# taz.de -- Iran-Proteste in Berlin: Von der Meinungsfreiheit gedeckt | |
> Das Verfahren gegen einen Demonstranten der „Chamenei ist ein | |
> Kindermörder“ gerufen hatte, ist eingestellt. Das ist aber kein | |
> Freibrief, den Satz zu sagen. | |
Bild: Demo in Solidarität mit der Revolution in Iran auf dem Oranienplatz | |
BERLIN taz | Die Äußerungen „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod | |
Chamenei“ sind – zumindest auf Demonstrationen gegen das iranische Regime �… | |
von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen | |
Mann, der bei einer Demonstration am 25. Oktober vor der iranischen | |
Botschaft „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod Chamenei“ gerufen h… | |
wurde eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf taz-Anfrage mit. | |
Der Fall war im Dezember im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erörtert | |
worden und hatte in der iranischen Community Berlins für Aufregung gesorgt. | |
Diese ist seit Mitte September in Solidarität mit der iranischen Revolution | |
auf Berlins Straßen und Plätzen mit vielen Demonstrationen und Kundgebungen | |
präsent. Schilder und Transparente gegen das Mullah-Regime sind dabei | |
selbstverständlich an der Tagesordnung. So war die Nachricht, dass gegen | |
einen Demonstranten wegen oben genannter Sprüche ermittelt wird, [1][wie | |
ein Lauffeuer durch Social Media gegangen]. Die Aktivistin Daniela Sepheri | |
etwa postet seither regelmäßig auf Twitter: „Guten Morgen Chamenei ist ein | |
Mörder MfG an @polizeiberlin“. | |
## Polizei hatte „von Amts wegen“ ermittelt | |
Eine erste Vermutung war, dass das Ermittlungsverfahren auf einer Anzeige | |
beruhte – etwa von einem iranischen Regimespitzel, die bekanntermaßen | |
hiesige Regimegegner ausspionieren. Doch diese bewahrheitete sich nicht. | |
Polizeipräsidentin Barbara Slowik bestätigte vor zwei Monaten im | |
Innenausschuss, die Ermittlungen seien von Amts wegen eingeleitet worden. | |
Nach dem Legalitätsprinzip sei die Polizei verpflichtet gewesen, gegen den | |
Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen | |
Nachrede und der Verleumdung einzuleiten. | |
Dass dieses Verfahren nun eingestellt wurde, bedeutet nicht, dass man | |
Chamenei als Kindermörder bezeichnen oder seinen Tod fordern darf. Das | |
stellte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Stefan Büchner, auf | |
taz-Nachfrage klar. „Chamenei darf nicht grundsätzlich als Kindermörder | |
bezeichnet werden. Im Rahmen dieser gegen das iranische Regime gerichteten | |
Demonstration jedenfalls war eine entsprechende Äußerung aber von der | |
Meinungsfreiheit gedeckt.“ | |
20 Feb 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://twitter.com/search?q=Chamenei%20%40polizeiberlin&src=typed_quer… | |
## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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