| # taz.de -- Iran-Proteste in Berlin: Von der Meinungsfreiheit gedeckt | |
| > Das Verfahren gegen einen Demonstranten der „Chamenei ist ein | |
| > Kindermörder“ gerufen hatte, ist eingestellt. Das ist aber kein | |
| > Freibrief, den Satz zu sagen. | |
| Bild: Demo in Solidarität mit der Revolution in Iran auf dem Oranienplatz | |
| BERLIN taz | Die Äußerungen „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod | |
| Chamenei“ sind – zumindest auf Demonstrationen gegen das iranische Regime �… | |
| von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen | |
| Mann, der bei einer Demonstration am 25. Oktober vor der iranischen | |
| Botschaft „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod Chamenei“ gerufen h… | |
| wurde eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf taz-Anfrage mit. | |
| Der Fall war im Dezember im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erörtert | |
| worden und hatte in der iranischen Community Berlins für Aufregung gesorgt. | |
| Diese ist seit Mitte September in Solidarität mit der iranischen Revolution | |
| auf Berlins Straßen und Plätzen mit vielen Demonstrationen und Kundgebungen | |
| präsent. Schilder und Transparente gegen das Mullah-Regime sind dabei | |
| selbstverständlich an der Tagesordnung. So war die Nachricht, dass gegen | |
| einen Demonstranten wegen oben genannter Sprüche ermittelt wird, [1][wie | |
| ein Lauffeuer durch Social Media gegangen]. Die Aktivistin Daniela Sepheri | |
| etwa postet seither regelmäßig auf Twitter: „Guten Morgen Chamenei ist ein | |
| Mörder MfG an @polizeiberlin“. | |
| ## Polizei hatte „von Amts wegen“ ermittelt | |
| Eine erste Vermutung war, dass das Ermittlungsverfahren auf einer Anzeige | |
| beruhte – etwa von einem iranischen Regimespitzel, die bekanntermaßen | |
| hiesige Regimegegner ausspionieren. Doch diese bewahrheitete sich nicht. | |
| Polizeipräsidentin Barbara Slowik bestätigte vor zwei Monaten im | |
| Innenausschuss, die Ermittlungen seien von Amts wegen eingeleitet worden. | |
| Nach dem Legalitätsprinzip sei die Polizei verpflichtet gewesen, gegen den | |
| Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen | |
| Nachrede und der Verleumdung einzuleiten. | |
| Dass dieses Verfahren nun eingestellt wurde, bedeutet nicht, dass man | |
| Chamenei als Kindermörder bezeichnen oder seinen Tod fordern darf. Das | |
| stellte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Stefan Büchner, auf | |
| taz-Nachfrage klar. „Chamenei darf nicht grundsätzlich als Kindermörder | |
| bezeichnet werden. Im Rahmen dieser gegen das iranische Regime gerichteten | |
| Demonstration jedenfalls war eine entsprechende Äußerung aber von der | |
| Meinungsfreiheit gedeckt.“ | |
| 20 Feb 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://twitter.com/search?q=Chamenei%20%40polizeiberlin&src=typed_quer… | |
| ## AUTOREN | |
| Susanne Memarnia | |
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