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# taz.de -- Buschmanns Pläne zum Unterhaltsrecht: Mehr Geld für manche Mütter
> Unverheiratete Mütter bekommen nach einer Trennung weniger
> Betreuungsunterhalt als Geschiedene. Der Bundesjustizminister will das
> ändern.
Bild: Unverheiratete Mütter kleiner Kinder stehen nach einer Trennung oft schl…
Freiburg taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) hält sein
Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht [1][entgegen geäußerter Kritik] für
ausgewogen. Auch für Elternteile mit traditioneller Frauenrolle enthalte es
Verbesserungen, insbesondere beim Betreuungsunterhalt.
Der Betreuungsunterhalt steht neben dem Kindesunterhalt und wird nach der
Trennung an Elternteile bezahlt, die zu Hause bleiben, um ein gemeinsames
Kind zu betreuen. Überwiegend ist das die Mutter. Übernimmt der Vater diese
Rolle, steht auch ihm Betreuungsunterhalt zu.
Dieser Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich auf die drei ersten
Lebensjahre des Kindes begrenzt. Nach dem dritten Lebensjahr erwartet das
Gesetz jedoch in der Regel, dass das betreuende Elternteil wieder einer
Erwerbsarbeit nachgeht, weil nun ein Anspruch auf einen Kita-Platz besteht.
Bis 2008 galt die Drei-Jahres-Grenze nur für nicht eheliche
Trennungseltern. Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt dies auch für
geschiedene Eltern.
Buschmann geht es nun um die Höhe des Betreuungsunterhalts. Dieser wird bei
geschiedenen Eltern bisher anders berechnet als bei nicht ehelichen Eltern.
Der Justizminister schlägt hier eine weitgehende Gleichstellung vor. Das
würde Verbesserungen für nicht eheliche Betreuungselternteile bedeuten –
also in der Regel die Mütter.
## Wessen Gehalt zählt?
Die Höhe des Betreuungsunterhalts bei Geschiedenen bemisst sich bisher an
den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn zum Beispiel eine Arzthelferin
einen Arzt heiratet, orientiert sich auch ihr nachehelicher
Betreuungsunterhalt am Niveau eines Arzthaushalts.
Wenn die Arzthelferin und der Arzt jedoch ohne Trauschein zusammenlebten,
dann kam es bisher für den Betreuungsunterhalt nach der Trennung nur auf
das von der Frau vor der Geburt bezogene Gehalt als Arzthelferin an. Die
Trennung führte hier also zu einem erheblichen sozialen Abstieg.
Buschmann will nun Fälle, in denen die Eltern nicht ehelich zusammenlebten,
mit denen von Geschiedenen gleichbehandeln. Das hieße im genannten
Beispiel: Die Arzthelferin, die nach der Trennung das gemeinsame nicht
eheliche Kind betreut, profitiert weiterhin vom viel besseren Einkommen des
Arztes.
Dies soll zwar dann nicht gelten, wenn die nicht ehelichen Eltern bis zur
Trennung getrennt lebten oder es sich nur um eine kurze Affäre handelte.
Doch auch dann soll es für die Elternteile, die das Kind betreuen, eine
Verbesserung beim Unterhalt geben: Durch eine Änderung des Referenzwertes
soll ihr Mindestunterhaltsanspruch von 1.120 Euro auf 1.385 Euro steigen.
## Nicht die gleichen Frauen
Buschmann hat also recht, dass es bei seinen Vorschlägen zum
Betreuungsunterhalt auch für Mütter Verbesserungen geben soll. Zuvor hatte
es Kritik gegeben, dass gerade seine Vorhaben zum Kindesunterhalt vor allem
Mütter benachteiligen würden.
Vor- und Nachteile beider Reformen betreffen aber nicht unbedingt dieselben
Frauen. Wer als betreuende alleinerziehende Mutter nicht verheiratet war,
hat nur Vorteile. Wer dagegen als verheiratete Mutter [2][schon bisher ein
asymmetrisches Wechselmodell praktizierte], wird von Buschmanns Vorschlägen
nur Nachteile haben.
Bisher handelt es sich nur um ein Eckpunkte-Papier des Justizministers. Ob
es von der Bundesregierung und der Ampel-Koalition mitgetragen wird, ist
noch völlig unklar.
27 Aug 2023
## LINKS
[1] /Vorstoss-zu-Unterhaltsreform/!5955474
[2] /Eckpunkte-fuer-Unterhaltsreform/!5956074
## AUTOREN
Christian Rath
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Marco Buschmann
Unterhalt
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