# taz.de -- Parkgebühren in Freiburg: Nicht zu hoch, aber falsch bemessen | |
> Einen Euro am Tag kostet Parken in Freiburg Anwohner, Halter großer Autos | |
> mehr, ärmere Menschen weniger. Was ein Gericht daran falsch findet. | |
Bild: Parkende Autos in Freiburg | |
FREIBURG taz | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag eine | |
städtische Satzung gekippt, mit der [1][Freiburg höhere | |
Anwohnerparkgebühren] erheben wollte. Allerdings beanstandete das Gericht | |
nicht die Höhe der mittleren Parkgebühr von 360 Euro pro Jahr. Diese stehe | |
nämlich „angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes“ | |
nicht in einem groben Missverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen. | |
Aber einige Details hält das Gericht für unzulässig. Zudem hätte die Stadt | |
anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Ein | |
Freiburger FDP-Stadtrat hat das Urteil erwirkt. | |
Vorangegangen waren der neuen Freiburger Satzung diverse Änderungen in der | |
Bundes- und Landesgesetzgebung. Lange Zeit waren die Gebühren für | |
Anwohnerparkplätze nämlich gesetzlich streng geregelt gewesen. Aufgrund | |
eines Bundesgesetzes durften Städte seit 1993 nicht mehr als 30,70 Euro pro | |
Jahr erheben. Der ehemals bei 60 Deutsche Mark liegende Preis war fast drei | |
Jahrzehnte lang nicht angepasst worden – bis im Juli 2020 der Bund das | |
Straßenverkehrsgesetz änderte und die Obergrenze aufhob. | |
Die baden-württembergische Landesregierung nutzte alsbald die neue Freiheit | |
und [2][ermöglichte im Juli 2021 den Kommunen des Landes, in gewissen | |
Grenzen über die Höhe der Gebühren selbst zu entscheiden]. Die Stadt | |
Freiburg erhöhte daraufhin zum 1. April 2022 die Gebühren für | |
Anwohnerparkausweise deutlich – der knappe Parkraum müsse sich auch in den | |
Preisen niederschlagen, so die Argumentation. | |
## „Beträchtliche Ungleichbehandlung“ | |
Seither lag die Parkberechtigung in Freiburg bei durchschnittlich 360 Euro | |
im Jahr. Der Preis wurde je nach Platzbedarf der Fahrzeuge gestaffelt – | |
auch um den Besitz großer, öffentlichen Platz beanspruchender Fahrzeuge | |
unattraktiver zu machen: Autos mit einer Länge von weniger als 4,21 Meter | |
mussten 240 Euro bezahlen, solche mit einer Länge von mehr als 4,70 Meter | |
hingegen 480 Euro. Empfänger von Sozialleistungen und Personen mit | |
Behinderung erhielten Preisnachlass. | |
Genau diese Punkte wurden der Stadt nun zum Verhängnis. Die mit diesen | |
Sprüngen einhergehende „beträchtliche Ungleichbehandlung“ – also ein | |
deutlicher Preissprung aufgrund von wenigen Zentimetern Unterschied in der | |
Fahrzeuglänge – sei nicht zu rechtfertigen, so das Gericht. Für die | |
Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle ebenfalls | |
eine Rechtsgrundlage. „Eine Bemessung der Gebühren nach sozialen Zwecken | |
hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen“, so das Gericht. | |
In erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim war der Antrag | |
noch abgewiesen worden: Die Gebührensatzung sei legitim und | |
verhältnismäßig, befand damals das Gericht. Ihr Zweck, den Vorteil | |
auszugleichen, den Bewohner durch die Parkberechtigung bekämen, sei | |
schließlich erkennbar, da Inhaber eines Anwohnerausweises ja von den | |
allgemeinen Parkgebühren befreit seien. Weil das Gericht [3][aber eine | |
bundesweite Bedeutung des Falls anerkannte], hatte es eine Revision beim | |
Bundesverwaltungsgericht zugelassen – das nun doch an einigen Details etwas | |
auszusetzen hatte und damit die ganze Satzung kippte. | |
13 Jun 2023 | |
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## AUTOREN | |
Bernward Janzing | |
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