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# taz.de -- Privatunternehmen kassiert Parksünder ab: Kameraüberwachung auf d…
> In Bad Münder hat ein Unternehmen Kennzeichen-Scanner montiert, um
> Knöllchen an die Falschparker zu schicken. Das Vorgehen wird hitzig
> diskutiert.
Bild: Überwachungskameras privater Unternehmen werden immer mehr: hier ein Mod…
Osnabrück taz | Wer im niedersächsischen Bad Münder nach Sehenswürdigkeiten
sucht, ist damit schnell fertig, von der Mini-Saline bis zum Nordmannsturm
aus dem 19. Jahrhundert, in dessen Waldgaststätte es Sülze mit
Bratkartoffeln und Schmalzbrot mit Harzer Käse gibt.
Aber seit Ende Mai hat das kleine Örtchen am Deister eine Besonderheit, die
anderswo noch rar ist: Am Parkplatz an der Wallstraße ist eine
Infrarot-Kameraüberwachung installiert, die Nummernschilder dokumentiert.
Wird die Freiparkdauer von 30 Minuten überschritten, ist man als Nutzer
unregistriert und es fallen Verwarngebühren an.
Die Überwachung von [1][Parkraum] nimmt zu, die Sanktionierung von
„Parksündern“ auch, vom Bodensensor bis zur Radkralle. Bad Münder reiht
sich in diesen Trend ein.
Um den Platz, auf den rund 80 Pkw passen, gibt es schon lange Streit. Er
ist beliebt, denn für Innenstadtbesuche ist er perfekt. Nur: Er ist
Privatgelände. Laura-Theresa Möckel von der Kommunikationsfirma
AKI-Kommunikation, beschreibt das Problem, stellvertretend für das vom
Mieter des Geländes mit der Parkraumüberwachung beauftragte Unternehmen
„Smart Parking Germany“, so: Der Platz sei „leider immer häufiger von
Fremdparkern genutzt“ worden, „so dass den Kunden des anliegenden
Fitnessstudios und Getränkemarktes nicht ausreichend Parkplätze zur
Verfügung standen“.
## Stillschweigende Zustimmung bei Zufahrt
Bei der Zufahrt stimme der Kunde „stillschweigend den
Datenschutzbestimmungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu“, sagt
Möckel der taz. Die sind ausgeschildert, auch an der Einfahrt.
Überschreitet ein Parker die kostenfreie Parkzeit und hat keine
„andersartige Parkberechtigung“, etwa durch eines der anliegenden
Unternehmen, klingelt für Smart Parking die Kasse. Denn die 40 Euro, die
nach der Halterabfrage fällig werden, stellen „in der Regel auch die
Vergütung für Smart Parking dar“, sagt Möckel.
Was hier geschieht, nur ein paar Gehminuten vom
„Miteinander-Füreinander-Platz“ entfernt, ist bisher nur ein Testlauf. „…
Moment wird geschaut, ob technisch alles funktioniert“, sagt Möckel. „Es
werden also noch keine Tickets erstellt.“ Aber im Prinzip sei Smart Parking
startklar. Alles sei „abgestimmt, auch mit dem Datenschutz“.
Die Landesbeauftragte für den [2][Datenschutz] Niedersachsen, Hannover, ist
damit nicht gemeint. Zum Sachverhalt lägen „keine eigenen Erkenntnisse
vor“, sagt Sprecherin Karin Hödt der taz.
Aber sie gibt eine „allgemeine Einschätzung“ ab: Eine solche automatisierte
Verarbeitung personenbezogener Daten unterliege der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f. Die
Verarbeitung ist rechtmäßig, steht da, wenn sie „zur Wahrung der
berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
erforderlich ist“, sofern nicht „die Interessen oder Grundrechte und
Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener
Daten erfordern, überwiegen“.
Als berechtigtes Interesse des [3][Parkraumbewirtschafters] komme, sagt
Hödt, „eine Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen sowie die
ordnungsgemäße Nutzung und Bewirtschaftung des Parkplatzes“ in Betracht.
Die Kameras dürfen allerdings nichts anderes erfassen als das
Nummernschild. Nicht das Umfeld des Wagens, auch die Fahrzeuglenker nicht.
## Die Stadt schweigt
Das geschehe auch nicht, versichert Möckel. Dass Niedersachsens
Datenschützer nicht eingebunden sind, erklärt sie durch den Hauptsitz von
Smart Parking in Düsseldorf. Zuständig für Datenschutzangelegenheiten des
Auftragnehmers sei Nordrhein-Westfalen, „unabhängig vom Standort des
Auftraggebers“. Die Datenschutzbestimmungen seien von der dortigen
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit „bezüglich
Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung“ bewilligt. Smart Parking
nehme „die Wahrung personenbezogener Daten und die Datenschutzverordnung
sehr ernst“.
Abzuwarten ist, wie sich die Diskussion um den (zu) gut frequentierten
Parkplatz in Bad Münder und seine privaten Knöllchen entwickelt. Andernorts
ist sie bereits hitzig – von Abschlepp-Aktionen über Anwalts-, Mahn- und
Inkassokosten bis zu strafbewehrten Unterlassungserklärungen, wenn der
Halter den Fahrer nicht nennt. Viel Zündstoff also.
Die Stadt Bad Münder, von der taz um Kommentierung der Überwachung gebeten,
schweigt. Mehrere Anfragen, schriftlich wie telefonisch, blieben ohne
Ergebnis. Denise Hälbig, Assistentin des Bürgermeisters, teilt lediglich
mit, es komme „zeitnah eine Antwort“. Der Redaktionsschluss, Tage später,
verstreicht. Ohne Antwort.
1 Jun 2023
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## AUTOREN
Harff-Peter Schönherr
## TAGS
Parkplätze
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Niedersachsen
Datenschutz
Schwerpunkt Überwachung
Verkehr
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Falschparken
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