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# taz.de -- Corona-Ausbruch im Pflegeheim: Tod durch Impfskepsis?
> In Hildesheim steht eine Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht, weil sie
> eine Infektion eingeschleppt haben soll. Sie hatte einen gefälschten
> Impfpass.
Bild: Macht sich klein: Die Angeklagte soll für den Corona-Ausbruch im Pflegeh…
Hildesheim taz | Sie ist zur Arbeit ins Pflegeheim gegangen, obwohl ihr
Sohn Covid hatte und ihr Impfpass gefälscht war. Das ist der Kernvorwurf
gegen eine 46-Jährige, die seit Dienstag in Hildesheim vor Gericht steht.
Die mutmaßlich von ihr eingeschleppte Infektion erwischte mindestens elf
Bewohner und fünf weitere Mitarbeiter, [1][drei ältere Damen starben] –
mittelbar oder unmittelbar an Covid. Die Staatsanwaltschaft wirft der
Pflegeheim-Mitarbeiterin deshalb nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch
fahrlässige Tötung in einem Fall und fahrlässige Körperverletzung in zwei
Fällen vor.
Die Angeklagte möchte sich nach der Verlesung der Anklage erst einmal nicht
zur Sache äußern. Sie lässt ihren Verteidiger Velit Tümenci aber eine
persönliche Erklärung verlesen, die in einer etwas konfusen Mischung
einerseits um Mitleid und Verständnis heischt und andererseits sagt:
Vielleicht haben die sich ja auch woanders angesteckt.
Seine Mandantin habe in einer toxischen Beziehung festgesteckt, aus der sie
keinen Ausweg gewusst habe, erläutert der Anwalt. Ihren Lebensgefährten,
mit dem sie auch zwei Kinder bekam, habe sie schon mit 16 Jahren
kennengelernt, er sei psychisch angeschlagen, narzisstisch und
kontrollsüchtig gewesen. Obwohl sie den Lebensunterhalt der Familie
verdient habe, habe sie keinen Überblick über Finanzen gehabt, jede Ausgabe
rechtfertigen müssen, keine sozialen Kontakte außerhalb der Familie und der
Arbeit unterhalten dürfen.
## Erstmal die Ereignisse rekonstruieren
Die Coronapandemie habe seinen Zwangsstörungen und seiner Depression noch
einmal neue Nahrung gegeben, keiner in der Familie sollte sich impfen
lassen, er soll es auch gewesen sein, der die falschen Impfpässe besorgt
habe. Dazu befragen kann ihn heute niemand mehr: Er starb an der
Corona-Infektion, mit der auch sein Sohn und seine Lebensgefährtin zu
kämpfen hatten.
Sie selbst sei keine Corona-Leugnerin und mittlerweile auch geimpft, ließ
die 46-Jährige erklären. Damals sei sie aber durch die vielen
widersprüchlichen Informationen verwirrt und verängstigt gewesen und habe
sich nicht in der Lage gesehen, sich gegen den dominanten Mann
durchzusetzen. Die Todesfälle täten ihr sehr leid, allerdings sei ja gar
nicht auszuschließen, ob diese nicht möglicherweise doch auf eine andere
Infektionsquelle zurückzuführen seien. Außerdem sei der Tod in einem
Altersheim nun einmal leider ein alltäglicher Begleiter.
Das Gericht hat für den ersten Verhandlungstag erst einmal ihre
Vorgesetzten und einen Kollegen als Zeugen geladen. Es bemüht sich, die
Ereignisse zu rekonstruieren – dabei geht es vor allem darum, wer wann mit
wem gearbeitet hat, welche Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, wann und wie
die Mitarbeiterin über die angebliche Impfung und die Infektionen in ihrem
Haushalt informiert hat.
Aus der Aussage ihrer unmittelbaren Vorgesetzten, der stellvertretenden
Heimleiterin, wird aber auch deutlich: Die 46-Jährige, die im Übrigen als
Alltagshelferin eingestellt war und keine Pflegekraft war, war nicht die
einzige Mitarbeiterin, bei der im Sommer und Herbst 2021 noch
Überzeugungsarbeit geleistet werden musste.
