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# taz.de -- Nach Stopp für Heizungsgesetz: Ein Fingerzeig aus Karlsruhe
> Das Bundesverfassungsgericht will offenbar die Rechte der
> Bundestagsopposition stärken. Im Fall des Heizungsgesetzes das Recht auf
> Beratung.
Bild: Der zweite Senat des BVG meint: Abgeordnete haben ein Recht auf Beratung
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer [1][einstweiligen
Anordnung verhindert], dass der Bundestag in dieser Woche das umstrittene
Gebäude-Energie-Gesetz beschließt. Damit hat es die Beratungsrechte des
Bundestags zwar noch nicht grundsätzlich verbessert. Der Eilbeschluss
könnte jedoch ein Indiz dafür sein, dass solche Verbesserungen bevorstehen.
Ausgelöst wurde der Beschluss durch den CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas
Heilmann, Ex-Justizsenator von Berlin. Er hatte Ende Juni in Karlsruhe eine
Organklage eingereicht, weil er durch das hektische Gesetzgebungsverfahren
der Ampel seine Abgeordnetenrechte verletzt sah. Zugleich stellte Heilmann
einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Die Beschlussfassung über das
Gesetz solle erst möglich sein, wenn er die maßgeblichen Passagen
mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung schriftlich erhalten hat.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stimmte nun nicht über die
Organklage von Heilmann ab. Damit hat Karlsruhe also nicht festgestellt,
dass Rechte von Heilmann verletzt wurden. Der Senat beschloss nur eine
einstweilige Anordnung, die Heilmanns Rechte vorläufig sichern und
vollendete Tatsachen verhindern soll. Der Eilbeschluss besteht aus zwei
Teilen.
Zunächst stellt das Gericht fest, dass Heilmanns Klage weder offensichtlich
unzulässig noch unbegründet ist. Dann kommt es in der sogenannten
Folgenabwägung zum Schluss, dass dem Bundestag eine [2][Verschiebung der
Abstimmung] (selbst wenn er recht hätte) eher zuzumuten sei als Heilmann
ein Verzicht auf sein (eventuell bestehendes) Recht auf rechtzeitige
Information. Schließlich könne der Bundestag die Abstimmung zu einem
späteren Zeitpunkt ja relativ problemlos nachholen.
Der Karlsruher Beschluss ist aber dennoch ein Fingerzeig, dass das Gericht
die Rechte des Bundestags und insbesondere der Opposition verbessern will.
Die Richter:innen betonten ausdrücklich, dass die Abgeordneten nicht nur
abstimmen dürfen, sondern auch ein Recht auf Beratung haben – und dazu
genügend Zeit brauchen, damit sie die erhaltenen Informationen „auch
verarbeiten können“.
Bisher hatte das Bundesverfassungsgericht die Gestaltung des
Gesetzgebungsverfahrens dem Bundestag überlassen, der ja selbst ein hohes
Staatsorgan sei. Der innovative Eilbeschluss fand deshalb auch nur eine
5-zu-2-Mehrheit im achtköpfigen Senat (ein Richter war krank).
Wann das Bundesverfassungsgericht über die eigentliche Klage Heilmanns
entscheidet, ist völlig offen – das kann Jahre dauern. Allerdings werden
bis dahin Oppositionsabgeordnete sicher regelmäßig Eilanträge stellen –
nach dem Beispiel Heilmanns.
6 Jul 2023
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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