| # taz.de -- Alleinerziehende Eltern: Kein Steuervorteil im Kindernest | |
| > Getrennte Paare profitieren nicht vom Freibetrag, wenn sie Kinder in der | |
| > Familienwohnung betreuen. Das ergab eine Anfrage der taz. | |
| Bild: Erfinder*innen des Nestmodells im hessischen Biebesheim | |
| Berlin taz | Getrennte Eltern, die ihre Kinder im „Nestmodell“ betreuen, | |
| haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den im Einkommensteuergesetz | |
| vorgesehenen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das haben die | |
| Hamburger Finanzbehörde und das Brandenburger Finanzministerium in nahezu | |
| wortgleichen Antworten auf eine Anfrage der taz mitgeteilt. Offenbar haben | |
| sich die Behörden auch mit anderen Bundesländern abgestimmt. Die Länder | |
| sind dafür zuständig, die Steuern einzutreiben. | |
| [1][Beim „Nestmodell“ leben die Kinder dauerhaft im „Nest“ – also in … | |
| Wohnung], in der sich die Eltern abwechseln. Wenn ein Elternteil gerade die | |
| Kinder nicht betreut, wohnt es in einer anderen Wohnung. Das hat gegenüber | |
| dem klassischen Wechselmodell den Vorteil, dass die Kinder nicht durch | |
| dauernde Umzüge belastet werden. Sie können in der Regel auch nach der | |
| Trennung ihrer Eltern in der Familienwohnung weiterleben. | |
| Fraglich ist, ob die Eltern im Nestmodell ihr zu versteuerndes Einkommen um | |
| den Freibetrag für Alleinerziehende in Höhe von rund 4.000 Euro pro Jahr | |
| reduzieren können. Dafür dürfen sie laut [2][Paragraph 24b des | |
| Einkommensteuergesetzes] keine gemeinsame „Haushaltsgemeinschaft“ haben. | |
| „Beim ‚Nestmodell‘ ist danach im Regelfall von einer solchen | |
| Haushaltsgemeinschaft auszugehen, wenn die getrennten Eltern in der | |
| ‚Familienwohnung‘ abwechselnd wohnen, aber trotzdem gemeinsam | |
| wirtschaften“, schreiben die Finanzverwaltungen in Hamburg und | |
| Brandenburg. „Ein wesentliches Indiz für das gemeinsame Wirtschaften ist | |
| der verfolgte Zweck der Eltern, Kindern ein ausgewogenes, regelmäßiges und | |
| gerade nicht von steten wesentlichen Veränderungen geprägtes Zuhause zu | |
| bieten. Hierfür ist ein gemeinsames Wirtschaften der Eltern in eben diesem | |
| Haushalt unerlässlich.“ | |
| ## Entlastung nur für „echte“ Alleinerziehende | |
| Der Entlastungsbetrag solle nur „echten“ Alleinerziehenden helfen. „Der | |
| Gesetzgeber hat dabei unterstellt, dass die alleinige Verantwortung für | |
| Kinder die Gestaltungsspielräume bei der Alltagsbewältigung einengt und | |
| insbesondere bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit zu einer besonderen | |
| wirtschaftlichen Belastung führt, weil keine Synergieeffekte aufgrund einer | |
| gemeinsamen Haushaltsführung genutzt werden können“, so die | |
| FinanzbeamtInnen. | |
| Sie beantworteten die Frage der taz: „Haben Eltern, die ihre Kinder im | |
| Nestmodell in jeweils 50 Prozent der Zeit betreuen und nie gleichzeitig in | |
| der Nestwohnung wohnen sowie jeweils zusätzlich eine andere Wohnung haben, | |
| Anspruch auf den Entlastungsbetrag?“ mit einem klaren Nein. Die Aufteilung | |
| der Betreuungszeiten ist nicht relevant“, ergänzten die Finanzbehörden. | |
| Wenn die Eltern gemeinsam Kosten für die Nestwohnung wie Miete oder | |
| Betriebskosten bezahlen, liege eine „Haushaltsgemeinschaft“ vor, die den | |
| Entlastungsbetrag ausschließt. Die Finanzbehörden räumten allerdings ein, | |
| dass ihnen bisher weder Erlasse noch Urteile zum Thema Entlastungsbetrag | |
| beim Nestmodell vorlägen. | |
| 26 Jun 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Sorgerecht-fuer-Kinder-nach-Trennung/!5917492 | |
| [2] https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html | |
| ## AUTOREN | |
| Jost Maurin | |
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