# taz.de -- Buschmanns Pläne zum Unterhaltsrecht: Mehr Geld für manche Mütter | |
> Unverheiratete Mütter bekommen nach einer Trennung weniger | |
> Betreuungsunterhalt als Geschiedene. Der Bundesjustizminister will das | |
> ändern. | |
Bild: Unverheiratete Mütter kleiner Kinder stehen nach einer Trennung oft schl… | |
FREIBURG taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) hält sein | |
Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht [1][entgegen geäußerter Kritik] für | |
ausgewogen. Auch für Elternteile mit traditioneller Frauenrolle enthalte es | |
Verbesserungen, insbesondere beim Betreuungsunterhalt. | |
Der Betreuungsunterhalt steht neben dem Kindesunterhalt und wird nach der | |
Trennung an Elternteile bezahlt, die zu Hause bleiben, um ein gemeinsames | |
Kind zu betreuen. Überwiegend ist das die Mutter. Übernimmt der Vater diese | |
Rolle, steht auch ihm Betreuungsunterhalt zu. | |
Dieser Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich auf die drei ersten | |
Lebensjahre des Kindes begrenzt. Nach dem dritten Lebensjahr erwartet das | |
Gesetz jedoch in der Regel, dass das betreuende Elternteil wieder einer | |
Erwerbsarbeit nachgeht, weil nun ein Anspruch auf einen Kita-Platz besteht. | |
Bis 2008 galt die Drei-Jahres-Grenze nur für nicht eheliche | |
Trennungseltern. Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt dies auch für | |
geschiedene Eltern. | |
Buschmann geht es nun um die Höhe des Betreuungsunterhalts. Dieser wird bei | |
geschiedenen Eltern bisher anders berechnet als bei nicht ehelichen Eltern. | |
Der Justizminister schlägt hier eine weitgehende Gleichstellung vor. Das | |
würde Verbesserungen für nicht eheliche Betreuungselternteile bedeuten – | |
also in der Regel die Mütter. | |
## Wessen Gehalt zählt? | |
Die Höhe des Betreuungsunterhalts bei Geschiedenen bemisst sich bisher an | |
den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn zum Beispiel eine Arzthelferin | |
einen Arzt heiratet, orientiert sich auch ihr nachehelicher | |
Betreuungsunterhalt am Niveau eines Arzthaushalts. | |
Wenn die Arzthelferin und der Arzt jedoch ohne Trauschein zusammenlebten, | |
dann kam es bisher für den Betreuungsunterhalt nach der Trennung nur auf | |
das von der Frau vor der Geburt bezogene Gehalt als Arzthelferin an. Die | |
Trennung führte hier also zu einem erheblichen sozialen Abstieg. | |
Buschmann will nun Fälle, in denen die Eltern nicht ehelich zusammenlebten, | |
mit denen von Geschiedenen gleichbehandeln. Das hieße im genannten | |
Beispiel: Die Arzthelferin, die nach der Trennung das gemeinsame nicht | |
eheliche Kind betreut, profitiert weiterhin vom viel besseren Einkommen des | |
Arztes. | |
Dies soll zwar dann nicht gelten, wenn die nicht ehelichen Eltern bis zur | |
Trennung getrennt lebten oder es sich nur um eine kurze Affäre handelte. | |
Doch auch dann soll es für die Elternteile, die das Kind betreuen, eine | |
Verbesserung beim Unterhalt geben: Durch eine Änderung des Referenzwertes | |
soll ihr Mindestunterhaltsanspruch von 1.120 Euro auf 1.385 Euro steigen. | |
## Nicht die gleichen Frauen | |
Buschmann hat also recht, dass es bei seinen Vorschlägen zum | |
Betreuungsunterhalt auch für Mütter Verbesserungen geben soll. Zuvor hatte | |
es Kritik gegeben, dass gerade seine Vorhaben zum Kindesunterhalt vor allem | |
Mütter benachteiligen würden. | |
Vor- und Nachteile beider Reformen betreffen aber nicht unbedingt dieselben | |
Frauen. Wer als betreuende alleinerziehende Mutter nicht verheiratet war, | |
hat nur Vorteile. Wer dagegen als verheiratete Mutter [2][schon bisher ein | |
asymmetrisches Wechselmodell praktizierte], wird von Buschmanns Vorschlägen | |
nur Nachteile haben. | |
Bisher handelt es sich nur um ein Eckpunkte-Papier des Justizministers. Ob | |
es von der Bundesregierung und der Ampel-Koalition mitgetragen wird, ist | |
noch völlig unklar. | |
27 Aug 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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