# taz.de -- Urteil im Badewannen-Tod: Freispruch nach 13 Jahren Gefängnis | |
> Jahrelang hat Manfred Genditzki seine Unschuld beteuert und für die | |
> Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft. Jetzt ist das Urteil gefallen. | |
Bild: Freispruch nach 13 Jahren: Manfred Genditzki im Münchner Gerichtssaal | |
MÜNCHEN dpa | Im Münchner Prozess um den sogenannten [1][Badewannen-Mord | |
von Rottach-Egern] ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen | |
worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis | |
gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft. „Jetzt ist | |
es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang | |
gewartet haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. | |
Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit | |
bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die | |
[2][zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen]. Genditzki nahm das | |
Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen. Nicht nur die | |
Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert, | |
weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer | |
alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein | |
Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen, | |
ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich. | |
Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten | |
als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu | |
lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts | |
hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen | |
Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der | |
Badewanne ertränkt. [3][Er hat die Vorwürfe stets bestritten] – so auch in | |
seinem letzten Wort im neuen Prozess: „Und: Ich möchte noch sagen, ich bin | |
unschuldig. Das war's.“ | |
Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für | |
viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu | |
Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in | |
Genditzkis Fall insgesamt 368.400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder | |
nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren | |
lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag. Zusätzlich zur Entschädigung | |
kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise | |
wegen Verdienstausfalls. | |
7 Jul 2023 | |
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