem weiteren Nazi in einer Kneipe. Als das | |
| Gespräch auf den Brandanschlag von Hoyerswerda kam, sagte der Anführer | |
| Str.: „Hier müsste auch mal so etwas passieren“. Noch in derselben Nacht | |
| ging sein Gefolgsmann Peter Werner Sch. mit einem Kanister Benzin zu einer | |
| örtlichen Asylunterkunft und setzte die Treppe in Brand. Die 21 anwesenden | |
| Bewohner konnten sich fast alle retten, nur der 27-jährige Ghanaer Samuel | |
| Kofi Yeboah, der ein Dachzimmer bewohnte, starb qualvoll. | |
| Die Polizei ermittelte nur oberflächlich und klärte den Anschlag nicht auf. | |
| Erst 2019 wurde Sch. von einer Bekannten angezeigt. Er habe Jahre zuvor bei | |
| einem Grillfest mit der Brandstiftung geprahlt. | |
| Das Oberlandesgericht Koblenz [1][verurteilte Peter Werner Sch. daraufhin | |
| im September 2023 zu einer Jugendstrafe] von sechs Jahren und 10 Monaten | |
| wegen Mordes an dem ghanaischen Flüchtling und wegen Mordversuchs an 12 | |
| weiteren Asylsuchenden. Allerdings sprach das OLG ihn vom Vorwurf des | |
| versuchten Mordes in acht weiteren Fällen frei. Acht Männer aus dem Kosovo | |
| hatten im Erdgeschoss einen Geburtstag gefeiert. Sch. sei wohl davon | |
| ausgegangen, dass sie das Feuer rechtzeitig bemerken und sich retten | |
| würden. | |
| In der Revision ging es vor allem um die Frage, ob Sch. auch wegen | |
| versuchten Mordes an den acht weiteren Flüchtlingen hätte verurteilt werden | |
| müssen. Die Nebenkläger und die Bundesanwaltschaft forderten dies. Dass | |
| dieses Anliegen nicht erfolgreich sein würde, zeigte sich aber schon in der | |
| mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen, als der Sitzungsvertreter der | |
| Bundesanwaltschaft den Antrag faktisch zurücknahm. | |
| Auch der Staatsschutz-Senat des BGH sah nun keine Rechtsfehler bei der | |
| Beweiswürdigung. Es sei eine mögliche Schlussfolgerung, dass Sch. die | |
| Fluchtmöglichkeit durch den Hauseingang in Rechnung stellte, sagte der | |
| Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer. | |
| ## Körperverletzung längst verjährt | |
| Schäfer betonte zugleich, dass natürlich auch die acht Personen aus dem | |
| Erdgeschoss durch den Anschlag gefährdet und geschädigt wurden. Dies konnte | |
| im OLG-Urteil nur deshalb nicht festgestellt werden, weil | |
| Körperverletzungsdelikte bereits verjährt waren und nur noch Tötungsdelikte | |
| angeklagt und verurteilt werden konnten. Schäfer erwähnte auch, dass eine | |
| Aufhebung des Urteils an diesem Punkt eine neue Hauptverhandlung erfordert | |
| hätte. | |
| Nebenkläger-Anwalt Björn Elberling war durchaus froh, dass der Prozess zu | |
| Ende ist, vor allem weil es nach Jahrzehnten endlich zu einer | |
| rechtskräftigen Verurteilung kam. Auch die Revision des Angeklagten hat der | |
| BGH abgelehnt. Der Täter hatte einen Beweisfehler darin gesehen, dass das | |
| OLG die Herkunft des Benzins nicht geklärt hatte. Der BGH hielt dies jedoch | |
| für irrelevant. Sch. sitzt seit April 2022 im Gefängnis, bisher in | |
| Untersuchungshaft, ab nun in Strafhaft. | |
| Doch wohl noch in diesem Jahr wird sich der BGH erneut mit dem | |
| Brandanschlag von Saarlouis beschäftigen müssen. Denn der Skin-Anführer | |
| Peter Str. [2][war 2024 am OLG Koblenz vom Vorwurf der Anstiftung | |
| freigesprochen worden] und blieb gänzlich straflos. Dagegen hat die | |
| Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. | |
| 23 Jan 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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