## Impfgegner im Publikum
Ungefähr die Hälfte der Mitarbeiter*innen habe Bedenken geäußert, man
hätte daraufhin eine Infoveranstaltung mit einem Hausarzt organisiert, um
diese zu überzeugen. Bei dieser Veranstaltung fiel die Alltagshelferin noch
durch empörte Zwischenrufe auf.
Auch im Gerichtssaal haben sich auf den Zuschauerbänken einige Impfgegner
eingefunden, doch die bleiben ruhig, nachdem der Richter sie gleich zu
Beginn ermahnt hatte. Nur als die stellvertretende Heimleiterin sagt, es
habe zeitweise ja auch eine Art Prämie für geimpfte Mitarbeiter gegeben,
stöhnen sie entsetzt auf.
Sie habe sich noch gefreut, als die Mitarbeiterin wenige Wochen nach der
Infoveranstaltung dann doch ein Impfzertifikat vorgelegt habe, sagte die
Vorgesetzte. Verdacht schöpfte sie erst, als schon alles zu spät war: Als
die Mitarbeiterin sie schluchzend anrief und erzählte, dass ihr
Lebensgefährte auf der Intensivstation lag – und sich durch die Bemerkung
„aber der ist doch jung und geimpft“ so gar nicht trösten lassen wollte.
Detailliert schildert die Vorgesetzte – und später auch der Heimleiter –
wie sie dann [2][den Impfpass] unter die Lupe genommen und regelrechte
Detektivarbeit geleistet hätten. Genauso anschaulich vermitteln die beiden
aber auch einen Eindruck davon, welche Hölle dann über sie hereinbrach: Der
schmerzliche Vertrauensverlust in der Mitarbeiterschaft, die Belagerung
durch die Medien, die sterbenden und verängstigten Bewohner, die besorgten
Angehörigen, die Drohanrufe und Beschimpfungen von Impfgegnern –
unerträglich sei das gewesen.
## Infektionskette soll geklärt werden
Ob die Angeklagte dafür wird büßen müssen, muss sich aber erst noch
herausstellen. Unstrittig ist: Wenn die Heimleitung gewusst hätte, dass sie
nicht geimpft ist, hätte sie zu Hause bleiben müssen – zur Arbeit kommen
durfte sie nur, weil sie ein Impfzertifikat und einen anfangs noch
negativen Selbsttest vorweisen konnte.
Im Nachhinein hat sich diese Regelung natürlich als unsinnig erwiesen –
[3][mittlerweile weiß man], dass auch Geimpfte die Infektion weitertragen –
doch in diesem Fall hätte sich dadurch möglicherweise etwas verhindern
lassen.
Aber auch der Nachweis, dass wirklich diese Mitarbeiterin am Anfang der
Infektionskette gestanden hat, muss erst noch erbracht werden. Dazu haben
die Ermittler die Proben der Betroffenen sequenzieren lassen, um so die
genetische Ähnlichkeit dieses speziellen Virenstammes nachweisen zu können.
Doch die Probe der Angeklagten ging wohl verloren, wie die
Staatsanwaltschaft schon im vergangenen Sommer einräumen musste. Die ihres
verstorbenen Lebensgefährten existiert aber noch.
Für den nächsten Verhandlungstag am 7. März sind aber erst einmal die
Ermittler und die behandelnden Ärzte der verstorbenen Seniorinnen als
Zeugen geladen. Fünf Verhandlungstage hat das Gericht insgesamt angesetzt,
am 21. März könnte ein Urteil fallen.
21 Feb 2023
## LINKS
[1] /Ermittlungen-gegen-Pflegehelferin/!5820810
[2] /Anklage-wegen-fahrlaessiger-Toetung/!5864244
[3] /Erinnerungen-an-Corona/!5910767
## AUTOREN
Nadine Conti
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