Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verpackungssteuer in Tübingen: DUH will bundesweite Einwegabgabe
> Die Verpackungssteuer in Tübingen ist rechtmäßig, sagt das
> Bundesverwaltungsgericht. Laut der Deutschen Umwelthilfe sollen andere
> Kommunen folgen.
Bild: Die Verpackungsteuer gilt in Tübingen seit 2022. Dieses Geld fließst in…
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Verpackungssteuer in
Tübingen für rechtmäßig erklärt hat, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
alle deutschen Orte und Gemeinden auf, der schwäbischen Stadt zu folgen.
Die Verteuerung von Einwegverpackungen sei „eine der wirksamsten Maßnahmen
gegen die Müllflut“, teilte die DUH mit.
Die Steuer gilt in Tübingen seit 2022 für Einwegverpackungen, -geschirr und
-besteck für Lebensmittel zum Mitnehmen – etwa Kaffeebecher oder
Pommesschalen. Dies soll Geld in den städtischen Haushalt bringen, der
Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden
50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.
Am Mittwoch hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass
die [1][Tübinger Verpackungssteuer] „im Wesentlichen rechtmäßig“ sei. Es
handele sich um eine örtliche Verbrauchsteuer, die nach dem Grundgesetz in
der Kompetenz der Kommunen liegt. Gegen die Maßnahme hatte ein
McDonald’s-Restaurant geklagt und im April vergangenen Jahres vor dem
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zunächst recht bekommen. Dem
widersprach das Bundesverwaltungsgericht.
## DUH fordert bundesweite Abgabe
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz begrüßte das Urteil. Viele
Kommunen hätten sich durch die Klage aufhalten lassen. Metz forderte
Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, bundesweit eine [2][Abgabe für
To-go-Verpackungen] von mindestens 20 Cent einzuführen. „Dass dieser Weg
funktioniert, hat Tübingen bewiesen: Die Vermüllung des öffentlichen Raumes
hat dort deutlich abgenommen“, meinte die DUH-Chefin.
Die Leipziger Richter sahen den kommunalen Charakter der Steuer
gewährleistet, da sie nur auf [3][als „Take-away“ verkauftes Essen und
Trinken] erhoben wird. Hier sei davon auszugehen, dass der Verzehr und
damit auch die Nutzung der Verpackung vor allem innerhalb des
Gemeindegebiets erfolge. Bei der Ausgestaltung rügte das
Bundesverwaltungsgericht jedoch: Die Obergrenze der Besteuerung von 1,50
Euro „pro Einzelmahlzeit“ sei zu unbestimmt. Rechtswidrig sei zudem, dass
die kommunalen Aufsichtsbehörden die Verkaufsstellen „ohne zeitliche
Begrenzung“ jederzeit betreten dürfen. (mit afp)
25 May 2023
## LINKS
[1] /petition-der-woche/!5807175
[2] /Zunehmender-Verpackungsmuell/!5788545
[3] /Verpackungssteuer-in-Tuebingen/!5936857
## AUTOREN
Leon Holly
## TAGS
Nachhaltigkeit
Plastikmüll
Verpackungen
Schwarz-rote Koalition in Berlin
Plastikmüll
Verpackungsmüll
Petition der Woche
Plastikmüll
## ARTIKEL ZUM THEMA
Verpackungsmüll in Berlin: Umweltpolitik zum Wegwerfen
Tübingen hat mit einer Verpackungssteuer Erfolg. Das ist rechtens, urteilt
das Verfassungsgericht. Berlin will dem Beispiel dennoch nicht folgen.
Umweltverschmutzung im Globalen Süden: Afrika ertrinkt in Plastik
In afrikanischen Ländern sterben Menschen bei Regen in Plastikfluten. Viele
fordern ein globales Plastikverbot. Die Vereinten Nationen wollen handeln.
Verpackungssteuer in Tübingen: Meckes is not lovin' it
Tübingen geht mit einer Verpackungssteuer gegen Einwegbecher und
Essensverpackungen vor. Darf es auch, hat das Bundesverwaltungsgericht
entschieden.
petition der woche: Der Kampf gegen den Einwegmüll
Die Stadt Tübingen führt eine Verpackungssteuer ein. McDonalds klagt
dagegen. Eine Petition fordert die Fast-Food-Kette auf: Stellt auf Mehrweg
um!
Zunehmender Verpackungsmüll: Erste Städte planen Plastiksteuer
Einwegplastik verbieten, Mehrweg fördern: Kommunen versuchen,
Verpackungsmüll zu verringern, so eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.