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# taz.de -- Böckler-Stiftung zu Inflation: Höherer Mindestlohn gefordert
> Geht es nach den Expert*innen der Hans-Böckler-Stiftung, sollte die
> zuständige Kommission den Mindestlohn rasch anheben. Die Inflation mache
> eine Anpassung nötig.
Bild: Die außerordentliche Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde Mindestlohnse…
Düsseldorf afp | Arbeitsmarktexpert*innen der Hans-Böckler-Stiftung
haben der Mindestlohn-Kommission zu raschen weiteren Erhöhungen geraten.
Die außerordentliche [1][Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde] im vergangenen
Jahr sei ein Fortschritt gewesen, der jedoch nicht ausreiche, erklärten die
Forscher*innen der gewerkschaftsnahen Stiftung am Mittwoch. Auch
angesichts der anhaltend hohen Inflation dürfe es „keine Verschnaufpause
geben“.
Die Expert*innen verwiesen zum einen darauf, dass „die von vielen
befürchteten negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt ausgeblieben“
seien, seitdem [2][der gesetzliche Mindestlohn] 2015 eingeführt wurde.
Zugleich sei selbst mit der außerordentlichen Erhöhung nicht einmal die vom
Statistischen Bundesamt bei 12,50 Euro angesetzte „Niedriglohnschwelle“
erreicht worden.
Auch die Referenzwerte, die sich aus der EU-Mindestlohnrichtlinie ergeben,
liegen demnach deutlich höher: „50 Prozent des durchschnittlichen oder 60
Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns, würden aktuell 13,16 Euro
beziehungsweise 13,53 Euro entsprechen“, erklärten die Expert*innen. Es
bleibe also noch Luft nach oben, „wenn eine existenzsichernde Untergrenze
erreicht und gehalten werden soll“.
Die Böckler-Experten raten der Mindestlohnkommission „dringlich“, [3][die
Inflation] besonders zu berücksichtigen, da die allgemeine Teuerung
Beschäftigte mit niedrigem Entgelt besonders hart trifft. „Eine
entsprechende Anpassung des Mindestlohns sollte mindestens einmal im Jahr
erfolgen.“ Das schreibe im Übrigen auch die EU-Richtlinie vor.
## Vorschlag zur Anhebung im Sommer?
Die unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung derzeit
alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Der nächste
Vorschlag wird für den Sommer erwartet.
In der Kommission sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter,
drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte
Wissenschaftler. Laut Gesetz ist es ihre Aufgabe, eine „Gesamtabwägung“
vorzunehmen.
Die festgelegte Höhe soll „zu einem angemessenen Mindestschutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen, faire und funktionierende
Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden“.
Die Kommission orientiert sich dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung“.
29 Mar 2023
## LINKS
[1] /Erhoehung-des-Mindestlohns/!5883357
[2] /Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderung/!5879667
[3] /Energiekrise/!t5872932
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