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# taz.de -- Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Kindergrundsicherung im Kommen
> Die Kindergrundsicherung ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden.
> Landkreise warnen vor einem kommenden „Verwaltungsdesaster“.
Bild: Familienministerin Lisa Paus macht glückliche Miene zum mickrigen Spielc…
Berlin taz Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt … jetzt kommt sie,
jedenfalls in einem ersten Schritt: Der Gesetzentwurf zur
[1][Kindergrundsicherung] wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen.
Es werde künftig „bessere, schnellere und direktere Leistungen für
Familien“ geben, versprach Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nach
der Sitzung des Kabinetts. Das Gesetz, das ab Januar 2025 gelten soll,
kommt im November in den Bundestag.
Die Ampel-Koalition will mit der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen
wie das Kindergeld, das Bürgergeld für Kinder, den Kinderzuschlag für
geringverdienende Eltern und teilweise auch Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket unter dem Oberbegriff der „Kindergrundsicherung“
[2][zusammenfassen.] Neu einzurichtende „Familienservicestellen“ bei der
Bundesagentur für Arbeit sollen die Kindergrundsicherung auszahlen.
Die Kindergrundsicherung besteht dabei aus mehreren Unterleistungen. Das
bisherige Kindergeld wird zum sogenannten „Garantiebetrag“ in der
Kindergrundsicherung, den alle Familien wie bisher bekommen. Das Bürgergeld
und der Kinderzuschlag werden in der Kindergrundsicherung hingegen künftig
„Zusatzbetrag“ heißen und auch weiterhin einkommensabhängig bleiben.
Die Kindergrundsicherung ergebe „auch materiell eine bessere Leistung“
sagte Paus am Mittwoch. Sie kündigte eine Neuberechnung des
Existenzminimums für Kinder an, die nach bisherigen Schätzungen mindestens
20 bis 28 Euro mehr an monatlicher Leistung pro Kind für die
Empfänger:innen des Kinderzusatzbetrags mit sich bringen könnte.
## Einkommen weniger strikt anrechnen
Zudem schlagen die grundsätzlichen jährlichen Erhöhungen beim Bürgergeld,
die alle Leistungsempfänger:innen betreffen, auch bei den
Bezieher:innen des Zusatzbetrages zu Buche. Laut dem Gesetzentwurf
sollen zudem Einkommen, auch Unterhaltszahlungen beim Bezug des
Kinderzusatzbetrages weniger streng angerechnet werden als bisher beim
Bürgergeld.
Leistungen für die Kinder von Geflüchteten sollen durch das
Gesetzesvorhaben allerdings gekürzt werden, denn sie werden entkoppelt von
der Kindergrundsicherung. Damit fällt der sogenannte Sofortzuschlag von 20
Euro im Monat, den Kinder im Bezug von Bürgergeld und von
Asylbewerberleistungen bisher gleichermaßen bekommen, für Flüchtlingskinder
künftig weg.
Das Kinderhilfswerk und über 20 andere zivilgesellschaftliche
Organisationen [3][kritisierten dies.] Die Kinderrechtskonvention verbiete
eine „Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und
Aufenthaltsstatus“, erklärten die Organisationen, darunter die Diakonie,
der AWO-Bundesverband und die Gewerkschaft GEW.
## „Verwaltungsdesaster“?
Dadurch, dass auch Familien im Bürgergeldbezug künftig die Leistungen für
ihre Kinder von einer „Familienservicestelle“ bekommen und nicht mehr vom
Jobcenter, befreie man Eltern und Kinder von Stigmatisierung, sagte Paus.
Der Deutsche Landkreistag warnte jedoch vor einem „Verwaltungsdesaster“.
Der Gesetzentwurf führe zu Doppelstrukturen, erklärte
Landkreistag-Präsident Reinhard Sager. Während die Familienservicestellen
bei der Bundesagentur für Arbeit künftig den Zusatzbetrag auszahlen sollen,
sind die Jobcenter weiterhin für Eltern im Bürgergeldbezug und auch für
Mehrbedarfe der Kinder zuständig.
Einige Leistungen aus dem Bildungspaket, wie etwa Schulessen und
Vereinsgebühren, werden zudem mancherorts von den Jobcentern im Auftrag der
Kommunen ausgezahlt.
## Zustimmung der Länder erforderlich
Der Gesetzentwurf braucht die Zustimmung des Bundesrats und damit auch die
Stimmen der unionsgeführten Länder. Die bayrische Sozialministerin Ulrike
Scharf (CSU) bezeichnete den Entwurf bereits als „Bürokratieungeheuer“.
Der Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung soll laut Paus insgesamt
rund 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreichen. Die Mehrkosten werden
im Jahre 2025 auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt, wovon rund 400 Millionen
Euro für den Verwaltungsaufwand eingeplant sind. Die jährlichen Mehrkosten
könnten bis 2028 auf fast sechs Milliarden Euro steigen, wenn die Zahl der
Leistungsempfänger zunimmt.
27 Sep 2023
## LINKS
[1] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-einfuehrung-einer-k…
[2] /Kindergrundsicherung-der-Ampel-Koalition/!5952885
[3] https://www.dkhw.de/presse/pressemitteilungen/presse-details/alle-kinder-ha…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
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