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# taz.de -- Parkgebühren in Freiburg: Nicht zu hoch, aber falsch bemessen
> Einen Euro am Tag kostet Parken in Freiburg Anwohner, Halter großer Autos
> mehr, ärmere Menschen weniger. Was ein Gericht daran falsch findet.
Bild: Parkende Autos in Freiburg
Freiburg taz | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag eine
städtische Satzung gekippt, mit der [1][Freiburg höhere
Anwohnerparkgebühren] erheben wollte. Allerdings beanstandete das Gericht
nicht die Höhe der mittleren Parkgebühr von 360 Euro pro Jahr. Diese stehe
nämlich „angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes“
nicht in einem groben Missverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen.
Aber einige Details hält das Gericht für unzulässig. Zudem hätte die Stadt
anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Ein
Freiburger FDP-Stadtrat hat das Urteil erwirkt.
Vorangegangen waren der neuen Freiburger Satzung diverse Änderungen in der
Bundes- und Landesgesetzgebung. Lange Zeit waren die Gebühren für
Anwohnerparkplätze nämlich gesetzlich streng geregelt gewesen. Aufgrund
eines Bundesgesetzes durften Städte seit 1993 nicht mehr als 30,70 Euro pro
Jahr erheben. Der ehemals bei 60 Deutsche Mark liegende Preis war fast drei
Jahrzehnte lang nicht angepasst worden – bis im Juli 2020 der Bund das
Straßenverkehrsgesetz änderte und die Obergrenze aufhob.
Die baden-württembergische Landesregierung nutzte alsbald die neue Freiheit
und [2][ermöglichte im Juli 2021 den Kommunen des Landes, in gewissen
Grenzen über die Höhe der Gebühren selbst zu entscheiden]. Die Stadt
Freiburg erhöhte daraufhin zum 1. April 2022 die Gebühren für
Anwohnerparkausweise deutlich – der knappe Parkraum müsse sich auch in den
Preisen niederschlagen, so die Argumentation.
## „Beträchtliche Ungleichbehandlung“
Seither lag die Parkberechtigung in Freiburg bei durchschnittlich 360 Euro
im Jahr. Der Preis wurde je nach Platzbedarf der Fahrzeuge gestaffelt –
auch um den Besitz großer, öffentlichen Platz beanspruchender Fahrzeuge
unattraktiver zu machen: Autos mit einer Länge von weniger als 4,21 Meter
mussten 240 Euro bezahlen, solche mit einer Länge von mehr als 4,70 Meter
hingegen 480 Euro. Empfänger von Sozialleistungen und Personen mit
Behinderung erhielten Preisnachlass.
Genau diese Punkte wurden der Stadt nun zum Verhängnis. Die mit diesen
Sprüngen einhergehende „beträchtliche Ungleichbehandlung“ – also ein
deutlicher Preissprung aufgrund von wenigen Zentimetern Unterschied in der
Fahrzeuglänge – sei nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Für die
Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle ebenfalls
eine Rechtsgrundlage. „Eine Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken
hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, so das Gericht.
In erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim war der Antrag
noch abgewiesen worden: Die Gebührensatzung sei legitim und
verhältnismäßig, befand damals das Gericht. Ihr Zweck, den Vorteil
auszugleichen, den Bewohner durch die Parkberechtigung bekämen, sei
schließlich erkennbar, da Inhaber eines Anwohnerausweises ja von den
allgemeinen Parkgebühren befreit seien. Weil das Gericht [3][aber eine
bundesweite Bedeutung des Falls anerkannte], hatte es eine Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zugelassen – das nun doch an einigen Details etwas
auszusetzen hatte und damit die ganze Satzung kippte.
13 Jun 2023
## LINKS
[1] /9-Euro-Ticket-fuer-den-Nahverkehr/!5855579
[2] /Tuebingen-will-weg-von-der-Autostadt/!5798007
[3] /Parkgebuehren-in-Deutschland/!5936045
## AUTOREN
Bernward Janzing
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Mobilität
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Schwerpunkt Klimawandel
Autos
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