Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Alleinerziehende Eltern: Kein Steuervorteil im Kindernest
> Getrennte Paare profitieren nicht vom Freibetrag, wenn sie Kinder in der
> Familienwohnung betreuen. Das ergab eine Anfrage der taz.
Bild: Erfinder*innen des Nestmodells im hessischen Biebesheim
Berlin taz | Getrennte Eltern, die ihre Kinder im „Nestmodell“ betreuen,
haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den im Einkommensteuergesetz
vorgesehenen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das haben die
Hamburger Finanzbehörde und das Brandenburger Finanzministerium in nahezu
wortgleichen Antworten auf eine Anfrage der taz mitgeteilt. Offenbar haben
sich die Behörden auch mit anderen Bundesländern abgestimmt. Die Länder
sind dafür zuständig, die Steuern einzutreiben.
[1][Beim „Nestmodell“ leben die Kinder dauerhaft im „Nest“ – also in …
Wohnung], in der sich die Eltern abwechseln. Wenn ein Elternteil gerade die
Kinder nicht betreut, wohnt es in einer anderen Wohnung. Das hat gegenüber
dem klassischen Wechselmodell den Vorteil, dass die Kinder nicht durch
dauernde Umzüge belastet werden. Sie können in der Regel auch nach der
Trennung ihrer Eltern in der Familienwohnung weiterleben.
Fraglich ist, ob die Eltern im Nestmodell ihr zu versteuerndes Einkommen um
den Freibetrag für Alleinerziehende in Höhe von rund 4.000 Euro pro Jahr
reduzieren können. Dafür dürfen sie laut [2][Paragraph 24b des
Einkommensteuergesetzes] keine gemeinsame „Haushaltsgemeinschaft“ haben.
„Beim ‚Nestmodell‘ ist danach im Regelfall von einer solchen
Haushaltsgemeinschaft auszugehen, wenn die getrennten Eltern in der
‚Familienwohnung‘ abwechselnd wohnen, aber trotzdem gemeinsam
wirtschaften“, schreiben die Finanzverwaltungen in Hamburg und
Brandenburg. „Ein wesentliches Indiz für das gemeinsame Wirtschaften ist
der verfolgte Zweck der Eltern, Kindern ein ausgewogenes, regelmäßiges und
gerade nicht von steten wesentlichen Veränderungen geprägtes Zuhause zu
bieten. Hierfür ist ein gemeinsames Wirtschaften der Eltern in eben diesem
Haushalt unerlässlich.“
## Entlastung nur für „echte“ Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag solle nur „echten“ Alleinerziehenden helfen. „Der
Gesetzgeber hat dabei unterstellt, dass die alleinige Verantwortung für
Kinder die Gestaltungsspielräume bei der Alltagsbewältigung einengt und
insbesondere bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit zu einer besonderen
wirtschaftlichen Belastung führt, weil keine Synergieeffekte aufgrund einer
gemeinsamen Haushaltsführung genutzt werden können“, so die
FinanzbeamtInnen.
Sie beantworteten die Frage der taz: „Haben Eltern, die ihre Kinder im
Nestmodell in jeweils 50 Prozent der Zeit betreuen und nie gleichzeitig in
der Nestwohnung wohnen sowie jeweils zusätzlich eine andere Wohnung haben,
Anspruch auf den Entlastungsbetrag?“ mit einem klaren Nein. Die Aufteilung
der Betreuungszeiten ist nicht relevant“, ergänzten die Finanzbehörden.
Wenn die Eltern gemeinsam Kosten für die Nestwohnung wie Miete oder
Betriebskosten bezahlen, liege eine „Haushaltsgemeinschaft“ vor, die den
Entlastungsbetrag ausschließt. Die Finanzbehörden räumten allerdings ein,
dass ihnen bisher weder Erlasse noch Urteile zum Thema Entlastungsbetrag
beim Nestmodell vorlägen.
26 Jun 2023
## LINKS
[1] /Sorgerecht-fuer-Kinder-nach-Trennung/!5917492
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
Alleinerziehende
Steuern
Kinder
Kindererziehung
GNS
Kindererziehung
Kriminalität
Familie
taz Plan
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kindererziehung nach Trennung: „Das Finanzamt benachteiligt Nestmodell-Eltern…
Nina Schick betreut ihre Kinder abwechselnd mit dem Vater in derselben
Wohnung. Vor Gericht kämpft sie um den Steuervorteil für Alleinerziehende.
Debatte um freigesprochenen Jugendlichen: Ein Rückfall in alte Zeiten
Hamburgs CDU und Presse fordern Härte gegen einen 14-Jährigen, der vom
Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden ist. Das ist
kontraproduktiv.
Diagnose Chronisches Fatigue-Syndrom: Auf der Suche nach Atlantis
Vor achteinhalb Jahren wird Abiturient Jonas nach einer Erkältung zum
Pflegefall, er leidet an ME/CFS. Seine Familie kämpft für eine wirksame
Therapie.
Kinotipp der Woche: Ein paar Stockwerke drunter
Die Reihe „Optische Literatur“ zeigt Werke aus der ehemaligen Filmabteilung
des Literarischen Colloquiums Berlin, von Ehe-Epos bis Scheidungsdoku.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.