| # taz.de -- „Missbrauch von Marktmacht“: Deutsche Bahn muss Daten teilen | |
| > Immer mehr Mobilitätsplattformen verkaufen Bahntickets. Sie brauchen | |
| > Zugang zu Informationen über Zugausfälle und Verspätungen, sagt das | |
| > Kartellamt. | |
| Bild: Wer mit der Bahn fahren will, tut gut daran, die Tickets auch direkt bei … | |
| Berlin dpa/afp | Wer mit der Bahn fahren will, tut derzeit noch gut daran, | |
| die Tickets auch direkt bei der Deutschen Bahn (DB) zu kaufen. Denn die | |
| teilt wichtige Daten wie etwa Verspätungen, Zugausfälle oder zusätzliche | |
| Halte nicht mit konkurrierenden Online-Plattformen wie Trainline oder Omio. | |
| Das ist allerdings wettbewerbswidrig und benachteiligt die anderen | |
| Anbieter, findet das Bundeskartellamt. Nachdem [1][sie dieses Verhalten im | |
| vergangenen Jahr bereits abgemahnt hatte,] erlässt die Behörde nun klare | |
| Anweisungen – nicht nur für die Datenweitergabe. | |
| Die anderen Unternehmen bräuchten die Informationen der Bahn, um sinnvoll | |
| nutzbare Tickets zu verkaufen, hieß es vom Bundeskartellamt. Der Konzern | |
| verweigere „den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und | |
| diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten | |
| Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die [2][Organisation und Buchung von | |
| Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln] unerlässlich sind“. | |
| Man sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass die Bahn ihre | |
| „Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten“ ausnutzt, … | |
| den Wettbewerb durch Mobilitätsplattformen einzuschränken, sagte | |
| Kartellamtschef Andreas Mundt. „Wir wollen verhindern, dass die Deutsche | |
| Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im | |
| Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte | |
| ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden.“ Da eine | |
| „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ gescheitert sei, ordne das | |
| Kartellamt nun Verbesserungen behördlich an. | |
| ## Es geht auch um Provisionen | |
| Die Behörde monierte zudem, dass die Bahn den Wettbewerbern zudem eine | |
| Provision für die Vermittlung der Bahntickets vorenthalten habe. Auf diese | |
| sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet, | |
| Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen. | |
| Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig „ein an | |
| kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu | |
| zahlen“. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. „Die | |
| genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und | |
| ihren Vertragspartnern vorbehalten.“ Die Wettbewerber dürfen zudem künftig | |
| eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. | |
| „Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits | |
| ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet“, hieß es. | |
| Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung der | |
| Behörde. „Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger | |
| Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden“, teilte | |
| Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. „Es ist eine | |
| kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen | |
| zwischen der DB und digitalen Plattformen.“ | |
| Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel | |
| an. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische | |
| Freiheit der DB ein“, teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe | |
| weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. „Den hohen | |
| Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen | |
| keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.“ | |
| 28 Jun 2023 | |
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