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# taz.de -- „Missbrauch von Marktmacht“: Deutsche Bahn muss Daten teilen
> Immer mehr Mobilitätsplattformen verkaufen Bahntickets. Sie brauchen
> Zugang zu Informationen über Zugausfälle und Verspätungen, sagt das
> Kartellamt.
Bild: Wer mit der Bahn fahren will, tut gut daran, die Tickets auch direkt bei …
Berlin dpa/afp | Wer mit der Bahn fahren will, tut derzeit noch gut daran,
die Tickets auch direkt bei der Deutschen Bahn (DB) zu kaufen. Denn die
teilt wichtige Daten wie etwa Verspätungen, Zugausfälle oder zusätzliche
Halte nicht mit konkurrierenden Online-Plattformen wie Trainline oder Omio.
Das ist allerdings wettbewerbswidrig und benachteiligt die anderen
Anbieter, findet das Bundeskartellamt. Nachdem [1][sie dieses Verhalten im
vergangenen Jahr bereits abgemahnt hatte,] erlässt die Behörde nun klare
Anweisungen – nicht nur für die Datenweitergabe.
Die anderen Unternehmen bräuchten die Informationen der Bahn, um sinnvoll
nutzbare Tickets zu verkaufen, hieß es vom Bundeskartellamt. Der Konzern
verweigere „den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und
diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten
Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die [2][Organisation und Buchung von
Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln] unerlässlich sind“.
Man sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Bahn ihre
„Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten“ ausnutzt, …
den Wettbewerb durch Mobilitätsplattformen einzuschränken, sagte
Kartellamtschef Andreas Mundt. „Wir wollen verhindern, dass die Deutsche
Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im
Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte
ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“ Da eine
„einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ gescheitert sei, ordne das
Kartellamt nun Verbesserungen behördlich an.
## Es geht auch um Provisionen
Die Behörde monierte zudem, dass die Bahn den Wettbewerbern zudem eine
Provision für die Vermittlung der Bahntickets vorenthalten habe. Auf diese
sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet,
Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.
Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig „ein an
kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu
zahlen“. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. „Die
genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und
ihren Vertragspartnern vorbehalten.“ Die Wettbewerber dürfen zudem künftig
eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen.
„Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits
ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet“, hieß es.
Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung der
Behörde. „Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden“, teilte
Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. „Es ist eine
kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen
zwischen der DB und digitalen Plattformen.“
Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel
an. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische
Freiheit der DB ein“, teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe
weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. „Den hohen
Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen
keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.“
28 Jun 2023
## LINKS
[1] /Bundeskartellamt-mahnt-Konzern-ab/!5846575
[2] /ITS-Kongress-zu-Mobilitaet/!5804077
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