Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Schuldbekenntnis von Joe Bidens Sohn: Mit zweierlei Maß
> Trump-Anhänger*innen wettern gegen den Justizdeal von Präsidentensohn
> Hunter Biden. Aber wo das eigentliche Unrecht liegt, übersehen sie.
Bild: Hunter Biden, Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, bekennt sich schuldig z…
Es ist im Prinzip nichts Ungewöhnliches im US-Justizsystem, mit einem
Schuldbekenntnis gegen bestimmte Auflagen ein Strafverfahren abzuwenden. In
der Regel ist die Sache dann auch damit erledigt. Im Fall von [1][Hunter
Biden] jedoch, dem Sohn des US-Präsidenten, kann davon nicht die Rede sein.
Denn die jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Bidens
Heimatstaat Delaware waren zwar nicht per se politisch motiviert, von
Beginn an aber politisch aufgeladen. Hunter Bidens mutmaßliche
Verfehlungen, sein Ausnutzen der Prominenz seines Vaters für internationale
Geschäfte, waren eine Steilvorlage für die Republikaner, Donald Trumps
Rechtsbrüche zu relativieren.
Natürlich kann der Umgang Hunter Bidens mit den gegen ihn gerichteten
Vorwürfen kaum mit dem Donald Trumps gleichgesetzt werden. Während Trump
trotz aller vorgebrachten Indizien für seine Verfehlungen beständig eine
politisch motivierte „[2][Hexenjagd]“ gegen seine Person unterstellt und
damit die Legitimität der Justiz infrage stellt, hat die Familie Biden
kooperiert. Und ein Schuldbekenntnis, selbst wenn daraus Haftverschonung
folgt, ist ein Schuldbekenntnis – etwas, was von Donald Trump niemals zu
hören sein wird.
Und dennoch: Aus der simplistischen Sicht der Trump-Anhänger kommt jetzt
Hunter Biden davon, während Trump mit einer Anklage nach der anderen
überzogen wird und Dutzende aufrechte Patrioten [3][im Gefängnis sitzen],
nur weil sie am 6. Januar 2021 in Washington demonstriert haben. Ein klarer
Beweis für die voreingenommene, von den Demokraten gelenkte Justiz!
Diktatur! Wie ungerecht!
## Messen mit zweierlei Maß
Dieses scheuklappengeprägte Verhältnis zur Justiz ist vielleicht eine der
gefährlichsten und zerstörerischsten Hinterlassenschaften Donald Trumps.
Ja, der Deal Hunter Bidens kann als Messen mit zweierlei Maß interpretiert
werden. Nur eben nicht im Vergleich zu Trump oder den wegen des Sturms aufs
Kapitol verurteilten – sondern im Vergleich zu den tausenden sozial
schlechter gestellten Schwarzen Angeklagten, die sich keine teuren Anwälte
leisten können und wegen viel kleinerer Vergehen mitunter Jahre hinter
Gittern sitzen.Davon allerdings ist in den wütenden Beiträgen der
Trump-Fans nicht die Rede.
21 Jun 2023
## LINKS
[1] /Strafverfahren-gegen-Hunter-Biden/!5942419
[2] /Frueherer-US-Praesident-weist-Vorwuerfe-ab/!5939715
[3] /Urteile-nach-Sturm-aufs-US-Kapitol/!5936970
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
Joe Biden
US-Justiz
Donald Trump
Republikaner
US-Präsidentschaftswahl 2024
Joe Biden
USA
US-Wahl 2024
US-Wahl 2024
## ARTIKEL ZUM THEMA
US-Präsidentschaftswahl 2024: Alle gegen die Bidens
US-Präsidenten-Sohn Hunter Biden muss wegen Waffenbesitzes vor Gericht. Die
Republikaner wollen ein Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden.
Anklage gegen Hunter Biden: Der Präsidentensohn muss bangen
Eine US-Bundesrichterin lässt den Deal zwischen Hunter Biden und der
Staatsanwaltschaft platzen, mit dem Joe Bidens Sohn straffrei bleiben
sollte.
Strafverfahren gegen Hunter Biden: Der Präsident und sein Zögling
Der Sohn des US-Präsidenten Joe Biden wird angeklagt. Er muss aber nach
einem Deal mit der Staatsanwaltschaft wohl nicht ins Gefängnis.
Streit bei US-Investigativplattform: Keine Jagd auf Hunter Biden?
Journalist Glenn Greenwald fühlt sich von „The Intercept“ zensiert. Grund
ist ein Artikel über eine Enthüllungsstory der „New York Post“.
US-Wahlkampf in sozialen Medien: Twitter blockt Bericht über Biden
Twitter hat die Verbreitung eines umstrittenen Berichts über Joe Biden
gestoppt. US-Präsident Donald Trump kritisierte das scharf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.