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# taz.de -- Urteil im Badewannen-Tod: Freispruch nach 13 Jahren Gefängnis
> Jahrelang hat Manfred Genditzki seine Unschuld beteuert und für die
> Wiederaufnahme seines Verfahrens gekämpft. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Bild: Freispruch nach 13 Jahren: Manfred Genditzki im Münchner Gerichtssaal
München dpa | Im Münchner Prozess um den sogenannten [1][Badewannen-Mord
von Rottach-Egern] ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen
worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis
gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft. „Jetzt ist
es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang
gewartet haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag.
Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit
bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die
[2][zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen]. Genditzki nahm das
Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen. Nicht nur die
Verteidigung, auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert,
weil es nicht nur Zweifel daran gibt, dass Genditzki den Mord an einer
alten Frau begangen hat, sondern auch daran, dass es überhaupt ein
Verbrechen gab. Aus Sicht von Gutachtern, die in dem Prozess zu Wort kamen,
ist ein Unfall der Seniorin möglich oder sogar wahrscheinlich.
Der inzwischen 63 Jahre alte Genditzki, der in der Wohnanlage der Getöteten
als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu
lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts
hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung im oberbayerischen
Rottach-Egern nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der
Badewanne ertränkt. [3][Er hat die Vorwürfe stets bestritten] – so auch in
seinem letzten Wort im neuen Prozess: „Und: Ich möchte noch sagen, ich bin
unschuldig. Das war's.“
Nach dem Freispruch stehen ihm Entschädigungszahlungen zu, die Kritiker für
viel zu gering halten. Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu
Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in
Genditzkis Fall insgesamt 368.400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder
nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren
lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag. Zusätzlich zur Entschädigung
kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise
wegen Verdienstausfalls.
7 Jul 2023
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